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- 08. Juli 2008
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Der Energieausweis ist nun Pflicht für (einige) Bestandsbauten
Hallo,
bei bund.de stand es nur ganz kurz so:
“Ab dem 1. Juli 2008 wird der neue Energieausweis für Wohngebäude und Nichtwohngebäude stufenweise je nach Gebäudeart und Baualter zur Pflicht. Der Energieausweis, auch Energiepass genannt, gibt Auskunft über Heiz- und Warmwasserkosten sowie den Zustand der Gebäudehülle. Mietern und Käufern wird so ermöglicht, den Energiebedarf oder -verbrauch verschiedener Gebäude zu vergleichen.
Seid Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) müssen Gebäudeeigentümer den Energiepass erstellen lassen, wenn sie ein Haus oder eine Wohnung bauen, verkaufen oder vermieten wollen. Das gilt sowohl für bestehende Wohnimmobilien als auch für Büro- und Dienstleistungsgebäude. Für Neubauten sind Energiepässe nichts Neues: Hier gilt die Pflicht schon seit 2002.”
Dazu kann ich noch ergänzen :
Der Energieausweis ist nicht mit dem Inkrafttreten der ENEV Pflicht für alle Gebäude. Hier gibt es einige Übergangsregelungen.
Ab dem 1.7.2008 besteht Ausweispflicht für Wohngebäude im Bestand, die vor 1965 gebaut wurden. Ab 1.1.2009 ist der Ausweis dann für alle Bestandsbauten Pflicht…also sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude.
Pflicht natürlich immer nur dann, wenn der Eigentümer Haus oder Wohnung, Büro etc. verkaufen oder vermieten will. Kann er dem Interessenten keinen gültigen Ausweis vorlegen, drohen empfindliche Geldbußen.
Übrigens: Baudenkmäler sind von der Ausweispflicht entbunden!
Bis 1.10.2008 gilt noch generelle Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis, danach ist für Wohngebäude, die vor 1977 errichtet wurden und über weniger als 5 WE verfügen, nur noch der Bedarfsausweis zulässig.
Ist schon alles recht kompliziert, zumal sich auch die Fristen der Ausweispflicht und der Wahlfreiheit unglücklich überschneiden.
Grüße
v.
Es gibt also keinen Grund zur Panik
Hallo,
bei bund.de stand es nur ganz kurz so:
“Ab dem 1. Juli 2008 wird der neue Energieausweis für Wohngebäude und Nichtwohngebäude stufenweise je nach Gebäudeart und Baualter zur Pflicht. Der Energieausweis, auch Energiepass genannt, gibt Auskunft über Heiz- und Warmwasserkosten sowie den Zustand der Gebäudehülle. Mietern und Käufern wird so ermöglicht, den Energiebedarf oder -verbrauch verschiedener Gebäude zu vergleichen.
Seid Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) müssen Gebäudeeigentümer den Energiepass erstellen lassen, wenn sie ein Haus oder eine Wohnung bauen, verkaufen oder vermieten wollen. Das gilt sowohl für bestehende Wohnimmobilien als auch für Büro- und Dienstleistungsgebäude. Für Neubauten sind Energiepässe nichts Neues: Hier gilt die Pflicht schon seit 2002.”
Dazu kann ich noch ergänzen :
Der Energieausweis ist nicht mit dem Inkrafttreten der ENEV Pflicht für alle Gebäude. Hier gibt es einige Übergangsregelungen.
Ab dem 1.7.2008 besteht Ausweispflicht für Wohngebäude im Bestand, die vor 1965 gebaut wurden. Ab 1.1.2009 ist der Ausweis dann für alle Bestandsbauten Pflicht…also sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude.
Pflicht natürlich immer nur dann, wenn der Eigentümer Haus oder Wohnung, Büro etc. verkaufen oder vermieten will. Kann er dem Interessenten keinen gültigen Ausweis vorlegen, drohen empfindliche Geldbußen.
Übrigens: Baudenkmäler sind von der Ausweispflicht entbunden!
Bis 1.10.2008 gilt noch generelle Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis, danach ist für Wohngebäude, die vor 1977 errichtet wurden und über weniger als 5 WE verfügen, nur noch der Bedarfsausweis zulässig.
Ist schon alles recht kompliziert, zumal sich auch die Fristen der Ausweispflicht und der Wahlfreiheit unglücklich überschneiden.
Grüße
v.
Es gibt also keinen Grund zur Panik
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