Behördenwahnsinn Hartz IV - eigene Wohnung

Kosten für Unterkunft und Heizung wurden bei ihr nicht anerkannt, also abgelehnt, da sie bei ihrem Vater wohnt, aber dagegen ist sie anwaltlich in Widerspruch gegangen und bis dass dann entschieden ist kann dauern

Ich nehme mal an, das Mädchen ist jünger als 25 Jahre und wohnt beim Vater. Auf jeden Fall steht ihr KdU zu, also Nebenkosten und Heizung.

LG tina1
 
  • - Unterhalt für sie, für's Kind oder für beide?
    - Was meinst Du mit "Anteil" Hartz IV? Hartz IV ist das was bei Regelbedarf minus Einkommen übrig bleibt...
    - Was kriegt sie denn an Unterhalt?

    Das ist nach der gängigen Rechtssprechung auch ok, nennt sich "Naturalunterhalt". Nicht unbedingt nett, dem Widerspruch wird aber wohl nicht abgeholfen werden.

    Also, ich sehe das anders. Mein Sohn wohnt auch in unserem Haus und bekommt Nebenkosten plus Heizanteil zu einem Drittel. Lediglich für die reinen Mietkosten wird nichts anerkannt, weil er nicht Darlehensnehmer unserer Immobilie ist.

    LG tina1
     
    wird zusätzlich noch ein fiktives Einkommen durch den Vater (was wirklich nicht kommt) unterstellt und angerechnet. :confused:

    Jeder zweite Brief vom Amt beginnt mit dem Satz:"Wir unterstellen...."
    Das soll heißen, sie nehmen immer die Voraussetzungen an, wo sie selbst geldlich am billigsten wegkommen. Alles andere, wenn es nicht so ist, mußt du denen nachweisen.
    Ich habe mal geantwortet, daß ich mir verbitte, mir etwas unterstellen zu lassen.

    Wie ihr seht es wird immer verworrener, da ist es schon verständlich, dass das Mädel kopflos ist.

    Meinem Sohn hatte man mal den Regelsatz um 30€ gekürzt, weil man mir unterstellt hatte, ich zahle für ihn die Energiekosten.

    LG tina1
     
  • Weißt Du @tina1, Du scheinst keine guten Erfahrung mit der Arge gemacht zu haben.

    Aber Deine Polemik und Deine Art hier zu schreiben (argumentieren kann man das leider nicht nennen)
    tina1 schrieb:
    vergiß diesen S....laden. Die sind nur froh, wenn sie einen "Bittsteller" weniger haben. Es gibt sogar in gewissen Fällen Hartz IV plus Bafög. Nur werden sie sauer, wenn das der Kunde weiß. Denn sowas gehört sich einfach nicht zu wissen. Denen ist es lieber, der Bürger ist unwissend und sie können ihm einen vom Pferd erzählen.
    tina1 schrieb:
    Hartz IV ist durchs Gesetz legitimierter Betrug.
    tina1 schrieb:
    Jeder zweite Brief vom Amt beginnt mit dem Satz:"Wir unterstellen...."
    bringen Beate hier aber nicht einen Schritt weiter.
     
  • Hallo,

    beim Thema Arge geht mir einfach der Hut hoch.
    Über positive Erfahrungen mit dieser Behörde kann ich leider nicht berichten. Kenne auch keinen, der das könnte. Ich würde mich aber freuen, wenn es auch Leute gibt, denen wirklich geholfen wurde und vor allem, die menschenwürdig behandelt worden.
    Ich mußte mir schon sagen lassen, für mich gelte das Bürgerliche Gesetzbuch nicht mehr. Das sagt mir doch alles.
    Inzwischen besitze ich 2 dicke Ordner mit Unterlagen, d.h.Bescheiden und denn dazugehörigen Widersprüchen. In 6 Jahren war nicht ein einziger Bescheid richtig. Es kann doch nicht angehen, daß man stets und ständig in Widerspruch gehen muß.
    In welchem Betrieb darf sich ein Angestellter solch massive Fehler erlauben?
    Die Damen und Herren sind sich ihres Arbeitsplatzes sehr sicher, denn Erwerbslose wird es wohl immer geben.
    Aber auch das hilft Beate nicht weiter.

    LG tina1
     
    Zuletzt bearbeitet:
  • Wäre ich Beate, würde ich mich bei der örtlichen Caritas nach ansässigen Vereinen erkundigen, die Arbeitslose bzw. Hartz IV -Empfänger beraten und flugs einen Termin machen.
    Es ist übrigens gang und gäbe, dass gegen Bescheide Widerspruch eingelegt wird.
    Ich muss einen Bekannten (Anwalt) noch mal fragen, wieviele der Bescheide i. d. R. falsch sind. Es war ein erschreckend hoher Prozentsatz.
    Gott sei Dank arbeiten Sozialgerichte schnell.

    LG

    Vita
     
    Die Bezüge, die das Mädel jetzt erhält, sind ja nicht das eigentliche Problem, sondern wie sie sich jetzt in Bezug auf eine Wohnung hier verhalten soll, damit sie keinen Formfehler begeht.

    Wenn Sie jetzt hier eine Wohnung nehmen würde, weil ja die Ausbildung hier im August anfängt, würden ja KdU anfallen. Derzeit benötigt sie keine Genehmigung zum Umzug, da ja kein Hartz IV. Wenn sie aber hier eine Wohnung nimmt, entsteht ja der Anspruch und vielleicht auch weitere Ansprüche. Meine Bedenken gehen dahin, dass ja dann der Antrag abgelehnt werden kann, weil nicht genehmigt. Das ist unsere eigentliche Zwickmühle. :d
     
    Zuletzt bearbeitet:
  • Sorry, das Elterngeld hatte ich unterschlagen...:confused:

    Bis wann wird das eigentlich genau bezahlt? Läuft es evtl. schon vor dem Umzug aus und sie wird daher wieder bezugsberechtigt? Weil sie dann wieder zum "alten" Amt müsste und die dann dem Umzug zustimmen müssten (und bezahlen).

    Ansonsten ist es "relativ" einfach. Wer kein Hartz IV bezieht, kann sich (im Rahmen der erlaubten Obergrenzen) eine Wohnung suchen wo er möchte, der zukünftige Vermieter wird dann allerdings einen selbstschuldnerischen Bürgen verlangen.
    Und wenn dann das Einkommen nicht ausreicht wird sie am Wohnort auch wieder Hartz IV bekommen.
     
  • Hallo liebe Beate,

    ich denke das wird nichts mit HARTZ IV. Es handelt sich auch nicht um Behördenwahnsinn. Die Kassen ist einfach leer. Darum werden jetzt sehr strenge Maßstäbe angelegt. Der Preis für Wohnungen sind im untersten Segment angelegt.
    Bei uns qm-Preis einer Wohnung 5 Euro! Nur mal so am Rande.

    Gibt es eigentlich einen triftigen Grund, warum das Mädel mit der Kleinen bei ihren Eltern ausziehen muß? Versteh mich bitte nicht falsch. Aber ein Mädel mit Kind
    was ca. 600 Euro "Einkommen" hat und bei den Eltern lebt, dem geht es doch wirklich gut. Oder muß sie Geld abgeben.


    Ab August 2011 werden die Karten neu gemischt.

    Helft mit zu diesem Termin eine günstige Wohnung zu finden. Dann wird es bestimmt immer noch Beihilfen in Form von Mietzuschuß ect. geben.

    Nur HARTZ IV greift nicht. ALG II steht nur Erwerbslosen zu.

    Und wenn ich mich jetzt unbeliebt mache, ich habe kein Verständnis, dass jetzt unbedingt eine Wohnung her muß.

    Das Mädel könnte doch bestimmt 200 Euro pro Monat ansparen und hätte eine kleine Starthilfe ab August.

    Ich bin selber Omi und kann durchaus verstehen, wenn Du und dein Sohn,
    Freundin und Kind so schnell wie möglich gerne in ihrer Nähe hätten.

    Bitte nicht steinigen, wegen meinen Überlegungen.

    Liebe Grüße und ein schönes Wochenende
    Meriposa
     
    Ach ja zu BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) und Hartz IV kann ich nur sagen, BAB hat Vorrang, denn nur wenn sie alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft hat und diese für sie nicht zutreffen, steht ihr Hartz IV zu.

    Hallo Beate,

    wenn BAB gezahlt wird, gibts keine Hartz 4 mehr!!!

    In den genannten Ausnahmefällen ist ein Bezug von ALG II möglich. Um tatsächlich ALG II beziehen zu können, muss man natürlich auch noch die "Bedürftigkeitsprüfung" meistern. Während der Erst-Ausbildung sind die Eltern zum Unterhalt verpflichtet. Vor einer Leistungs-gewährung wird daher die Leistungsfähigkeit der Eltern über-prüft. Problemlos dürfte sich eine Antragstellung also nur darstellen, wenn die Eltern selbst ALG II-Bezieher sind.
    (Quelle: Hartz IV für Schüler und Auszubildene)

    Ich hab das mit meinem Sohn bis zum Erbrechen erlebt :schimpf:

    Liebe Grüße
    Petra, die euch starke Nerven wünscht
     
    Sorry, das Elterngeld hatte ich unterschlagen...:confused:

    Bis wann wird das eigentlich genau bezahlt? Läuft es evtl. schon vor dem Umzug aus und sie wird daher wieder bezugsberechtigt? Weil sie dann wieder zum "alten" Amt müsste und die dann dem Umzug zustimmen müssten (und bezahlen).

    Ansonsten ist es "relativ" einfach. Wer kein Hartz IV bezieht, kann sich (im Rahmen der erlaubten Obergrenzen) eine Wohnung suchen wo er möchte, der zukünftige Vermieter wird dann allerdings einen selbstschuldnerischen Bürgen verlangen.
    Und wenn dann das Einkommen nicht ausreicht wird sie am Wohnort auch wieder Hartz IV bekommen.

    Elterngeld wird 14 Monate, also bis September 2011 gezahlt.

    Genau die Aussage zur Wohnung haben wir gebraucht, wir gehen diese Woche aber erst mal hier zum Amt, um uns die notwendigen Informationen zu holen.
     
    Hallo liebe Beate,

    ich denke das wird nichts mit HARTZ IV. Es handelt sich auch nicht um Behördenwahnsinn. Die Kassen ist einfach leer. Darum werden jetzt sehr strenge Maßstäbe angelegt. Der Preis für Wohnungen sind im untersten Segment angelegt.
    Bei uns qm-Preis einer Wohnung 5 Euro! Nur mal so am Rande.

    Gibt es eigentlich einen triftigen Grund, warum das Mädel mit der Kleinen bei ihren Eltern ausziehen muß? Versteh mich bitte nicht falsch. Aber ein Mädel mit Kind
    was ca. 600 Euro "Einkommen" hat und bei den Eltern lebt, dem geht es doch wirklich gut. Oder muß sie Geld abgeben.


    Ab August 2011 werden die Karten neu gemischt.

    Helft mit zu diesem Termin eine günstige Wohnung zu finden. Dann wird es bestimmt immer noch Beihilfen in Form von Mietzuschuß ect. geben.

    Nur HARTZ IV greift nicht. ALG II steht nur Erwerbslosen zu.

    Und wenn ich mich jetzt unbeliebt mache, ich habe kein Verständnis, dass jetzt unbedingt eine Wohnung her muß.

    Das Mädel könnte doch bestimmt 200 Euro pro Monat ansparen und hätte eine kleine Starthilfe ab August.

    Ich bin selber Omi und kann durchaus verstehen, wenn Du und dein Sohn,
    Freundin und Kind so schnell wie möglich gerne in ihrer Nähe hätten.

    Bitte nicht steinigen, wegen meinen Überlegungen.

    Liebe Grüße und ein schönes Wochenende
    Meriposa

    Hier ist der Preis für solche Wohnungen sogar noch niedriger (4,50 €/m²). Die förderfähigen Wohnungen sind leider nicht sehr dicht gesäht, so dass man sich rechtzeitig umsehen muss, um was passendes zu finden.

    Und keine Angst ich steinige bestimmt niemanden, denn der selben Meinung war ich am Anfang auch, nur leider, wenn man sich etwas näher mit der Materie beschäftigt, dann .... muss man leider rechtzeitig aktiv werden und 5 Monate sind so schnell um.
     
    Hallo liebe Beate,

    danke, dass du mir nicht böse bist.

    Elterngeld gilt für die Betreuung des Kindes für ein Jahr. Neben Elterngeld kann eine Tätigkeit bis zu einem bestimmten Betrag aufgenommen werden. Vorrangig ist allerdings dass man für das Kind da ist. Elternzeit heißt, ich stehe dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, da ich ein Kind betreue.

    Und bei Hartz IV gibt es eine Eingliederungsvereinbarung, dass ich alles unternehme um eine Arbeitsstelle zu bekommen. Dies ist der Knackpunkt.

    Elterngeld für 14 Monate gilt nur, wenn der Papa eine Auszeit in seinem Beruf nehmen kann und das Kind betreut, während seine Partnerin wieder arbeitet.

    Die Chancen über HARTZ IV Hilfe zu bekommen sind äußerst schlecht bzw. aufgrund der Vorschriften nicht machbar.

    Herzliche Grüße
    Meriposa


    PS.:Sorry, dass ich mich nochmal gemeldet habe. Du wolltest doch abschliessen. Wünsch Dir und Deiner Familie viel Kraft und Ausdauer.

    Und wech......:)
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Na so richtig abschließen noch nicht, ich werde für alle die es interssiert hier noch einige kleine Infos über den Werdegang hinterleger, wer weiß, ob nicht irgendjemand nicht vielleicht auch noch diese Infos benötigt.

    Danke Dir aber trotzdem. :grins:
     
    Hallo!

    Hab mal nur kurz quergelesen.

    Habe in sozialen Fragen immer den SoVD im Rücken. Für ein ganz kleines Geld ( ca. 5 € im Monat ) hat man nicht nur Beistand beim Ausfüllen von irre komplizierten Anträgen, sondern auch im Fall der Fälle, juristischen Beistand für sehr kleines Geld.
    Habe meine Rente und vorher mein ALGII immer mit dem SoVD zusammen beantragt. Denn den Ämtern gehen ja immer so gerne deine Unterlagen abhanden. Das passiert dann auch nicht mehr ;-)

    Hier mal der Link des SoVD's


    SoVD -Sozialverband Deutschland e.V.


    Bei euch vor Ort gibt es bestimmt eine Ortsverband.

    Ich hoffe, dass ich weiterhelfen konnte.


    Viel Erfolg! :? :cool:
     
    Ich habe jetzt nicht alles durchgelesen. Den Thread habe ich gerade erst entdeckt.

    Nur noch mal ein grundsätzlicher Tipp: Immer auf eine schriftliche Antwort bestehen. Was heißt hier: Wird nicht bearbeitet. Das muß ein Amt dir schriftlich mitteilen. Dann hast du die Möglichkeit des Widerspruches.

    Wünsche euch jedenfalls viel Erfolg und viel Glück mit Enkelchen und Berufsausbildung.
     
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