Der Energieausweis ist nun Pflicht für (einige) Bestandsbauten

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Der Energieausweis ist nun Pflicht für (einige) Bestandsbauten

Hallo,

bei bund.de stand es nur ganz kurz so:
“Ab dem 1. Juli 2008 wird der neue Energieausweis für Wohngebäude und Nichtwohngebäude stufenweise je nach Gebäudeart und Baualter zur Pflicht. Der Energieausweis, auch Energiepass genannt, gibt Auskunft über Heiz- und Warmwasserkosten sowie den Zustand der Gebäudehülle. Mietern und Käufern wird so ermöglicht, den Energiebedarf oder -verbrauch verschiedener Gebäude zu vergleichen.

Seid Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) müssen Gebäudeeigentümer den Energiepass erstellen lassen, wenn sie ein Haus oder eine Wohnung bauen, verkaufen oder vermieten wollen. Das gilt sowohl für bestehende Wohnimmobilien als auch für Büro- und Dienstleistungsgebäude. Für Neubauten sind Energiepässe nichts Neues: Hier gilt die Pflicht schon seit 2002.”

Dazu kann ich noch ergänzen :
Der Energieausweis ist nicht mit dem Inkrafttreten der ENEV Pflicht für alle Gebäude. Hier gibt es einige Übergangsregelungen.
Ab dem 1.7.2008 besteht Ausweispflicht für Wohngebäude im Bestand, die vor 1965 gebaut wurden. Ab 1.1.2009 ist der Ausweis dann für alle Bestandsbauten Pflicht…also sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude.
Pflicht natürlich immer nur dann, wenn der Eigentümer Haus oder Wohnung, Büro etc. verkaufen oder vermieten will. Kann er dem Interessenten keinen gültigen Ausweis vorlegen, drohen empfindliche Geldbußen.
Übrigens: Baudenkmäler sind von der Ausweispflicht entbunden!
Bis 1.10.2008 gilt noch generelle Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis, danach ist für Wohngebäude, die vor 1977 errichtet wurden und über weniger als 5 WE verfügen, nur noch der Bedarfsausweis zulässig.
Ist schon alles recht kompliziert, zumal sich auch die Fristen der Ausweispflicht und der Wahlfreiheit unglücklich überschneiden.

Grüße
v.

Es gibt also keinen Grund zur Panik
 
Zuletzt bearbeitet:
  • AW: Der Energieausweis ist nun Pflich für (einige) Bestandsbauten

    Hi,

    und wie heißt es so schön: Herzlich willkommen! ;-)

    1.Frage: Warum führt Dein in der Signatur angegebener Link ins Nirwana?

    Gruß Garten-NooB
     
    AW: Der Energieausweis ist nun Pflich für (einige) Bestandsbauten

    Hallo,

    danke für die schnelle Begrüßung
    1.Frage: Warum führt Dein in der Signatur angegebener Link ins Nirwana?

    Gruß Garten-NooB
    weil ich zu alt bin, um so eine lange Adresse länger als eine Minute zu behalten ;)
    Vielen Dank für den Hinweis,...hab´s schon geändert.

    Grüße aus Leipzig
    Volker
     
  • AW: Der Energieausweis ist nun Pflicht für (einige) Bestandsbauten

    gelöscht
     
    Zuletzt bearbeitet:
  • AW: Der Energieausweis ist nun Pflicht für (einige) Bestandsbauten

    sorry, nein, war nicht abgesprochen....
    also...dann Entschuldigung an alle.

    grüße
    v.
     
  • AW: Der Energieausweis ist nun Pflicht für (einige) Bestandsbauten

    Hallo Volker,

    das mit dem Link funktioniert jetzt. :) Sieht für mich zwar alles nach ein wenig Werbung in eigener Sache aus ..., aber egal, das sollen die Admins entscheiden.

    2. (ganz naive) Frage: Wenn ich als Eigentümer in absehbarer Zeit weder verkaufen noch vermieten will, benötige ich also keinen Energiepass?

    3. Frage: Was sind eigentlich Bestandsbauten?
     
    AW: Der Energieausweis ist nun Pflicht für (einige) Bestandsbauten

    gelöscht
     
    Zuletzt bearbeitet:
    AW: Der Energieausweis ist nun Pflicht für (einige) Bestandsbauten

    ja...das mit dem link ist jetzt geklärt ;)

    zu 1. wenn Du weder verkaufen noch vermieten willst, dann musst Du auch KEINEN Energieausweis haben. Ganz wichtig zu wissen....Du musst also auch dem Schorni keinen Energieausweis vorlegen (manche kommen ja grad auf die Idee, den kontrollieren zu wollen)

    zu 2. Ein Bestandsgebäude ist alles, was nicht gerade neu gebaut wird bzw. energetisch grundlegend saniert wird. Wenn Du neu baust oder grundlegend sanierst, ist sowieso eine ENEV-Nachweis fällig, der beinhaltet ohnehin den bedarfsorientierten Energieausweis.

    Wichtig ist nur zu wissen: bis 1.10. herrscht noch Wahlfreiheit zwischen dem günstigen Verbrauchsausweis und dem aufwendigen Bedarfsausweis, danach ist für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, die vor ´77 gebaut wurden, der Bedrafsausweis Pflicht.
    Hast Du ein solches Haus...und kannst Du nicht ausschliessen, das in den nächsten 10 jahren (so lange ist der Ausweis gültig) zu vermieten oder zu verkaufen, dann ist es vielleicht nicht schlecht, bis 1.10. einen Verbrauchsausweis zu machen.
     
    AW: Der Energieausweis ist nun Pflicht für (einige) Bestandsbauten

    zu 1. wenn Du weder verkaufen noch vermieten willst, dann musst Du auch KEINEN Energieausweis haben. Ganz wichtig zu wissen....Du musst also auch dem Schorni keinen Energieausweis vorlegen (manche kommen ja grad auf die Idee, den kontrollieren zu wollen)

    Ahh..., sehr gut zu wissen. Den Schornis, mit denen ich allmählich so eine Art von Privatkrieg führe, traue ich fast alles zu. ;-)))


    zu 2. Ein Bestandsgebäude ist alles, was nicht gerade neu gebaut wird bzw. energetisch grundlegend saniert wird. Wenn Du neu baust oder grundlegend sanierst, ist sowieso eine ENEV-Nachweis fällig, der beinhaltet ohnehin den bedarfsorientierten Energieausweis.

    Ich nehme mal an, der Einbau einer Solaranlage oder auch eine Wärmedämmung des Dachbodens gehören dazu.


    Wichtig ist nur zu wissen: bis 1.10. herrscht noch Wahlfreiheit zwischen dem günstigen Verbrauchsausweis und dem aufwendigen Bedarfsausweis, danach ist für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, die vor ´77 gebaut wurden, der Bedrafsausweis Pflicht.
    Hast Du ein solches Haus...und kannst Du nicht ausschliessen, das in den nächsten 10 jahren (so lange ist der Ausweis gültig) zu vermieten oder zu verkaufen, dann ist es vielleicht nicht schlecht, bis 1.10. einen Verbrauchsausweis zu machen.

    Meine Bude stammt noch aus dem vorigen Jahrtausend, anno 82 :)). Also reicht der Verbrauchsausweis? Wie soll ich andererseits ausschliessen, was in den nächsten 10 Jahren passiert (schwere Krankheit dergleichen)?
     
  • AW: Der Energieausweis ist nun Pflicht für (einige) Bestandsbauten

    Ich nehme mal an, der Einbau einer Solaranlage oder auch eine Wärmedämmung des Dachbodens gehören dazu.)

    Ist das schon geschehen oder planst Du noch?


    Meine Bude stammt noch aus dem vorigen Jahrtausend, anno 82 :)). Also reicht der Verbrauchsausweis? Wie soll ich andererseits ausschliessen, was in den nächsten 10 Jahren passiert (schwere Krankheit dergleichen)?
    ´77 ist dershalb ein Stichtag (besser -jahr), weil die Häuser ab dann zumindest nach der ersten Wärmeschutzverordnung gebaut wurden.
    Du behältst also Wahlfreiheit.
    Das heißt auch...ich würde an Deiner Stelle erstmal garnichts tun in puncto Energieausweis, denn Du kannst jederzeit später auch noch den Verbrauchsausweis machen.
     
  • AW: Der Energieausweis ist nun Pflicht für (einige) Bestandsbauten

    Moin,
    und unser Haus stammt aus dem Jahre 2004.
    Für Neubauten sind Energiepässe nichts Neues: Hier gilt die Pflicht schon seit 2002.

    Demnach hätte uns der GU also einen Energiepass ausstellen müssen?
     
    AW: Der Energieausweis ist nun Pflicht für (einige) Bestandsbauten

    Moin,
    und unser Haus stammt aus dem Jahre 2004.


    Demnach hätte uns der GU also einen Energiepass ausstellen müssen?

    Naja, man muss zwischen Energiepass und -ausweis unterscheiden. Inhaltlich (fast) dasselbe, der Energieausweis ist aber erst seit 1.1.2008 eingeführt.
    Trotzdem müsstest Du die Unterlagen haben. Schau einfach mal in Deine Unterlagen für den Bauantrag. Da muss irgendwo der ENEV-Nachweis dabei sein. Als letztes Blatt (letzte Blätter) zu ENEV-Nachweis wurde zumeist der Energiepass mit ausgegeben.
    Wenn Du es gefunden hast, ist alles schön.
    Wenn nicht, dann diskutieren wir weiter ;)

    gruß
    Volker
     
    AW: Der Energieausweis ist nun Pflicht für (einige) Bestandsbauten

    Hallo Volker,
    mit dem GU liege ich ein wenig "im Klintsch", ich habe weder ENEV-Nachweis (2002) noch einen Energiepass oder eine Berechnung des Energiebedarfs. Die Heizung wurde wohl nach "pi mal Daumen" geplant und ist somit auch zu groß (anderes Thema).
    Der Bau wurde im Freistellungsverfahren genehmigt und zum Anwalt bin ich aufgrund meines chronischen Zeitmangels noch nicht gekommen. Das Panungsbüro hat auf jeden Fall keinen ENEV-Nachweis und bislang konnte ich noch nicht in Erfahrung bringen ob mir sowas überhaupt zusteht und ob es 2002 Vorschrift war...
    Wäre super wenn Du dazu was sagen könntest.
     
    AW: Der Energieausweis ist nun Pflicht für (einige) Bestandsbauten

    Planung, aber spätestens, wenn der Heizölpreis bei ca. 2€/L liegt, gibt's Vollzug!

    bis dahin zahlen wir auch Sonnensteuer ;)

    im Ernst: Auch dann musst Du nicht gleich ´nen Bedarfsausweis ausstellen lassen.
    Der Form nach ist auch dann der verbrauchsausweis möglich...günstig wäre aber erst drei Heizperioden nach der Sanierung.

    Grüße
    Volker
     
    AW: Der Energieausweis ist nun Pflicht für (einige) Bestandsbauten

    Das Panungsbüro hat auf jeden Fall keinen ENEV-Nachweis und bislang konnte ich noch nicht in Erfahrung bringen ob mir sowas überhaupt zusteht und ob es 2002 Vorschrift war...
    Wäre super wenn Du dazu was sagen könntest.

    Kurz und Knapp und ganz klar: ENEV-Nachweis war in 2004 für den Neubau Pflicht, Du kannst und solltest verlangen, dass er Dir vorgelegt wird.
     
    AW: Der Energieausweis ist nun Pflicht für (einige) Bestandsbauten

    Kurz und Knapp und ganz klar: ENEV-Nachweis war in 2004 für den Neubau Pflicht, Du kannst und solltest verlangen, dass er Dir vorgelegt wird.

    Ja, das ist doch mal eine Aussage mit der ich was anfangen kann - super, danke
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    Also werde ich meinem GU mal wieder eine wenig aufm Sa.. gehen, natürlich nur schriftlich und per Einschreiben...
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    AW: Der Energieausweis ist nun Pflicht für (einige) Bestandsbauten

    Ich denke, dass solltest Du tun.
    was ist eigentlich mit Deiner Heizung? Wie kommst Du darauf, dass sie zu groß ist?
     
    AW: Der Energieausweis ist nun Pflicht für (einige) Bestandsbauten

    ...was ist eigentlich mit Deiner Heizung? Wie kommst Du darauf, dass sie zu groß ist?

    ...weil mir eine 20 KW Brennwerttherme für 116 qm eingebaut wurde, die ich schon auf 9 KW runtermoduliere...
    Eine Nummer kleiner hätte locker gereicht. Denn von 11 Heizkörper müssen 7 mehr oder weniger geöffnet sein damit die Therme in der Ubergangszeit nicht taktet. Die Therme wird die Wärme nicht so schnell los - trotz Pumpe auf Stufe 2.
     
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