Hallo, jährlich steht in den Zeitungen, dass man Pflanzen ab den 1.März nicht mehr stark zurückschneiden bzw. entfernen darf.
Ich habe einen Kirchlorbeer haus nah gepflanzt. Ab Frühling wächst dieser sehr stark (ca. 0,5 - 1 m). Diesen schneide ich immer ende Februar stark zurück. Trotzdem muss ich im laufe des Sommers immer mal wieder etwas nachkürzen. Ist das überhaupt erlaubt?
Im Vorgarten habe ich einen ca. 1 m hohen Tinus Gwenllian (Viburnum) stehen. Auch dieser wächst über den Sommer stark. Deshalb habe ich diesen Strauch immer im Februar so stark runter geschnitten das er nur noch ca. 1/2 m hoch war. Jetzt habe ich auf dem zur Pflanze gehörenden Pflegehinweis gelesen, dass diese bis März blüht und erst dann zurückgeschnitten werden darf. Wie verhält sich das hierbei mit dem Verbot? Passt ja wohl kaum.
Ich habe einen Kirchlorbeer haus nah gepflanzt. Ab Frühling wächst dieser sehr stark (ca. 0,5 - 1 m). Diesen schneide ich immer ende Februar stark zurück. Trotzdem muss ich im laufe des Sommers immer mal wieder etwas nachkürzen. Ist das überhaupt erlaubt?
Im Vorgarten habe ich einen ca. 1 m hohen Tinus Gwenllian (Viburnum) stehen. Auch dieser wächst über den Sommer stark. Deshalb habe ich diesen Strauch immer im Februar so stark runter geschnitten das er nur noch ca. 1/2 m hoch war. Jetzt habe ich auf dem zur Pflanze gehörenden Pflegehinweis gelesen, dass diese bis März blüht und erst dann zurückgeschnitten werden darf. Wie verhält sich das hierbei mit dem Verbot? Passt ja wohl kaum.