Fichte stört Nachbarn

Aber wenn ein prächtiges Exemplar nun mal vorhanden ist und zur CO2 Speicherung und Sauerstoffproduktion beiträgt und darüber hinaus noch prächtig aussieht - warum sollte man sie jetzt fällen? Dass sie irgendwann gefällt werden muss, ist ja klar, aber warum jetzt? Oder wollen wir hier ökologisch nicht besonders wertvolles Leben ohne Grund absichtlich auslöschen? Was sind das für Naturfreunde!
Genau das ist doch die ganze Zeit meine Rede.
 
  • Habe gerade nochmals die Beiträge zum Thema gelesen. Ich beteilige mich als 71jähriger zum ersten Mal in meinem Leben an einem Forum. Ich kann da immer noch dazu lernen - nämlich wie wenig manche Teilnehmer in der Lage sind, genau zu lesen, was ich will. Da wird gelabert und gelabert und manche fühlen sich auch noch witzig.
    Hallo,
    das ist das Wesen eines Diskussionsforums, da treffen die verschiedensten Leute, Erfahrungen und Meinungen aufeinander. Daran musst du dich gewöhnen. Es kommen nicht immer nur die Antworten, die man hören will.
    .
    Ich bin grundsätzlich gegen die Anpflanzung von Fichten in Gärten - und natürlich auch bei der Aufforstung im Wald, siehe Klimawandel! Aber wenn ein prächtiges Exemplar nun mal vorhanden ist und zur CO2 Speicherung und Sauerstoffproduktion beiträgt und darüber hinaus noch prächtig aussieht - warum sollte man sie jetzt fällen? Dass sie irgendwann gefällt werden muss, ist ja klar, aber warum jetzt? Oder wollen wir hier ökologisch nicht besonders wertvolles Leben ohne Grund absichtlich auslöschen? Was sind das für Naturfreunde!
    Simio
    Hallo Simio,
    ich kenne die Situation bei Euch nicht, kann daher nicht beurteilen ob der Nachbar übertreibt oder nicht. Meist geht es auch gar nicht um einen Baum, sondern es stört etwas anderes.

    Auf deine Frage "Warum jetzt?" kann dein Nachbar mit gleicher Berechtigung mit einer Gegenfrage antworten:
    Wenn man sie sowieso fällen muss - warum dann nicht jetzt? Was spricht gegen "Jetzt"?

    "Jetzt" hätte aus deiner Sicht immerhin 2 Vorteile:
    1. ist das Fällen jetzt günstiger als dann, wenn der Baum nochmal einige Meter grösser ist
    2. vermeidest Du Streit mit dem Nachbarn

    Um die eigentliche Frage zu beantworten:
    Die direkten Beeinträchtigungen durch eine Fichte was den Nadelfall betrifft, sind nach meiner Meinung eher klein. Fichtenzapfen sind auch kein Argument. Harz oder Ausscheidungen der Läuse (meist im Frühjahr, April bis Juni) wären evtl dann ein Argument, wenn der Baum die geparkten Autos des Nachbarn einharzt. Das hängt also vom Standort ab, bei einer Wiese sehe ich auch da kein Problem.
    Mit diesen Argumenten kann dich kaum einer zwingen eine bereits bestehende, schöne Fichte fällen zu lassen.
    Die Fichte macht viel Schatten, aber auch das ist in den meisten Fällen kaum ein Argument zum Fällen.

    Ausserdem hast Du vermutlich die Baumschutzsatzung auf deiner Seite. Wäre es denn bei Dir überhaupt erlaubt, den Baum zu fällen, solange er von offizieller Seite als gesund eingestuft wird?

    Ich hätte da als Nachbar eher Bedenken wegen Windbruch im Sturm.
    Fichten sind Flachwurzler und werden häufig mitsamt ihrer Wurzeln umgelegt.
    Dies passiert häufig wenn es zuerst durchdringend regnet, die Erde aufgeweicht ist, und dann ein kräftiger Sturm folgt. Bei dieser Kombination kann es auch gesunde Bäume umlegen.

    Dein Problem ist in einem solchen Fall, dass du beweisen musst, dass der Baum gesund war, sonst zahlt die Versicherung nicht.

    gerichte urteilen dann meist nach dem Motto: "Gesunde Bäume fallen nicht um, er liegt, daher war er krank." Einen kranken Baum hättest du aber fällen lassen müssen, also haftest du für den Schaden.

    Gefährdet der Baum denn irgendetwas akut? Meist legen sie sich ja in Richtung Osten, weil bei uns die starken Winde meistens aus West kommen.

    Gruss
     
    Hallo Simio,
    bei gesunden Bäumen werden die Nadeln 4 bis 7 Jahre alt, im Hochgebirge auch älter. ist Standort - und Klimaabhängig.
    Die Nadeln werden im Normalfall im Herbst braun und werden in den Folgemonaten durch Wind abgeschüttelt.
    Das Harz fließt bei einer Kiefer ganzjährig, hällt sich aber in Grenzen, weil das Harz am jungen Holz (also beim Neuaustrieb der Nadeln im Frühjahr) fließt, dann kann es noch einmal bei der Blütenbildung (die nicht jährlich ist) fließen. Bei Abfallen der Zapfen kann es außerdem zum Harzabfluss kommen. Außerdem gibt eine Kiefer ihr Harz auch bei älteren Bäum am Stamm „freiwillig“ her. Das sollte den Nachbarn nicht sonderlich tangieren, weil es am Stamm ist.
    Die Samen im Zapfen reifen im Oktober, fliegen aber meist erst im nächsten Jahr aus, worauf im folgenden Jahr die Zapfen abfallen, in der Regel im Herbst. Aber auch hier gibt es Ausnahmen.

    Dennoch kann es sein, dass der Nachbar Recht hat, da der Jahrhundertsommer 2003 alles ein bisschen auf den Kopf gestellt hat. Das Phänomen heißt: „Nadelschütte“ bei Fichten (nicht die Nadelschütte bei Kiefern, die durch Sporen übertragen wird)und ist mittlerweile untersucht.
    Damit mein Text nicht noch länger wird, ein Link von vielen:
    Auffällige Nadelverfärbung und -schütte bei Fichten

    Da es besser werden soll (aber weiß das schon wirklich) besteht kein Grund die Fichte umzumachen (ökologisch). Rein rechtlich solltest du dich bei der Gemeinde schlau machen, ob der Baum wegen seines Alters überhaupt gefällt werden darf, und wenn ja, ob der Nachbar darauf Anspruch hat.

    Lieben Gruß :mrgreen:
     
  • Dein Problem ist in einem solchen Fall, dass du beweisen musst, dass der Baum gesund war, sonst zahlt die Versicherung nicht.

    gerichte urteilen dann meist nach dem Motto: "Gesunde Bäume fallen nicht um, er liegt, daher war er krank." Einen kranken Baum hättest du aber fällen lassen müssen, also haftest du für den Schaden.
    Sorry, aber das ist so nicht richtig. Eigentlich ist es genau umgekehrt. Wenn überhaupt muss die Versicherung nachweisen, das der Eigentümer gewusst hat, das der Baum krank ist und bewusst Sicherungsmassnahmen unterlassen hat. Als Grundstückseigentümer ist man definitiv nicht verpflichtet permanent einen Gutachter kommen zu lassen. Ganz davon abgesehen das sich auch nur in den seltensten Fällen Fachfirmen so weit aus dem Fenster lehnen und über einen Baum eine hundertprozentige Garantie abgeben werden.

    Man muss als normaler privater Grundstücksbesitzer und deshalb natürlich Laie kein Baumfachmann sein. Es reicht völlig den Baum regelmässig in Augenschein zu nehmen. Kann man als Laie dabei nichts Gravierendes finden, ist alles in Ordnung. Das Versicherung ihren Kunden gern einen vom Bären erzählen und ihnen weissmachen sie bräuchten werweisswas für Zusatzvereinbarungen und -versicherungen ist ja wieder ein ganz anderes Ding.
     
  • Abgesehen davon muß die Versicherung ab einer bestimmten Windstärke zahlen...

    Gab es diese Windstärke am "Umfalltag" nicht - erst dann geht es weiter ob Baum OK war.

    Soweit ich weiß muß man 2x im Jahr seine Bäume in Augenschein nehmen - das reicht...

    (Mir ist mal ein Baum aufs Auto gefallen... Drum mußte ich mich mit dem Kram auseinander setzen...)

    Gruß
    Drea
     
    Ich möchte wissen, in welchen Monaten sie fallen, unter welchen Umständen usw. Dasselbe gilt für Fichtenzapfen und für das Harzen.
    agressiv gefragt: wenn der baum auf deinem gelände steht, warum weisst du das dann selbst nicht?
    ich weiss was meine bäume (naja, das bisschen das ich noch hab) so alles an "mist" bauen. du nicht?
     
  • Sorry, aber das ist so nicht richtig. Eigentlich ist es genau umgekehrt. Wenn überhaupt muss die Versicherung nachweisen, das der Eigentümer gewusst hat, das der Baum krank ist und bewusst Sicherungsmassnahmen unterlassen hat. Als Grundstückseigentümer ist man definitiv nicht verpflichtet permanent einen Gutachter kommen zu lassen.
    lucky - sorry, aber du liegst komplett daneben.

    1.) in der normalen gebäudeversicherung ist NICHTS, aber auch GARNICHTS ausser dem gebäude versichert. nicht der vorgarten, nicht der garten, nicht die pflanzen darin und ganz sicher auch nicht welchen schaden die beim nachbarn anrichten könnten.
    2.) in der grundstücks-haftpflicht (sofern man eine solche hat, was nachweislich in über 90% der fälle nicht so ist, solange wir hier von einem freistehenden einfamilienhaus ohne publikumsverkehr und mit garten reden) sind schäden durch baumbruch standardmässig explizit ausgeschlossen.

    will heissen: du bist als grundstückseigentümer nicht verpflichtet gutachter kommen zu lassen, genausowenig wie du verpflichtet bist eine versicherung abzuschliessen. neuerdings musst du in deutschland nicht mal mehr 'ne gebäudeversicherung abschliessen (was ich für ultimativen wahnsinn halte, aber nun gut). du bist nicht verpflichtet dafür zu sorgen dass dein dach dicht ist und auch nicht dafür, dass deine bäume gesund sind.
    ABER DU MUSST DAFÜR HAFTEN, WENN AUS DEM SCHLECHTEN ZUSTAND DEINES HAUSES ODER DEINER BÄUME ANDEREN SCHADEN ENTSTEHT!!!

    sprich:
    1.) wer keine gebäudeversicherung abschliesst, muss wirklich nah am wahnsinn sein.
    2.) eine grundstücks-haftpflicht ist sinnvoll, wenn möglicherweise öffentlichkeit oder nachbarn beeinträchtigt sein könnten - aber dann muss man sich eben auch an die auflagen besagter versicherung halten, dazu gehört im allgemeinen, dass man regelmässig kontrolliert, ob alles in ordnung ist, also AUCH ob bäume noch gesund sind oder nicht. die versicherung wird diesbezüglich in jedem falle nachfragen, die zahlen nicht unbesehen, da kannst du sicher sein.

    Ganz davon abgesehen das sich auch nur in den seltensten Fällen Fachfirmen so weit aus dem Fenster lehnen und über einen Baum eine hundertprozentige Garantie abgeben werden.
    das müssen sie garnicht.
    für die versicherung reicht es völlig, wenn gewährleistet ist, dass aufgepasst wird. aber sicherheitshalber wäre hierzu die police zu studieren (wie eigentlich immer, wenn man's mit versicherungen zu tun hat).

    Man muss als normaler privater Grundstücksbesitzer und deshalb natürlich Laie kein Baumfachmann sein. Es reicht völlig den Baum regelmässig in Augenschein zu nehmen. Kann man als Laie dabei nichts Gravierendes finden, ist alles in Ordnung.
    vorausgesetzt man hat die entsprechende versicherung abgeschlossen.
    wie gesagt: in der normalen grundstücks-haftpflicht sind schäden an nachbar-gebäuden durch baumsturz explizit NICHT drin.
    will man das drinhaben, dann reicht der augenschein nimmer, und man wird auch für die versicherung mehr bezahlen müssen.

    Das Versicherung ihren Kunden gern einen vom Bären erzählen und ihnen weissmachen sie bräuchten werweisswas für Zusatzvereinbarungen und -versicherungen ist ja wieder ein ganz anderes Ding.
    stimmt 100%ig.
    versicherungen leben ja davon, dass leute sich gegen unwahrscheinliches versichern wollen.
    ab und an passiert's halt trotzdem, obwohl man es für unwahrscheinlich hält. genau deshalb versichert man sich, sonst könnte man es sich sparen.

    loschdi
    (total unterversichert, mit GG im versicherungs-management, der ebenfalls einen grossteil der versicherungen für quatsch hält)
     
    Ich melde mich nochmals. Habe gerade nochmals die Beiträge zum Thema gelesen. Ich beteilige mich als 71jähriger zum ersten Mal in meinem Leben an einem Forum. Ich kann da immer noch dazu lernen - nämlich wie wenig manche Teilnehmer in der Lage sind, genau zu lesen, was ich will. Da wird gelabert und gelabert und manche fühlen sich auch noch witzig.
    Ich bin grundsätzlich gegen die Anpflanzung von Fichten in Gärten - und natürlich auch bei der Aufforstung im Wald, siehe Klimawandel! Aber wenn ein prächtiges Exemplar nun mal vorhanden ist und zur CO2 Speicherung und Sauerstoffproduktion beiträgt und darüber hinaus noch prächtig aussieht - warum sollte man sie jetzt fällen? Dass sie irgendwann gefällt werden muss, ist ja klar, aber warum jetzt? Oder wollen wir hier ökologisch nicht besonders wertvolles Leben ohne Grund absichtlich auslöschen? Was sind das für Naturfreunde!
    Simio

    Ein Forum ist so wie eine Kneipe, da wird dir auch nicht jeder nach dem Mund reden, sondern auch andere geben, die eben anderer Meinung sind ....

    Der Fichte wegen, würd ich mir selber die Frage stellen, ob sie mich stören würde wäre ich der Nachbar ....

    mich würde so ein Ding schon sehr stören, je nachdem wo sie wächst ...

    wächst sie so, daß sie eine Gefahr für mein Haus darstellt, würd ich wahrscheinlich auch auszuckn ....

    oder steht sie so, daß sie dauernd Mist macht auch ....

    steht sie aber irgendwo abseits, würd mich das nicht stören ...

    wenns deinem Nachbar aber sosehr stört, daß er zu Gericht zieht, würd ich sie fällen .... Umweltschutz hin oder her ...
     
    hallo, ich glaube schon das ich mit Recht sagen kann das die Versicherung eintritt wenn ein Schaden durch meine Bäume bei meinem Nachbarn entsteht. Natürlich muß man wie hier gesagt entsprechend versichert sein. Aber das ist doch wohl selbstverständlich als Haus- und Grundstücksbesitzer.
    Aber mit den Bäumen haben doch die meisten Menschen Probleme. Wie kann es sonst sein, das viele Grundstücke einfach nur kahl aussehen weil die Besitzer Angst vor Blüten und Blätter haben. Und was auch noch dazu kommt, meistens sind es die älteren Menschen die sich über Bäume aufregen, dabei sollten gerade sie wissen das sie in ihrem Leben nie wieder einen Baum groß sehen werden der jetzt gerade ein paar Meter hoch ist. So, das mußte auch mal gesagt werden, und ich glaube ich darf das sagen bin nämlich auch schon alt. M
     
  • ich weiß nur, daß die Versicherung das bei uns nicht zahlt, wenn ein Baum auf ein Auto fällt ...

    ist komisch ... war aber tatsächlich so ...
     
  • Der Fichte wegen, würd ich mir selber die Frage stellen, ob sie mich stören würde wäre ich der Nachbar ....

    mich würde so ein Ding schon sehr stören, je nachdem wo sie wächst ...

    Hallo Fini,
    ich weiß wovon ich rede. Mein Nachbar am Wohnort hatte eine 25 m hohe Fichte 1 m von meiner Grundstücksgrenze. Natürlich konnte ich darunter nichts pflanzen, also habe ich einen Abstellplatz für Gartengeräte darunter gemacht. Und die 5 bis 6 Eimer Zapfen pro Jahr machten mir auch nichts aus. Selbst die Wurzeln, die in meine Gemüsebeete ragten, konnte ich ertragen, denn ich konnte mich jeden Morgen an dem Prachtexemplar freuen. Als der Nachbar die Fichte fällen wollte, habe ich gebeten, dies nicht zu tun. Aber er fürchtete, dass sie auf sein Haus fällt. Nun habe ich keine Fichte mehr, auf der meine Clematis sich 5 m hoch hinaufrankte.
    So ist das. Die Fichte, um die es mir geht, steht im Garten meiner Schwiegermutter - 20 km von mir entfernt. So oft besuche ich sie nicht, um genau zu wissen, wann da Nadeln und Zapfen fallen - ich habe dies auch nicht beachtet, als meine Nachbarfichte nadelte..
     
    agressiv gefragt: wenn der baum auf deinem gelände steht, warum weisst du das dann selbst nicht?
    ich weiss was meine bäume (naja, das bisschen das ich noch hab) so alles an "mist" bauen. du nicht?
    An lostcontrol - hast du nicht gelesen, dass es nicht um meine Fichte geht, sondern um die meiner 81jährigen Schwiegermutter, die 20km von hier entfernt wohnt. Schließlich hat sie mich um Hilfe gebeten und ich habe mich sehr intensiv mit dem Thema befasst. Die guten Ratschläge über Versicherungen, Baumkontrollen, Richterentscheidungen usw. brauche ich nicht. Ich will ja nur meine Argumentation ausweiten, weil ja - wie manche schreiben und ich selbst vermute - Richter wirklich keine Ahnung haben von Botanik....
     
    Wie kann es sonst sein, das viele Grundstücke einfach nur kahl aussehen weil die Besitzer Angst vor Blüten und Blätter haben.
    also bei mir sieht's kahl aus, weil die balkanfichten von kyrill umgeschmissen wurden und weil die atlas-zeder anfing das haus zu beschädigen und deshalb weg musste...
    angst vor blüten oder blättern hab ich ganz sicher keine, ich hab auch den klebrigen blütenstaub der zeder immer wieder geduldig von meinen sprossenfenstern geschrubbt - 'ne ziemlich unspassige angelegenheit.

    aber bis was anderes auch nur annähernd so gross wird dauert's halt erstmal ein paar jahrzehnte...
     
    1.) in der normalen gebäudeversicherung ist NICHTS, aber auch GARNICHTS ausser dem gebäude versichert. nicht der vorgarten, nicht der garten, nicht die pflanzen darin und ganz sicher auch nicht welchen schaden die beim nachbarn anrichten könnten.
    Muss auch nicht. Ein normale Privathaftpflichtversicherung reicht völlig. Ob man dabei mit dem Fuss im Kaufhaus echtes Meissner-Porzellan kaputt macht, oder ob der Baum auf dem privaten Grundstück auf das Nachbarhaus fällt, ist eigentlich egal.

    Allerdings natürlich nur, solange das Grundstück auch nur privat genutzt, also nicht vermietet wird. Erst wenn man das Haus und das Grundstück vermietet, braucht man eine gesonderte Haus und Grundstücks-Haftpflichtversicherung, weil es dann ja nicht mehr privat ist. Aber eben auch nur dann.

    Fällt ein Baum dagegen auf das eigene Dach, ist es in jeden Fall eine Sache für die normale Gebäudeversicherung. Einzige Bedingung hierbei ist, das es sich um einen Sturm der Windstärke X handeln muss. Das ist aber meist genau in den Versicherungsvertrag festgelegt. Was genau das Dach kaputt gemacht hat, ist dabei eher zweitranging. Wichtig ist halt nur, das es ein Elementarschaden war.

    Das ist genau das gleiche wie die Sache mit den Glasschäden. Die Glasbruchversicherung ist nachweislich die am meisten nicht in Anspruch genommene Versicherung. :D Ganz einfach deshalb, weil Fenster nunmal hauptsächlich bei Sturm zerbrechen. Dann ist es aber ein Elementarschaden und wird von der normalen Gebäudeversicherung übernommen. Lediglich wenn man durch eigene Schuld bsw. eine grosse und entsprechend teure Panoramaglasscheibe kaputt schlägt, greift eine Glasbruchversicherung.

    ABER DU MUSST DAFÜR HAFTEN, WENN AUS DEM SCHLECHTEN ZUSTAND DEINES HAUSES ODER DEINER BÄUME ANDEREN SCHADEN ENTSTEHT!!!
    Jepp ... aber für so einen Fall greift in jeden Fall eine Privathaftpfichtversicherung und die sollte heutzutage eigentlich wirklich jeder haben.

    2.) eine grundstücks-haftpflicht ist sinnvoll, wenn möglicherweise öffentlichkeit oder nachbarn beeinträchtigt sein könnten - aber dann muss man sich eben auch an die auflagen besagter versicherung halten, dazu gehört im allgemeinen, dass man regelmässig kontrolliert, ob alles in ordnung ist, also AUCH ob bäume noch gesund sind oder nicht. die versicherung wird diesbezüglich in jedem falle nachfragen, die zahlen nicht unbesehen, da kannst du sicher sein.
    Wie ich schon sagte, die Haus und Grundstücks-Haftpflichtversicherung ist eigentlich nur für die Fälle wenn Haus und Grundstück vermietet wird. Denn dann steht man gegenüber den Mietern in der Pflicht. D.h. diese können sich bei einen Schaden selbstverständlich an den Vermieter wenden, dessen Privathaftpflichtversicherung natürlich dann nicht mehr greift, weil es sich ja schliesslich um Tätigkeiten aus Vermietung und Verpachtung handelt.
     
    Muss auch nicht. Ein normale Privathaftpflichtversicherung reicht völlig. Ob man dabei mit dem Fuss im Kaufhaus echtes Meissner-Porzellan kaputt macht, oder ob der Baum auf dem privaten Grundstück auf das Nachbarhaus fällt, ist eigentlich egal.
    komisch, warum zahlt dann die privathaftpflicht nicht, wenn ich mit dem auto etwas kaputtfahre?
    lucky, du täuschst dich. wenn, dann brauchst du die grundstückshaftpflicht. die privathaftpflicht zahlt da nicht, glaub's mir halt.

    Wie ich schon sagte, die Haus und Grundstücks-Haftpflichtversicherung ist eigentlich nur für die Fälle wenn Haus und Grundstück vermietet wird. Denn dann steht man gegenüber den Mietern in der Pflicht.
    nein lucky - denn wir reden ja grad nicht von schäden an den mietern oder von schäden an besuchern sondern von schäden die durch einen baum, der deiner aufsichtspflicht unterliegt am NACHBARHAUS.

    aber ist ja auch wurschd. bei mir ging's ja noch mal gut und bei der fichte, die hier zur debatte steht, scheint das ja nicht das problem zu sein...
     
    komisch, warum zahlt dann die privathaftpflicht nicht, wenn ich mit dem auto etwas kaputtfahre?
    Weil das einer der wenigen Gebiete ist, wo es eine gesonderte und gesetztlich festgelegte KFZ-Haftpflichtversicherung gibt, die ja tatsächlich im wahrsten Worte Pflicht für jeden KFZ-Halter ist.

    nein lucky - denn wir reden ja grad nicht von schäden an den mietern oder von schäden an besuchern sondern von schäden die durch einen baum, der deiner aufsichtspflicht unterliegt am NACHBARHAUS.
    Wichtig ist aber doch nur ob ein Schaden privat und in direkter oder auch indirekter Weise durch den Versicherungsnehmer begründet ist.

    aber ist ja auch wurschd. bei mir ging's ja noch mal gut und bei der fichte, die hier zur debatte steht, scheint das ja nicht das problem zu sein...
    Vielleicht sollte man da ja mal einen eigenen Thread darüber machen. Denn wie jemand schon richtig sagte, allgemein scheint das ja in Deutschland ein enorm wichtiges Thema zu sein. Ich kenne Wohngegenden, ich glaube, da wächst nicht ein einziger Baum.
     
    Weil das einer der wenigen Gebiete ist, wo es eine gesonderte und gesetztlich festgelegte KFZ-Haftpflichtversicherung gibt, die ja tatsächlich im wahrsten Worte Pflicht für jeden KFZ-Halter ist.
    lucky - nimm's mir nicht übel, aber ich verlass mich da lieber auf das, was mir von einem spezialisten einer grossen versicherung unabhängig vom individuellen fall erklärt hat - der ist immerhin profi.
     
    Da hat Lucky aber vollkommen Recht - da beißt die Maus keinen Faden ab.
    Das ist so!
     
    Ich weiß gar nicht, was ihr wollt?
    Unser Nachbar hat sein Problem so gelößt:

    6A2243F4D7C5992CE96AF193A45FF546


    A88A6C6EBEFFF94970AF245F4AEB47AC

    Ich ar total sauer, zumal diese Bäume Menschenhoch waren, als wir unseren Erstbezug im Haus hatten.. Diese Tanne war sehr sehr schön vom Wuchs......

    Mo, die sonst noch eine Holunder direkt auf der Grenze im Garten stehen hat, der ihr bis aufs Dach wächst und alles verschmutzt und verstopft.. Der Nachbar ist nie zusehen und wenn, dann winkt er ab..

    Sie dachte auch und fragte nach.. In jeder Stadt wird diese Satzung anders gehand habt!
     
    nun ja - gebäudeversicherung war auch noch bis vor kurzem pflicht.
    ich find's irrwitzig dass das abgeschafft wurde, da bin ich nach wie vor der meinung dass wer darauf verzichtet, wirklich irre sein muss.
    aber gut, man schadet ja eigentlich nur sich selbst, wenn man darauf verzichtet. das ist beim auto natürlich anders...
     
    Habe ich nicht so gemeint Rentner, natürlich brauche ich eine ausreichende Versicherung. Ich wäre ja dumm wenn ich daran sparen wollte. Nur, manchmal wenn es ums bezahlen eines Schadens geht, so ist die Wortwahl doch sehr ausschlaggebend. Grüße von M
     
    ....tja, Nacht und Nebenaction!

    Dieses etwas von einem Baum steht noch, klar weil auf 3.Grundstück,
    aber die Fichtenkrüppel sind beide seid gestern nicht mehr da...,
    die Mieter haben wohl noch mehr Platz gebraucht:rolleyes:

    Mo, die bei manchen Menschen nur den Kopf schütteln kann :mad::(
     
    Genau! Einen Baum, der jetzt schon ein paar Jahrzehnte auf dem Buckel hat, sollte man nicht so einfach grundlos fällen. Ich bin da für die Flucht nach vorne:

    Richtig! Es gibt übrigens Neues. Der zuständige Richter hat jetzt dem Klägeranwalt mitgeteilt, dass das Verlangen nach Rückschnitt der Fichte gemäß § 195 BGB verjährt ist. Jetzt muss der sich überlegen, ob er es weiter verfolgen will. Auch das Verlangen des "lieben" Nachbarn nach einem Baumsicherheitsgutachten kann der Richter nicht verstehen. Es scheint also, als ob der Nachbar jetzt schlechte Karten hat. M.E. hat er die sowieso, weil es - wie hier im Forum schon einmal hier jemand vermutet hat - dem Nachbarn weniger um die paar Nadeln geht, die da auf sein Grundstück fallen, sondern darum seiner Nachbarin eins auszuwischen.
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Bin durch Zufall auf den alten Thread gestossen. Was kam denn jetzt vor Gericht raus? Der Rückschnittsanspruch verjährt doch nicht nach 3 Jahren. Der verjährt nie. (Anders als die Begrenzung der Höhe nach). Meiner Meinung nach kann er, wenn er eine Beeinträchtigung beweisen kann, nur verlangen, dass der Überhang bis zu einer bestimmten Höhe (zB 3m) entfernt wird.
    Bzgl. Argument, dass es dann unschön aussieht. Die unschöne Seite ist dann nur auf der Seite des Nachbarn, der den Rückschnitt verlangt und bei dir ist noch die schöne Seite zu sehen.
     
    Jolantha, danke für deinen Beitrag.
    Meistens haben die Leute aber die Benachrichtigungsfunktion aktiviert, so dass sie per Email informiert werden, wenn wieder etwas geschrieben wird.
     
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