Carport und Ärger mit Nachbarn

Hallo,

ne, ne. Die waren damals unserer Meinung. Sie hätten auch geklagt, und zwar schon wesentlich eher. Sie meinte mal, sie hätte sich das nicht so lange bieten lassen.

LG tina1
 
  • mit erstaunen und interesse habe ich die beiträge verfolgt.
    ich denke, auf der einen seite ist es hauptsächlich der neid.

    bei uns ist es ähnlich, leider, wir hatten ein offenes carport, das genau auf der grenze steht, die grenzbebauung war vom vorherigen besitzer genehmigt.
    nun haben wir aus dem offenen carport ein geschlossenes carport gemacht.
    plötzlich wollen die neuen besitzer(die besitzer wechseln öfter) dieses
    nicht mehr dulden. nur sie können nichts machen, da wir uns vorher die
    genehmigung vom bauamt geholt haben, ich glaube was die am meisten ärgert, daß sie nicht mehr beobachten können, wer bei uns aus und ein geht.

    in deinem fall denke ich, ist es einfach nur schikane, entferne die 2cm zuviel
    und denkt an euren vorteil und nicht an den schikanösen nachbarn.
    demnächst verbieten sie euch noch, in den garten zu gehen, wenn sie
    an ihrem tischchen sitzen, ihr könntet ja mitbekommen, was sie dort essen
    oder trinken. freundliche grüße und viel durchhaltevermögen
    von aloevera:cool:
     
    Hallo aloevera,

    ich glaube, bei meinen Nachbarn ist es so.
    Die Dame des Hauses hat diverse Bekannte, die erheblich größere Grundstücke(teils geerbt) haben. Diese Leutchen können je nach Schatten oder Sonneneinfall ihre Campingmöbel entsprechend platzieren. Und wenn sie irgendwo zu Gast war und ihr was gefallen hat, muß sie es auch haben oder umsetzen. So hat sie z.Bsp.mal geäußert, sie möchte in ihrem Garten sitzen und in die Weite schauen. Weit kann sie aber nicht schauen, da das Grundstück klein ist und bis zum Nachbarn sind es eben nur ein paar Meter. Um nun möglichst weit sehen zu können, muß sie eben an des Nachbarn Garten rücken. Da steht nun aber zum Leidwesen unser Carport und wirft seinem dämlichen Schatten. Also liegt es nahe, daß dieser weg muß, was nun mal nicht geht. So muß der Kompromiß her, daß der wieder "tiefer gelegt" wird. Das müßten wir doch verstehen.
    Vor Jahren noch hat sie Gitterzäune mit Wildem Wein berankt und eine Hecke gepflanzt, damit ja keiner guckt. Jetzt mußte der GG den Wein beschneiden und das Zaunelement entfernen, wegen der Aussicht. So hat sie vor Jahren unbedingt von der Terrasse in den Garten schauen wollen, wo sie sogar ihre eigenen Wäschespinne gestört hat und die bei Nichtnutzung abgebaut werden mußte, und über eine Markise wurde nachgedacht.
    Jetzt ist das Gegenteil der Fall. Sichtschutzspendende Koniferen wurden gefällt, die Hecke heruntergeschnitten, das Markisenprojekt begraben, und sie sitzt wie Graf Koks am Ende ihrer Terrasse und himmelt die Straße an.
    Sie findet eben pausenlos was anderes schön und da sind wir eben mit unserem Carport im Wege. Im Sommerschlußverkauf gab es günstig Holztischchen und 2 Stühle, die wurden Hals über Kopf gekauft und man dachte, sie könnten prima neben unserem Carport stehen. Daß sie da nun kurzzeitig im Schatten stehen, geht ja wohl nun gar nicht.
    Also, böser Nachbar, nimm gefälligst Rücksicht und mach deinen Carport nieder.
    Einfach krank. Mehr fällt mir dazu nicht ein.

    LG tina1
     
  • Hallo Tina,

    das ganze kommt mir irgenwie bekannt vor,

    mein Nachbar zur Linken, Türke, hat vor Jahren das Haus gekauft, schönundgut,
    dann kam er auf die gloreiche Idee: "Wir bauen ein Balkon an, Hofseite."
    Architekt beauftragt, Bauplan eingereicht, Genehmigung kam.
    Nun sah es sein Nachbar zur Linken, was für ein Drum von Balkon das wird, (ca. 10 x 5 Meter).
    Der l. Nachbar ging von Pontius bis Pilatus, wenn ihr wißt was ich damit meine.
    Das Bauamt war mehrmals da und hat nachgemessen, keine Beanstandung!
    Das Ergebnis: Sie schauen sich nicht mehr an!
    Die Mitbewohner in unserem Haus haben auch angefangen zu knottern und mich gefragt:
    "Kann/darf er sowas überhaupt bauen?"
    Meine Antwort: "Wenn die Genehmigung vorliegt und er so baut wie der/die Plan/Genehmig ist, ja."

    Nachdem wir dann in unsere Wohnung zogen, haben wir festgestellt, er kann in unser Wohnzimmer schauen. "Was tun sprach Zeus, die Götter sind besoffen". Die billigste und einfachte Lösung:
    Wir haben an unserem Wohnzimmerfenster Bristovorhänge angebracht.
    Er kan nun nur noch die Zimmerdecke sehen:mad:,
    Zu seinen Landsleute sagt er über mich, ich sei sein liebster und bester Nachbar, was will man mehr?

    Zu Deinem Problem, ich glaube auch, es ist der blanke Neid von Deinem Nachbar, 2 cm mehr Höhe vom Carport, bringen auch nicht mehr Schatten wie vorher.
    Da die Nachbarin immer was Neues haben will, vorschlag: Sie soll doch sich ein neues Haus am Ortrand kaufen, möglichst mit der Zusage vom OB, daß da kein Bauland mehr in 50 Jahren mehr gibt.
     
  • Hallo Opa,

    ich denke auch, daß da schon Neid im Spiel ist.
    Ich hoffe nur, daß unser Haus nicht irgendwann unerwünschten Schatten auf den Gartenweg oder die Einfahrt wirft, sonst müssen wir es auch noch "tieferlegen".
    Mit ihrem rechten Nachbarn, der nur mit seinem Garten an ihre rechte Carportseite grenzt, will sie sich auch noch anlegen. Sie hatte mich mal gefragt, ob sie gegen die dort schon lange Jahre wachsende Lärche eine Chance hätte, vorzugehen. Die sei ihr zu hoch. Die wirft morgens Schatten auf ihr Carportdach. Steht die Sonne im Süden und Westen stört sie gar nicht.
    Was hat sie dagegen, wenn ihr Carportdach morgens beschattet wird?
    Ich glaube, sie hat irgendwie gelitten.
    Der Carport bleibt, bis auf die 2 cm, wie er jetzt ist. Und wenn sie uns nicht mehr mit dem A...angucken, kann ich auch damit leben.
    Soll sie sich doch ein nettes Stückchen Wüste kaufen. Da kann dann die Sonne ohne Ende auf ihren kranken Geist ballern.

    LG tina1
     
    hallo tina,das ist die richtige einstellung, laßt euch nicht verrückt machen,
    solange ihr keine ordnungswidrigkeit begeht, kann sie euch gar nichts.
    und wenn sie nicht mehr mit euch spricht, dann eben nicht, auf solche
    nachbarn kann man auch verzichten.
    die sind mit sich selbst nicht zufrieden oder haben zuviel langeweile.
    meine nachbarin gibt ruhe, seitdem ich ihr eine kopie der genehmigten
    grenzbebauung in den briefkasten gesteckt habe, mit ein paar netten
    zeilen natürlich:D. sie grüßt mich nicht mehr, aber das geht mir sowas
    am a..... vorbei. :D
    also, bleibt stark und laßt euch von diesen querulanten nicht ärgern.

    liebe grüße und einen schönen abend
    aloevera:cool:
     
  • Hallo tina1,

    Ich persönlich finde es ohnehin nicht schön, wenn vor dem Haus ein riesen WOMO steht und dafür dann auch das passende Carport.

    Aber jedem das seine.

    ich muss sagen, das mit der Genehmigung ist von Land zu Land unterschiedlich, wenn du was änderst muss du es natürlich vorher genehmigen lassen.
    Aber wenn du es nicht brauchtest, laut eurem Bauamt, hat leider Gottes, wenns hart auf hart kommt, der Nachbar auch ein paar Wörtchen mitzureden.

    Dieser Schattenfall auf Nachbars Grundstück ist ein nicht zu unterschätzendes Problem, sogar die Baustelle hat man uns für ein Monat dicht gemacht bis zum Tage des Prozesses.
    Und einige mussten schon ihre kleinen Baracken wieder wegbauen oder im Garten versetzen, weil sie den Prozess wegen dem Schattenfall verloren hatten.
     
    Hallo,

    Du scheinst hier alles, aber auch alles, falsch verstanden zu haben.
    Unser Carport ist schon 14 Jahre alt, ist lediglich um einige Zentimeter erhöht worden, wozu ich erstens keine Baugenehmigung brauche und zweitens auch meinen Nachbarn nicht um Erlaubnis bitten muß.
    Drittens ist das absolut nicht an der Straße und auch nicht in Sichtweite der Fenster des Nachbarn sondern in der allerhintersten Ecke unseres und des Nachabars Grundstück. Viertens kann ich meinen Nachbarn nicht zu jeder Zeit mit Sonne versorgen, bloß weil der just im Moment dort sitzen will. Er möchte nämlich zu jeder Zeit an allen Stellen seines Gartens Sonne haben. Das kann ihm keiner garantieren. Und das ist auch nicht mein Bier.
    Der Carport ist damals mit Baugenehmigung erbaut, jetzt erhöht worden und bleibt auch so, da er gegen keinerlei Gesetz verstößt.
    Unser WOMo ist ein LT28 und kein Riesenteil, aber auch das würde keinen was angehen.
    Es gab Zeiten, da wollte meine Nachbarin, daß ich mein Auto aus meiner Einfahrt nehme, da sie es von ihrem Arbeitszimmer aus nicht sehen möchte.
    Das sind einfach Leute, die stört der Furz auf der Gardinenstange.
    LG tina1
     
  • Das sind einfach Leute, die stört der Furz auf der Gardinenstange.
    Aber meiner Meinung ist das in Deutschland generell ein grosses Problem. Viele Leute denken tatsächlich, das sie mit dem Kauf ihres Haus und Grundstückes auch ein Anrecht auf Sonne, Aussicht, Grösse und Beschaffenheit der Nachbargärten und sogar die Ansicht der Außenfassanden sämtlicher angrenzender Nachbarhäuser haben.

    Ich meine, ist doch logisch das bsw. Bäume Schatten werfen. Na und? Wenn jemand ein freies und unverbaubares Grundstück mit maximal Aussicht möchte, muss er sich halt ein entsprechend freistehendes Haus kaufen und nicht ausgerechnet ein Haus mitten in einen Wohngebiet oder womöglich gar Reihenhaus. Oder ein anderes Beispiel, in einigen bayerischen Gemeinden wird sogar die Aussenfarbe des Hauses vorgeschrieben. Meine Güte, so viel Gängelei gab es ja noch nicht mal in der DDR.

    Ganz ehrlich, mir gehen die Deutschen mit ihren masslos übertriebenen Ordnungs- und Regulierungswahn manchmal tierisch auf den Zeiger.
     
  • Hallo,

    es ist bei uns so, daß 3 nebeneinander liegende Grundstücke völlig gleich aufgeteilt sind. Das Haus steht mehr oder weniger mittig, der Eingang ist an der rechten Längsseite, damit auch die Einfahrt und der Carport ist in Verlängerung der Einfahrt an der äußersten rechten Ecke des Grundstücks, nicht in unmittelbarer Sichtweite der Fenster. Klar, daß man bei einem Grundstück von etwa 500 Quadratmetern den Carport des Nachbarn sehen kann. Irgendwo muß er ja hin. Er muß ja auch mit dem Auto erreichbar sein. Man kann ihn deshalb nicht hinter dem Haus verstecken.
    Hier mal ein Foto.
    Das Haus dahinter ist ein anderer Nachbar. Der ist froh, daß er von unserem Garten aus nicht auf seiner dahinter liegenden Wiese und im Pool gesehen werden kann und daß wir ihm nicht in seine gardinenlosen Fenster schauen können. Das Haus mit dem roten Dach liegt 2 Grundstücke weiter.
    Der Nachbar, der sich gestört fühlt, dessen Grundstück ist rechts daneben. Seine Büsche grenzen an unseren Carport und als dieser noch 30-40cm niedriger war, war auch alles o.k. Nun wirft angeblich der Carport erheblich mehr Schatten als vorher, was sich nicht beweisen läßt, da keine Sonne scheint.
    Die Büsche findet er in Ordnung, obwohl sie Dachhöhe haben, zumindest der Kirschlorbeer.
    Mein Mann meint auch, er hätte sich 1000 Quadratmeter in der Pampas kaufen sollen.
    Deinem letzten Satz kann ich mich voll und ganz anschließen.

    LG tina1
     

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    ihr habt euch doch vorher verstanden (Blumen gegossen):)
    Wie wäre es denn, wenn du mal eine Flasche Bier (Sekt, Wein, Sprudel egal) nimmst und in aller Ruhe mit deinen Nachbarn mal ein Gläschen trinkst und ihr dann mal das Problem besprecht, mit der Einleitung, dass ihr doch früher ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis gehabt hat:rolleyes:
    Ich bin der Meinung ein klärendes Gespräch ist mehr wert, als wenn man sich über Jahre nicht mit dem A...h anschaut. Kleine Mißverständnisse können so zu Feindschaften ausarten, die einem die Freude am Leben und Haus nehmen.:cool:
     
    Hallo Ilona,

    das hat GG getan, also das mit dem Bier.
    Er hat sein Entgegenkommen bekundet, wenn das Wohnmobil reichlich Platz nach oben hat, will er den Rest, der oben überflüssig ist vom Carport, wieder weg machen. Aber ich denke, das lohnt nicht, es werden nicht mehr als 15cm sein und da wird sich der Aufwand nicht lohnen.
    Seit diesem Gespräch haben wir uns nicht mehr gesehen, also die Nachbarn und wir-wobei mir es so vorgekommen ist, als würden sie sich bewußt nicht im Garten an den Stellen aufhalten, wo wir in Sichtweite sind. Gegrüßt wird noch, aber mehr auch nicht, was aber auch sein kann, daß meine Nachbarn wohl in letzter Zeit oft nicht zu Hause waren. Und im Garten trifft man sich ja bei dem Wetter auch nicht zwangsläufig.
    Allerdings kann ich das Fahrzeug auch nicht auf der Straße stehen lassen. Das wünscht die Gemeinde nicht.
    Ein Selbständiger in der Straße, der ein ähnliches Fahrzeug als Transporter nutzt, wurde von der Gemeinde aufgefordert, seinen damals ebenfalls vorhandenen Carport um eine Stellfläche zu verbreitern und zu erhöhen, damit das Auto von der Straße verschwindet, obwohl bei uns kein Parkverbot ist.
    Diese Aufforderung würden wir auch bekommen.

    LG tina1
     
    sehr interessant, das zu lesen. aber so kleinkarierte leute gibts überall.
    lasst euch nicht ins bockshorn jagen! macht das, was aloevera rät: lasst euch von der behörde eine bestätigung schreiben, dass ihr ohne extra genehmigung aufstocken durftet. eine kopie werft den nachbarn in den briefkasten mit einem kleinen anschreiben: "damit ist der fall für uns erledigt".
    wo gibt es denn anspruch auf sonne :confused:, damit sind vor gericht schon viele gescheitert und das mit recht. damit kommt man nur durch, wenn etwas ohne genehmigung gebaut wurde.
    ihr sitzt doch am längeren hebel. was in die brüche geht, ist halt ein guter kontakt zum nachbarn der war aber schon seit dem vorfall mit dem ach so schlanken bäumchen nicht mehr gegeben. darauf kann ich bei solchen nachbarn eh verzichten.
    Allerdings kann ich das Fahrzeug auch nicht auf der Straße stehen lassen. Das wünscht die Gemeinde nicht.
    soweit ich die StVO kenne, darf ein Fahrzeug, das ornungsgemäss angemeldet ist, sprich gültige kennzeichen hat, auf jeder öffentlichen strasse abgestellt werden. falls da nicht ein park- oder halteverbot steht.
    von so einem "anliegen" der gemeinde würde ich mich nicht beeindrucken lassen. denn dafür haben die keine handhabe.
     
    Zuletzt bearbeitet:
    soweit ich die StVO kenne, darf ein Fahrzeug, das ornungsgemäss angemeldet ist, sprich gültige kennzeichen hat, auf jeder öffentlichen strasse abgestellt werden. falls da nicht ein park- oder halteverbot steht.
    von so einem "anliegen" der gemeinde würde ich mich nicht beeindrucken lassen. denn dafür haben die keine handhabe.

    Na ja..... Für Lkw > 7,5 t und Fahrzeuge mit Anhänger > 2 t oder selbige besteht ein generelles Parkverbot von 22.00 bis 06.00 Uhr in Wohngebieten [§ 12 (3a) StVO] und für jedes andere Fahrzeug gilt beim Abstellen § 12 (1) StVO - und wie immer "schwebt" § 1 StVO auch über dieser Frage. Das Abstellen von Transportern und Wohnmobilen auf den häufig schmaleren Straßen in reinen Wohngebieten führt immer wieder zu Behinderungen oder Belästigung anderer Verkehrsteilnehmer, zu denen nun mal auch einerseits Fahrzeuge zur Ver- und Entsorgung (z.B. Abfallbeseitigung, aber auch Rettungswesen), andererseits spielende Kinder und Benutzer von Grundstücksausfahrten gehören....

    Eine ähnliche Anmerkung möchte ich zum Carport machen. Viele dieser "Blechkistenverwahrstände" sind nicht gerade architektonische Meisterleistungen, sondern haben optisch eher den Flair überdimensionaler Obstkisten..... Oft gilt auch: Je größer, desto hässlicher.....
    Ich kann und will hier keine fallbezogene Meinung äußern, aber darauf hinweisen, dass ich etliche überdachte Fahrzeugstellplätze kenne, die ich als Fall von "Verschandelung des Wohnumfeldes" ansehen. Die Dimensionen, die für die Unterbringung eines Wohnmobiles erforderlich sind, erleichtern es nicht gerade, einen wirklich ansehnlichen Carport zu bauen....

    Ebenfalls ganz allgemein geschrieben, würde ich grundsätzlich zum ernsthaften Versuch raten, unabhängig vom (Bau-/Nachbarschafts)Recht eine gemeinsam tragfähige Lösung für die Gestaltung des Grenzbereiches zu finden. Jeder Mensch ärgert sich, wenn sein Nachbar ihn durch Inanspruchnahme seiner "guten Rechte" mehr oder weniger in Zugzwang setzt. Bauwerke (und natülich auch dauerparkende Fahrzeuge vergleichbarer Dimension) sind nun mal i.d.R. dem "Gartenbild" abträglich.
    I.d.R. lässt sich so eine Beeinträchtigung durchaus mindern, aber oft bleibt ein Rest (mitunter sehr verständlicher) Verärgerung des Betroffenen darüber, das er in seiner Gartennutzung bzw. Gartengestaltung vom Nachbarn dauerhaft beeinflusst wird. Hier hilft erkennbar praktizierte gegenseitige Rücksichtnahme beiden Seiten.

    Grüße
    TB
     
    Hallo Tina!

    Bei uns in der Siedlung gibt es einige, die ihre Wohnmobile auf den Parkplätzen abstellen und regelmässig "umparken".
    Gerade im Sommer hat dies zur Folge, dass für uns Anwohner oftmals kein Parkplatz mehr frei ist, womit sich die Wohnmobilbesitzer nicht gerade eine Beliebtheitsmedaille einhandeln.

    Selbst wenn Du das Wohnmobil ausserhalb Deines Grundstückes abstellst und immer wieder umparkst, solltest Du bedenken, dass Du Dir evtl Ärger mit anderen Nachbarn einhandelst.
     
    Na ja..... Für Lkw > 7,5 t und Fahrzeuge mit Anhänger > 2 t oder selbige besteht ein generelles Parkverbot von 22.00 bis 06.00 Uhr in Wohngebieten [§ 12 (3a) StVO] und für jedes andere Fahrzeug gilt beim Abstellen § 12 (1) StVO - und wie immer "schwebt" § 1 StVO auch über dieser Frage.Das Fahrzeug liegt bei 3,5t. Das Abstellen von Transportern und Wohnmobilen auf den häufig schmaleren Straßen in reinen Wohngebieten führt immer wieder zu Behinderungen oder Belästigung anderer Verkehrsteilnehmer, zu denen nun mal auch einerseits Fahrzeuge zur Ver- und Entsorgung (z.B. Abfallbeseitigung, aber auch Rettungswesen), andererseits spielende Kinder und Benutzer von Grundstücksausfahrten gehören....Ich wohne in der verkehrsberuhigten Zone, wo die Straßen sehr schmal sind und gegenüber eine Arztpraxis ist, also keine Parkmöglichkeit für uns vorhanden.

    Eine ähnliche Anmerkung möchte ich zum Carport machen. Viele dieser "Blechkistenverwahrstände" sind nicht gerade architektonische Meisterleistungen, sondern haben optisch eher den Flair überdimensionaler Obstkisten..... Oft gilt auch: Je größer, desto hässlicher.....
    Unser Carport ist baulich gleich, allerdings 30-40 cm höher.
    Ich kann und will hier keine fallbezogene Meinung äußern, aber darauf hinweisen, dass ich etliche überdachte Fahrzeugstellplätze kenne, die ich als Fall von "Verschandelung des Wohnumfeldes" ansehen. Die Dimensionen, die für die Unterbringung eines Wohnmobiles erforderlich sind, erleichtern es nicht gerade, einen wirklich ansehnlichen Carport zu bauen....
    Es handelt sich eher um einen Kleintransporter, der zum WOMO umgebaut wurde VW LT28

    Ebenfalls ganz allgemein geschrieben, würde ich grundsätzlich zum ernsthaften Versuch raten, unabhängig vom (Bau-/Nachbarschafts)Recht eine gemeinsam tragfähige Lösung für die Gestaltung des Grenzbereiches zu finden. Jeder Mensch ärgert sich, wenn sein Nachbar ihn durch Inanspruchnahme seiner "guten Rechte" mehr oder weniger in Zugzwang setzt. Bauwerke (und natülich auch dauerparkende Fahrzeuge vergleichbarer Dimension) sind nun mal i.d.R. dem "Gartenbild" abträglich.
    Es handelt sich um die äußersten Ecken unserer beider Grundstücke. Dort hat der Nachbar lediglich Büsche und Rasen und hält sich dort auch nicht auf.
    I.d.R. lässt sich so eine Beeinträchtigung durchaus mindern, aber oft bleibt ein Rest (mitunter sehr verständlicher) Verärgerung des Betroffenen darüber, das er in seiner Gartennutzung bzw. Gartengestaltung vom Nachbarn dauerhaft beeinflusst wird. Hier hilft erkennbar praktizierte gegenseitige Rücksichtnahme beiden Seiten.
    Die gegenseitige Rücksichtnahme ist hier noch nie gegeben gewesen. Rücksicht nehmen seit 14 Jahren nur wir, Nachbar fragt keinen und macht, was ihm dünkt.

    Grüße
    TB

    LG tina1
     
    Hallo Tina!

    Bei uns in der Siedlung gibt es einige, die ihre Wohnmobile auf den Parkplätzen abstellen und regelmässig "umparken".
    Gerade im Sommer hat dies zur Folge, dass für uns Anwohner oftmals kein Parkplatz mehr frei ist, womit sich die Wohnmobilbesitzer nicht gerade eine Beliebtheitsmedaille einhandeln.

    Selbst wenn Du das Wohnmobil ausserhalb Deines Grundstückes abstellst und immer wieder umparkst, solltest Du bedenken, dass Du Dir evtl Ärger mit anderen Nachbarn einhandelst.

    Hallo,

    umparken ist hier nicht möglich. Ich müßte es dann fremden Leuten vor die Tür stellen. In der angrenzenden Neubausiedlung gibt es pro Haus nur 2 Stellplätze und bei den Reihenhäusern sogar nur einen. Die meißten Hausbesitzer dort haben aber selbst mehrere Autos.
    Stell ich es am Ortsrand auf einem Feldweg, wohnt wohl bald jemand illegal drinnen:rolleyes:.

    LG tina1
     
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