Erfahrungen mit Betonzaun

Und was aus Holz?
Wenn Du die Pfosten in H-Träger setzt und die sauber einbetoniert sind, dann hält das auch bei Wind. Zumal Du mit größerem und kleinerem Lattenabstand den Windwiderstand beeinflussen kannst.
Lärchenholz hält über Jahre und muss auch nicht gestrichen werden, damit würde das Problem entfallen.
Auf Deiner Seite könntest Du mit Kletterpflanzen zusätzlich begrünen.
 

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  • Hallo Heinemann, hallo bergaufsepp

    die Mauer finde ich total schön, der Holzzaun ist auch nicht schlecht... aber ich darf keine Ansprüche stellen.
    Beides würde doch wieder nicht gestattet sein, wegen doppelter Einfriedung???

    Danke für die Bilder und Vorschläge!
     
    Beides würde doch wieder nicht gestattet sein, wegen doppelter Einfriedung???
    Eine, diese Mauer schwirrt mir als stiller Mitleser auch die ganze Zeit durch den Kopf. Zumal ich das Problem Windlast nur allzu gut nachvollziehen kann!

    Von den Kosten her bezweifel ich gar, dass der angedachte pott häßliche Betonzaun günstiger kommt als eine Mauer.

    Allerdings kenn ich die örtlichen Gegebenheiten nicht. Keine Ahnung ob Du es Dir räumlich leisten kannst, 2 m vor den Zaun eine Mauer zu setzen, um dahinter z.B. Dein Feuerholz, Leitern, u.ä. zu lagern. Links und Rechts ein schmales Türchen damit Hasso nicht in den Todesstreifen eindringen kann, und Du hast Dir noch schönen Stauraum geschaffen.

    P.S., wenn ich Dein Gegenspieler wäre, würd ich ruck zuck verlangen, dass die Plastikmatten von meinen Zaunelementen abkommen, denn auch Betonelemente halten den Scherkräften der Pfosten beim Sturm nicht ewig stand. Zumal Du ja schon mal Schaden verursacht hast.

    Alles ist machbar ist halt ´ne Frage, wieviel Du invenstieren kannst /möchtest. An Arbeit, Nerven oder Geld.

    Aber, eventuell ist eine Hundeschule billiger...........................
     
  • Hallo Heinemann, hallo bergaufsepp

    die Mauer finde ich total schön, der Holzzaun ist auch nicht schlecht... aber ich darf keine Ansprüche stellen.
    Beides würde doch wieder nicht gestattet sein, wegen doppelter Einfriedung???

    Danke für die Bilder und Vorschläge!

    Mach den grünen Sichtschutz so hoch dass sich die Hunde nicht mehr sehen können. Davor stellst den Sichtschutz aus Holz, wobei das Holz erst über dem grünen Sichtschutz anfängt, quasi unten grün, oben Holz. Da dann unten offen ist wäre ich der Meinung das wäre keine Einfriedung sondern ein reiner Sichtschutz...Not muss erfinderisch machen :rolleyes:
     
  • Hallo fruitfarmer,

    das mit der Hundeschule haben wir schon hinter uns. ;)Ausserdem sind ja beide Hunde so.
    Du hast schon Recht.. wenn ich einen Schaden an meinem Zaun hätte, wegen dem Sichtschutz des Nachbarn.. ja, ich wäre auch alles andere als begeistert.

    Aber mal was anderes:D die Grundstücke verlaufen ja nicht gerade, sondern schief. Der Zaun steht jedoch gerade, habe also etwas mehr Platz. Hinten in der rechten Ecke... durch diese Betonelemente führt aber so ein gelber Schlauch (keine Ahnung wie man die nennt) zu uns.. aber das Stück gehört ja nicht uns.
    (sorry für die blöde Beschreibung)
    Meine Überlegung war nun:
    1. da der Zaun nicht direkt auf der Grenze steht... gilt das trotzdem als Einfriedung? Sagen wir mal ich hätte vor dem Hausbau mit einem Meter Abstand einen Zaun gezogen und der Eigentümer hätte keine Lust gehabt den Meter (der ja noch mir gehören würde) Rasen zumähen oder sonstiges. Dann hätte er Pech gehabt, weil ja schon ein Zaun steht?
     
  • Wie gesagt, eine Bepflanzung kommt dort eh hin.
    Es geht mir doch nicht um diesen blöden Betonzaun. Von mir aus kann da auch eine Hecke hin, aber dann wäre das Problem mit dem Sichtschutz für die Hunde noch.
    Dieser Zaun hält auch nicht, wenn der Sichtschutz nur 1m hoch wäre... früher oder später brechen die Schrauben wieder raus.
    Nur wenn ich die Hunde bellen lassen, fühlen sich wieder die anderen Nachbarn gestört (was ich nachvollziehen kann). Dann habe ich das nächste Problem.
    Es kann doch nicht sein, dass ich meinen Hund abgegeben muss..und Madame lebt mit ihrem Hund in Seelenfrieden dort hinten weiter.

    ach so, Gartenhaus ok. Einen 2. Maschendrahtzaun in 1,00 - 1,25m ziehen um da einen Sichtschutz zuziehen darf ich auch nicht.

    Es muss doch irgendetwas geben. Man kann doch nicht alle Situationen gleichstellen. Es gibt soviele Doppeleinfriedungen hier.. und ich darfs nicht. Echt der Hammer.
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Eine, diese Mauer schwirrt mir als stiller Mitleser auch die ganze Zeit durch den Kopf. Zumal ich das Problem Windlast nur allzu gut nachvollziehen kann!

    Von den Kosten her bezweifel ich gar, dass der angedachte pott häßliche Betonzaun günstiger kommt als eine Mauer.

    Allerdings kenn ich die örtlichen Gegebenheiten nicht. Keine Ahnung ob Du es Dir räumlich leisten kannst, 2 m vor den Zaun eine Mauer zu setzen, um dahinter z.B. Dein Feuerholz, Leitern, u.ä. zu lagern. Links und Rechts ein schmales Türchen damit Hasso nicht in den Todesstreifen eindringen kann, und Du hast Dir noch schönen Stauraum geschaffen.
    Diese Idee finde ich gut und hab sie auch schon versucht, zu beschreiben. Es bleibt zu prüfen, ob es zulässig ist.
    P.S., wenn ich Dein Gegenspieler wäre, würd ich ruck zuck verlangen, dass die Plastikmatten von meinen Zaunelementen abkommen, denn auch Betonelemente halten den Scherkräften der Pfosten beim Sturm nicht ewig stand. Zumal Du ja schon mal Schaden verursacht hast.
    Meinst du, so eine potthäßliche Betonmauer kippt irgendwann um? Tina hat sowas auch an der Gartengrenze.
    Alles ist machbar ist halt ´ne Frage, wieviel Du invenstieren kannst /möchtest. An Arbeit, Nerven oder Geld.

    Aber, eventuell ist eine Hundeschule billiger...........................

    LG Tina1
     
    Nur wenn ich die Hunde bellen lassen, fühlen sich wieder die anderen Nachbarn gestört (was ich nachvollziehen kann). Dann habe ich das nächste Problem.
    Es kann doch nicht sein, dass ich meinen Hund abgegeben muss..und Madame lebt mit ihrem Hund in Seelenfrieden dort hinten weiter.
    Ich würde mich auch durch das Gebell gestört fühlen, aber-es bellen ja zwei Hunde. Und wieso macht sich nur einer darum Gedanken?
    ach so, Gartenhaus ok. Einen 2. Maschendrahtzaun in 1,00 - 1,25m ziehen um da einen Sichtschutz zuziehen darf ich auch nicht.

    Es muss doch irgendetwas geben. Man kann doch nicht alle Situationen gleichstellen. Es gibt soviele Doppeleinfriedungen hier.. und ich darfs nicht. Echt der Hammer.
    Hier ist der Fachmann gefragt, wann ist es keine Doppeleinfriedung mehr im Sinne des Nachbarrechts. Hört sich ja fast so an, als dürfe man auf seinem Gundstück in Nähe des Nachbarn keine Sichtschutz"dingers" bauen.


    Ach, und noch was. Der Eigentümer des Drahtzaunes hätte ja vor dem Bau fragen oder informieren müssen. Das hat er aber offensichtlich unterlassen. Und infolge dieser Nachlässigkeit, Dreistigkeit will ich hier mal nicht unterstellen, hat mel nun die Ar.........karte gezogen. Das kann es ja nicht sein.
     
  • tina1 danke danke danke!!!!

    Ich heule mir schon den ganzen Morgen die Augen aus. Fragt mich jetzt bitte nicht warum. Meine Nerven liegen einfach blank.

    Ich bin doch gewillt eine vernünftige und für beide Seiten vertretbare Lösung zufinden. Ich würde wahrscheinlich alles machen, damit hier endlich Ruhe ist.
    Von mir aus würde ich deren Mauerseite in grün streichen... dann sehen die auch nur grün, wie jetzt auch.

    Den Eigentümer interessierts aber nicht und ich kann ihn kaum dazu zwingen mit mir zureden.
    Der Eigentümer hat so eine Hochbaufirma und hat den Zaun selbst aufgebaut.

    Alle die einen Hund haben können mich vielleicht verstehen, wenn ich sage es kann nicht sein, dass ich im Sommer meinen Hund nicht mit in den Garten nehmen kann.

    Ich versuche heute Abend den Eigentümer nochmal anzurufen, der ist leider selten zu Hause. Oder soll ich mal einen Brief schreiben?
     
  • Meinst du, so eine potthäßliche Betonmauer kippt irgendwann um? Tina hat sowas auch an der Gartengrenze.
    Mh, ich seh auf dem Foto nur einen Sockel, vermutlich aus Fertigelementen. Wie es sich bei Dir gestaltet kann ich nicht sagen. Aber Betonkrebs kann unter Umstaänden den Zerfall beschleunigen.

    Langsam kommt mir mein Glück mit meinen Nachbarn wie pures Gold vor.............
     
    Ich möchte einen zweiten Versuch unternehmen, diese Diskussion in ruhig - sachliche Bahnen zu lenken.

    Auf der Basis „was wäre wenn“ kann man keine Lösung finden. Auch sind Meinungen und Ansichten nicht immer zielführend. Da müssen Fakten auf den Tisch.

    Zunächst einmal die Befürchtung, Nachbarn könnten sich über Hundegebell beschweren.

    Das ist (noch) kein Problem. Wenn sich jemand über Hundegebell beschwert, muss er den Hund benennen. Spätestens dann kommt heraus, dass es sich um zwei Hunde handelt. Also ist der andere Hundebesitzer mit im Boot und hat ebenfalls für Abhilfe zu sorgen „Basta“. Ich habe selbst einen großen Hund und weiß wovon ich rede.
    Punkt zwei: doppelte Einfriedigung.
    Da kommen teilweise brauchbare Vorschläge rüber. Aber man kann erst dann über eine doppelte Einfriedigung reden, wenn klar ist was und wohin gebaut werden soll.

    Da ist zum Beispiel der Vorschlag einen Holzlamellenzaun aufzubauen. Je nachdem wie und wo dieser Zaun aufgebaut und gestaltet wird kann er als eine zweite (unzulässige) Einfriedigung, oder aber als ein (zulässiges) gestalterisches Element im Sinne der Gartendeko angesehen werden. Außerdem ist so ein Zaun durchaus sturmsicher herzustellen. Meinen hat noch nicht mal Kyrill umgeworfen, im Gegensatz zu ein paar Fichten.
    Dann stellt sich mir die Frage, was hast Du mit Deinem Nachbarn zu tun? Du kanst Deinen Garten gestalten wie Du willst, natürlich immer im Rahmen des Nachbarrechts.
    Vorsorglichen Schriftverkehr würde ich unterlassen, dadurch werden nur Positionen, von denen man später nich mehr runterkommt, gefestigt.

    Ich bin auch gerne bereit genauere Auskünfte über Einzelheiten, soweit mir das möglich ist, zu geben. Gerne auch über PN
     
    Vielleicht wäre dies auch eine Lösung: Efeu an Stabdoppelmatten

    Schlage es doch mal dem Eigentümer vor, die Windlast wäre geringer, und die "Guckigkeit" auch erheblich reduziert.

    Efeu ist giftig, vielleicht weis Dein Hund ja: Beim Verschneiden brauchen Hunde nicht helfen, das machen die Rudelführer selber. (verstehst schon, als Hundehalter)

    Und davor ein paar Büsche, teils immergrün wie Feuerdorn, teils laubabwerfend.
     
    und darüber hinaus solltest du dir deinen wuffel auch mal vorknöpfen - hundeschule ist natürlich schmarrn, weil es um eine vor-ort-situation geht. das verlangt eine ziemliche weile konsequenz und kontrolle deinerseits (ich rede sicher nicht von wochen, sondern von monaten), aber danach ist die sache vom tisch. man muss nur dran bleiben und natürlich entfällt für längere zeit unbegleiteter aufenthalt im garten für den hund, aber da er sicher keine unbelehrbare bestie sein wird, wird das schon. und grundgehorsam sollte ja dank huschu da sein. es gibt in jeder zoohandlung auch ausreichend lange leinen, um fehlenden gehorsam fürs erste zu ersetzen
    wie du dich am ende durchsetzt - viele wege führen nach rom. ich plädiere letztlich immer dafür, dem hund mit soviel nachdruck wie nötig klar zu machen, was du möchtest und vor allem was nicht, wo eine deutliche grenze liegt, die er nicht und keinesfalls überschreiten darf. ein hund muss ja nicht immer gleich beim ersten mal gerannt kommen, wenn man ihn ruft, wie eine maschine, er ist auch nur ein mensch;), aber es gibt eben dinge, die das kleinste gemeinsame vielfache, über die man sich mit seinem hund einig werden sollte, übersteigen. und dazu gehört dann auch strafe.
    und wenn der nachbarshund mal ne weile keinen hat, der mitmacht bei dem netten spiel, verliert er langfristig auch das interesse, denn zu der zaun-kakophonie gehören natürlich zwei, einer der anfängt und einer der mitmacht. nimmt man einen spieler aus der partie, ist das spiel zu ende und gerät auch irgendwann in vergessenheit.
    und glaub mir, auch dein hund kann das: einfach die klappe halten, sich nicht reizen lassen unter keinen umständen oder einfach gehorsam sein, wenn man den sinn schon nicht versteht.
    und gemessen am betonzaun ist der aufwand - zeitlich und finanziell - absolut vernachlässigbar.
     
    Hallo Mel,

    vielleicht hab' ich auch eine Idee für Euch. Könntet ihr nicht ein Hochbeet aus Stein oder Holz vor den Zaun bauen und da hinein Eure Hecke setzen. Das liefe dann, denk ich mal, nicht unter zweite Einfriedung, ihr hättet aber in der Höhe schneller einen Sichtschutz und für den Hund eine zusätzliche Hürde.
    Klar ist diese überwindbar, aber wenn das Beet oben eng bepflanzt ist und nicht viel Platz zum stehen bleibt, könnte ich mir vorstellen, daß dies für einen großen Hund nicht so verlockend ist.
    Wenn genug Platz vorhanden ist, könntet ihr in zweiter Reihe davor noch höhere Stauden und Büsche pflanzen, um die Blickachse weiter zu verstellen und Lücken zu füllen.
    Das Gartenhaus an der windigen Stelle würde ich auch einfach bauen. Wenn ihr die Grenze und Maße einhaltet, haben die Nachbarn da doch nix zu sagen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß eure Nachbarn wirklich soweit gehen. Die haben bestimmt nur ne große Klappe! Außerdem habt Ihr doch 'nen "Wachhund", den Ihr in solch einem Fall ruhig mal bellen lassen könnt:roll:

    Gruß :eek:,
    Anntje
     
    Jau, habe ich erkannt. Für Dich ist die Grenze maßgebend, nicht der Zaun. Wenn er seinen Zaun so weit in sein Grundstück setzt, ist das seine Sache. Da taucht ein ganz anderes Problem auf, nämlich die Sauberhaltung der Grenze. Er hat dafür zu sorgen, das kein Unkraut von ihm zu Dir herüberwächst. S. Nachbarrecht NRW und § 910 BGB.
    Siehe auch meine PN
     
    Ach, an so Kleinigkeiten wie Unkraut möchte ich mich eigentlich nicht aufhalten. Ist ja eh alles Grasen und eine Fläche. Den Rasen mähen muss ich so oder so.

    Wahrscheinlich bin ich zu blond für die Welt. Er hat alles gemacht und ich schau jetzt blöd aus der Wäsche.:d
     
    Siehe auch meine PN
    Mich interessiert diese ganze Problematik auch, sicherlich auch weitere Mitleser.
    Ich finde es schade das hier offensichtlich nicht unwichtige Infos über PN ausgetauscht werden.

    @kaiserblick: bitte nimm es nicht persönlich, diese Vorgehensweise ist mir schon öfters aufgefallen, da habe ich nichts gesagt, hier mache ich es jetzt mal. :)
     
    Mich interessiert diese ganze Problematik auch, sicherlich auch weitere Mitleser.
    Ich finde es schade das hier offensichtlich nicht unwichtige Infos über PN ausgetauscht werden.

    @kaiserblick: bitte nimm es nicht persönlich, diese Vorgehensweise ist mir schon öfters aufgefallen, da habe ich nichts gesagt, hier mache ich es jetzt mal. :)
    Ich nehme das keineswegs übel, Deine Frage ist berechtigt.

    Das ist keine Geheimniskrämerei sondern ganz praktische Gründe. Wenn Du spezielle Fragen hast will ich sie gerne beantworten, wenn ich kann. Der Schriftwechsel mit mel ist mittlerweile sehr unfangreich, ich glaube da würde das Forum überlaufen;) Ausserdem ist es speziell auf Mel zugeschnitten und nicht allgemein gültig.
    @ alle
    Es ist so, das man solche Fragen nicht allgemeingültig beantworten kann, weil jedes Bundesland sein eigenes Nachbarrecht hat. Ist leider so.
    Wenn ein Bayer z.B. eine Aussage von NRW für sich in Anpruch nimmt, kann das völlig daneben gehen. Tut mir leid, aber der Gesetzgeber hat es so gewollt.:mad:
     
    Tut mir leid, aber der Gesetzgeber hat es so gewollt.

    Das find ich eher gelinde gesagt, Schwachsinn, in einem so kleinen Land wie Deutschland. Jeder kocht sein eigenes Süppchen.
     
    Hallo

    @kaiserblick

    Sag mal, ab wann spricht man eigentlich von Bestandschutz?

    Gruß Gerd
    So Gerd, jetzt bist Du dran:p
    Bestandsschutz besteht bei Anpflanzungen in der Regel nach 6 Jahren seit der Pflanzung. Etwas genauer: In NRW muß sechs Jahre nach der Anpflanzung Klage bei Gericht erhoben sein, wenn man noch etwas erreichen will. Das heißt, das ein evtl. Schiedsverfahren davor abgeschlossen sein muß. Aber auch hier ist u.U. das jeweilige Ortsrecht zu beachten!!!
    Hierbei geht es aber nur um die Beseitigung. Für den Rückschnitt könne andere Fristen anfallen.
     
    @ Tina1 Deutschland ist ein Gigant:D:D:D

    @mel nööö, so schlimm ist es auch nicht. Man lebt in einem Budesland, D ist ja schließlich ein föderalistischer Staat, und Justiz ist Ländersache.
    Jetzt will ich dem Amtschimmel mal die Sporen geben:
    Obenan steht das BGB dan kommt das Nachbarrecht, daneben gibt es dann noch das Baurecht, das Komunalrecht das Naturschutzrecht, das Landeshundegesetz usw.
    alle klar:schimpf::schimpf::schimpf::schimpf:
     
    Trifft das nicht nur für Anpflanzungen zu, die den Grenzabstand einhalten?
    Tut mir leid, das hatte ich überlesen. Meine Tastatur qualmt mittlerweile.
    Nein eben nicht. Bei Anpflanzungen, die den gesetzlichen Grenzabstand einhalten besteht in der Regel kein Beseitigungsanspruch.
    Aber auch hier gilt, das Ortsrecht kann da Ausnahmen machen. Auch kann es eine Rolle spielen ob von der Anpflanzung, i.d.R. Bäume, Gefahren ausgehen.
     
    Dann ist es wohl so, daß etwas, was nach Nachbarrecht in Ordnung wäre, nach BGB nicht sein darf?

    Neeee Tina,
    das BGB gibt nur gewisse Vorgaben, sozusagen den Rahmen für bestimmte Tatbestände. Ausgefeilt werden die dann in den jeweiligen Bundesländern.
    Das hat auch Vorteile: Was für Bayern wichtig ist, z.B. Lawinenschutz, wäre in Friesland vielleicht nicht so dringend ;););)
    So können Gesetze auch an gewisse Erfordernisse angepasst werden.
    Das Nachbarrecht ist z.B. ein sogenanntes "nachgiebiges Recht", es kann, wenn sich Gepflogenheiten ändern, angepasst werden.
     
    Da frag ich mich nun gerade, wieso der Korkenzieherbaum der Nachbarin, der schon länger als 7 Jahre stand, gefällt werden mußte. Er war im Sinne des BGB ein Störer.
     
    Da frag ich mich nun gerade, wieso der Korkenzieherbaum der Nachbarin, der schon länger als 7 Jahre stand, gefällt werden mußte. Er war im Sinne des BGB ein Störer.
    Dazu kann ich nichts sagen, es wird seine Gründe gehabt haben. Es gibt ja nicht nur schwarz oder weiß.
    Außerdem ist alles, was andere beeinträchtigt im Sinne des BGB ein Störer. Es kommt dann auf die Beinträchtigung im einzelnen an.
     
    So, jetzt plaudere ich mal etwas aus einer PN mit mel aus, dass von allgemeinem Interesse sein dürfte:
    Wie ich vorhin erklärte, ist Nachbarrecht nachgiebiges Recht.
    wenn sich die Nachbarn im Einvernehmen einigen, die Grenzabstände, die im Nachbarrecht vorgegeben sind, zu ignorieren und Anpflanzungen, Einfriedigungen usw. nach ihren eigenen Interessen zu gestalten, so ist das durchaus möglich.
    Sie haben dann für ihre Grenze, aber nur dort, ein neues Recht geschaffen.
    Für andere gilt das nicht, ist also nicht allgemeingültig. Schriftform halte ich aber für unerlässlich!
    Genau das möchte mel versuchen. Viel Glück dabei, das wäre die beste Lösung.
     
    Wir haben das nach dem Bau mit der Nachbarin an der westl.Gartengrenze so ausgehandelt, allerdings zu unserem Pech, nicht schriftlich.
    Sie haat eine Berberitzenhecke gepflanzt, die nun ständig in unserem Garten hängt, während wir unsere Büsche ständig schneiden. Allerdings ist hier der Grenzabstand nicht wirklich eingehalten. War ja so gewollt.
    Nun stehen unsere Büsche auch im Bereich der kleinen ungenutzten Terrasse der Untermieter der Nachbarin.
    Als die Nachbarin noch das Untergeschoß bewohnte, schnitt sie alles weg, was über ihr auf die Terrasse wuchs. Nun ist diese Wohnung vermietet. Wir haben dem Mieter gesagt, er möge bitte das schneiden, was zu ihm rüber kommt.
    Macht er aber nicht, er greift über den Zaun und bricht unsere Sträucher einfach bis in unseren Garten ab.
     
    Nachdem ich ja meinen Nachbarn bzw den ET nie erreicht habe, scheint heute mein Glückstag zu sein.

    Ich habe ihn tatsächlich am Telefon sprechen können!

    Habe ihm mein Anliegen ganz lieb erklärt. Jetzt haltet euch fest... er hat nichts dagegen und möchte mir das sogar schriftlich geben. Ist das zu fassen???

    Ach so.. ich war ja immer der Meinung die Grenze verläuft schief. Nee, ist nicht so. Genau da wo der Zaun steht, da ist auch die Grenze. Hat zumindest der ET gesagt.

    Kann man mal sehen, ich weiß noch nicht einmal bis wo mein Grundstück geht. :d

    Egal. Im Moment freue ich mich unendlich!
     
    Hast du denn keine Flurkarte, aus der der Grenzverlauf hervorgeht?

    Siehst du, es gibt manchmal sogar eine Lösung, mit der man leben kann. Aber, macht es schriftlich. Dann kannst du die Sache bald als erledigt betrachten.
    Glückwunsch, heb einen auf uns.;)
     
    tina1 doch eine Flurkarte habe ich. Ich bin aber nicht darauf gekommen bzw hätte nicht gedacht, dass man das dadurch sehen kann. Jetzt frag bitte nicht warum.
    Als damals noch die Eltern und die Großeltern von meinem Mann lebten, haben die immer gesagt...von da bis da ist die Grenze. Nachdem dann dort hinten gebaut wurde und wir seitdem einen unterirdischen Schlauch da liegen haben, dachte ich das sei dann nun wirklich so. Vielleicht hat mich das auch nie wirklich interessiert, weil mir das auch egal war oder ist.

    Sobald ich dieses Schreiben habe, schlafe ich erst einmal 24 Std. durch! Danach trinke ich auf euch ein kleines Gläschen Sekt (trinke sonst keinen Alkohol).

    Ohne euch, besonders ohne kaiserblick und tina1 wäre ich hier abgedreht. Vielen Dank dafür!!!:eek:
     
    Kopf hoch, es wird schon.

    Aber um die Grenze kümmert man sich immer erst, wenn es Huddelei gibt. Solange ist sie einem egal.
    Es ist doch nicht schön, wenn man sich nicht mehr in seinem eigenen Garten wohlfühlt. Das kann ich gut nachvollziehen. Ich wollte auch schon verkaufen und dann nach mir die Sintflut.
     
    Guten Morgen in die Runde.:cool:



    Na prima mel,

    dann kommt ja hoffentlich die Kuh vom Eis.:eek:

    @ alle

    Weil der Eine oder Andere schon mal an mich herangetreten ist, möchte ich hier noch einmal in aller Deutlichkeit betonen:
    Ich gebe hier keine Rechtsberatung, das darf nur ein Rechtsanwalt!
    Ich zitiere nur aus den mir vorliegenden, in Frage kommenden, Rechtsvorschriften und übersetze schon mal einen Begriff aus dem Amtsdeutsch ins Allgemeinverständliche weil ich mich aus Interesse mit diesem Thema sehr befasse.
    Jeder kann das auch selbst nachlesen.
    Ihr müsst nur in die liebste eurer Suchmaschinen den Suchbegriff: Nachbarrecht und euer Bundesland eingeben. Z.B. „Nachbarrecht Hessen“, dann bekommt ihr alle Infos darüber.
     
    Mich würde jetzt noch interessieren, unter welchen Umständen ich ne Bombe unter die Mauer legen kann.:rolleyes:
    Drei Löcher, auf die Länge der Mauer gleichmäßig verteilt, genügend TNT einfüllen, und ab die Post. Angenehmer Nebeneffekt: Du hast für den Rest Deines Lebens ausgesorgt:grins:
    Unangenehmer Nebeneffekt: Die Türen haben innen keine Klinken:grins:

    Außerdem lesen die Ermittlungsbehörden hier mit, weil die brisanten Schlagworte, nach den sie suchen, hier vorkommen:grins::grins:
     
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