Mein Nachbar hat am letzten WE erst einen riesigen Kirschbaum gefällt.
Obstbäume sind per se gärtnerisch genutzt und fallen daher nicht unter das Verbot. Wenn man dem Artenschutz genüge getan hat (auf Nester von diversem Viehzeugs wie Vögel, Hornissen etc kontrollieren), kann der Baum weg.
Hier kommt höchstens noch ein Schutz diese einen Exemplars im örtlichen Kataster in Frage.
wurde ich nun gebeten, eine schriftliche Stellungnahme (formlos) zu verfassen und ihr zukommen zu lassen.
In dieser Stellungnahme müsste ausgiebig begründet sein, warum ich nicht noch mit dem Ausgraben des Strauches warten könne.
D.h. ich muss nun trifftige Gründe vorweisen, warum der Strauch jetzt weg muss und nicht erst im Oktober.
Laut Aussage der Mitarbeiterin "ist die Hürde sehr hoch eine Befreiung zu erhalten".
Hallo, das Spiel ist in etwa folgendes (was alles auf Paragraph 15 fußt):
Aus deinem Schreiben muss hervorgehen, warum du das Vorhaben zu Zeitpunkt auf keinen Fall vermeiden kannst* UND dass du dir dem Eingriff in die Natur sehr wohl bewusst bist und daher eine gleichwertige Ausgleichspflanzung (also bepielsweise einen Hasel in gleicher Größe etc, Rest bitte googln) anderer Stelle in deinem Garten vornehmen wirst. Diese ist in jedem Fall notwendig, also hier besser gleich vernünftig und einsichtig auftreten.
Es geht hauptsächlich darum, dass Spinner nicht einfach ersatzlos alles abholzen. Aus deinem Schreiben muss ersichtlich sein, dass du nicht zu denen gehörst.
Wir haben zwar noch einen Zugang zum Garten,allerdings sind das einige Stufen von unserer Einfahrt hoch in den Garten undda komme ich mit der Fräse nur mit sehr viel ´Manpower hoch, da diese jasau-schwer ist.
Zusätzlich haben wir noch einen Zugang überunsere Garage, deren Garagentür verhältnismäßig schmal ist. Dort bekomme icheigentlich nicht viel Gerätschaften durch.
Den Weg sollte ich jetzt anlegen können, damitich mit eben mit diesen Gerätschaften meinen Garten anlegen kann.
D.h. ich muss die Erde dort umfräsen und 3Kubikmeter Sand einbringen um danach Rollrasen legen zu können.
An der Stelle wo der Strauch steht sollte dannmeine Gabionen-Sichtschuitzwand weitergebaut werden.
Ich hätte gerne im Sommer Sichtschutz in meinemGarten. Und da der Nachbar sehr „wissbegierig“ ist, würde ich darauf nur ungernverzichten.
Für diese Wand liegt bereits eine große Mengean Granitsteinen im Garten.
Diese Steine sollten also dannn in das neu zubauende Gabionen-Gitter gefüllt werden, damit ich dann wieder Platz im Gartenhabe, um den Garten umzufräsen , Sand einzubringen und Rollrasen legen zukönnen.
Das ist alles nichtig.
Dein Antrag wird abgelehnt werden, denn
...die Gartenfräse mal da rüber zu wuchten ist zumutbar, weil man sich von anderen Personen dabei helfen lassen kann.
...die Rasenfläche kann problemlos nachträglich besandet werden.
...etc.
(...ein kindliches “ich will es aber so“ ist kein stichhaltiges Argument.)
Daher auch der Zusatz "zulässige" Baumaßnahmen, das heißt eine Baumaßnahme die einer Genehmigung bedarf... dazu gehört keine Rasenanlage.
Eine Baumaßnahme im Sinne des Gesetzes ist alles, was den Charakter, also das Erscheinungsbild des Gartens verändert. Das kann sehr wohl eine Rasenanlage und das Entfernen von (wenig!!) Gehölz sein. Genehmigen muss man sich das nicht. Das hat nichts mit Häusern und Mauern zu tun.