Formschnitt von Sträuchern

EricS

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17. Feb. 2016
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Hallo, jährlich steht in den Zeitungen, dass man Pflanzen ab den 1.März nicht mehr stark zurückschneiden bzw. entfernen darf.


Ich habe einen Kirchlorbeer haus nah gepflanzt. Ab Frühling wächst dieser sehr stark (ca. 0,5 - 1 m). Diesen schneide ich immer ende Februar stark zurück. Trotzdem muss ich im laufe des Sommers immer mal wieder etwas nachkürzen. Ist das überhaupt erlaubt?


Im Vorgarten habe ich einen ca. 1 m hohen Tinus Gwenllian (Viburnum) stehen. Auch dieser wächst über den Sommer stark. Deshalb habe ich diesen Strauch immer im Februar so stark runter geschnitten das er nur noch ca. 1/2 m hoch war. Jetzt habe ich auf dem zur Pflanze gehörenden Pflegehinweis gelesen, dass diese bis März blüht und erst dann zurückgeschnitten werden darf. Wie verhält sich das hierbei mit dem Verbot? Passt ja wohl kaum.
 
  • AW: Pflanzen Rücknschnitt

    Eric,
    ein Formschnitt für Sträucher und Bäume ist das ganze Jahr über erlaubt, solange man keine Vögel beim Brüten stört. :)
     
    Bei uns ist in S-A das Rückschneiden auch ab März bis ende Oktober verboten, ist also Ländersache. Geschützte Arten sind ja auch nicht überall vorhanden. Dass das Manchmal nicht mit der Biologie der Pflanze passt ist klar, aber nicht zu ändern.

    Es gab bei uns Urteile wegen ein paar Vögeln und Käfern, daher wird die A14 ja schon ewig nicht weitergebaut. Als sie dann die Paar Baumstämme Umsetzten wollten waren gar keine Käfer zu finden, geschützt müssen die aber trotzdem werden.

    Wenn sie dann den Schnitt das Jahr über erlauben würden.


    Ein Schelm wer böses dabei denkt.:wink:


    Formschnitt wie Jolantha schreibt müsste aber erlaubt sein, die Frage ist, wo geht es ineinander über und wer guckt zu?


    Suse
     
  • Ich würde da schon ein wenig differenzieren: Sträucher, die im Frühjahr, Frühsommer blühen, schneide ich nach der Blüte zurück. Die anderen im Vorfrühjahr
    Auch beim Kirschlorbeer wart ich erst einmal ab, wo sich die neuen Knoten am Zweig zeigen und schneid erst dann zurück, das kann ich dann wirklich - wenn ich es brauche - bis ca 10 cm über dem Boden machen. Und bei Bedarf schneid ich - nach der Blüte - auch. Beim Kirschlorbeer musst du dir eh kaum Gedanken darüber machen, dass der als Vogelbrutstätte missbraucht wird.
    Insgesamt geht es bei dem Verbot eher um Hecken als um einzeln stehende Sträucher.
    Beim Schneeball würde ich nur sehr zögerlich die Schere ansetzen - eigentlich nur zum Auslichten und um die Form zu erhalten - und das regelmäßig nach der Blüte.
    Wenn er allerdings zu vergreisen droht, kannst du auch radikaler zurück schneiden, so bis auf 30 cm über dem Boden oder regelmäßig ca ein Drittel des alten Holzes zurück schneiden.

    LG
    maryrose
     
  • Hallo Ihrs,

    hupf gerade auch mal auf euren Zug auf. Maryrose: das was du über den Kirschlorbeer gesagt hast. Also dass die Vögel den nicht 'nutzen'..., gilt hoffentlich auch für den portugiesischen L. Da hab ich nämlich vor, den radikal zu krutzen.

    Danke sag und euch freundlich zuwink;)
    Nunja
     
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