Hai,
ich mache gerade sehr schräge Erfahrung mit einem Cashier. Dermaßen daneben, dass ich mich hier mal melde.
Mit dem Gartenpflanzenversender hat es direkt nichts zu tun. Er wird liefern, obwohl er noch kein Geld erhalten hat.
Die Programmierung läuft bei der Bestellung falsch, und zwar wird ein Konto beim Vermittler (ähnlich wie paypal) auf die Lieferadresse, nicht auf die des Auftraggebers (=meine) eröffnet. Die fehlgeleitete Schnittstelle ist der Internetshop ./. cashier.
Gleichzeitig warnt das Vermittlerbankingunternehmen bei der Aufforderung zur ÜW davor, dass falls eine Zahlung von Drittparteien käme, man unter das Geldwäschegesetz fallen würde.
Es passiert nun folgendes:
Ich (= Auftraggeber, Rechnungsadressat) bin namentlich nicht im Account des Cashier eingetragen, weil ja automatisch die Lieferadresse als Kontoinhaber geführt wird.
Zahle ich nun nach Aufforderung per ÜW unter meinem Namen (getätigt auf Papier-Formular, ganz altmodisch und nicht online) werde ich nicht als Auftraggeber und Accountinhaber verbucht und bin eine illegale Drittpartei (Partei 1: Auftragnehmer, Lieferant; Partei 2: Auftraggeber, Besteller).
Das Geld irrt ziellos durch die Bestände des Cashier.
Super, gelle?
Im Zuge der Kalamitäten wird überdies eine Farbkopie vom PA verlangt, Ablichtungen der Kontoauszüge, etc. (sensible Daten!) - und alles nur, weil der Cashier - oder der Internetanbieter, oder beide? - zu blöde ist, die Accounts abzustimmen und meine korrekten Einträge bei der Bestellung korrekt zuzuordnen.
Ich verstehe ja, dass es nötig ist, sich auszuweisen, um eine Umbuchung zu erreichen - aber so was?
Wizzigerweise weise ich durch die verlangten Dokumente nach, dass ich nicht der Accountinhaber bin, den sich der Cashier eingetragen hat, ergo eine Drittpartei - galoppierender Schwachsinn!
Es hat etwas Kafkaeskes ... schwerer
Systemfehler ... lost in space <hihi>:d
Das ist so skurril, dass ich dachte, es könnte den post wert sein.
MfG
Vita,
die nur warnt und nicht bleibt