Ich kenne den Beipackzettel:
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Einstufung nach Gefahrstoffverordnung:
Xi = Reizend
Gefahr ernster Augenschäden.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten.
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Hinweise für den Anwenderschutz:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Handschuhe vor dem Ausziehen waschen.
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
Nutzung behandelter Rasenflächen als Spiel- und Liegewiese erst nach dem nächsten Schnitt.
Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS110: „Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel“.
Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS220: „Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels“.
Für die unter der Überschrift „Das Mittel ist gemäß §15 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG für die Anwendung/en im Haus- und Kleingartenbereich geeignet“ näher beschriebene
Verpackungsgröße
darf/dürfen die gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer,
die abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren
Inhalt die Größe von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine be-stimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen.
Erste Hilfe:
Nach Einatmen: An die frische Luft bringen. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Betroffenen warm und ruhig lagern. Sofort einen Arzt oder ein Behandlungszentrum für Vergiftungsfälle verständigen.
Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut sofort mit Wasser, anschließend mit Wasser und Seife waschen. Verschmutzte Kleidung vor Wiederbenutzung waschen. Wenn Symptome auftreten, Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern. Kontaktlinsen entfernen. Unverzüglich Augenarzt aufsuchen und Verpackung bzw. Etikett vorzeigen.
Auflagen für den Schutz von Fischen/Bienen/Nützlingen:
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienen-gefährlich eingestuft (B4).
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aleochara
bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Poecilus
cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Erigone
atra (Zwergspinne)
eingestuft.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen."
Naja damit ist das Zeugs für mich erledigt