Architekt Kosten

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21. Okt. 2006
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Hallo.
Koennt ihr mir sagen, was ein Architekt verlangt wenn er eine Zeichnung von unserem Haus anfertigen soll damit der Bautraeger die Kosten ausrechnen kann? Das Haus wird so um die 100000 Euro kosten.
Vielen Dank.
 
  • Hallo Fienchen,
    Die meisten Bautraeger arbeiten doch mit Architekten sozusagen Hand in Hand und können ein Pauschalangebot erstellen.Fragt Ihn doch mal!
    Ansonsten einfach mal einen Architekten anrufen und fragen.
    gruß Klaus
     
  • Alles Verhandlungssache.

    Hab bei meiner Sanierung für den Architekten 500,- € gezahlt, incl. aller Botengänge und Anträge für die Stadt.

    Darin waren alle Ansichten des Hauses neu gezeichnet, da alle verändert,
    Grundstücksaufteilung neu gezeichnet,
    Garage neu eingezeichnet,
    Lageplan,
    etc......

    Vorher Verhandeln, wenns ne Sanierung ist, immer die alten Pläne mit nehmen, auch wenn die Architekten da nicht mehr viel mit tun können, außer Maße übernehmen.
     
  • Das es eine reine Verhandlungssache ist, ist so nicht richtig.

    Ein Architekt muß sich an die HOAI halten (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).

    Diese richtet sich u. a. auch nach dem Kaufpreis der Immobilie. Sonderleistungen sind dann eher Verhandlungssache oder zusätzliche Kosten, die aber zuvor eh schriftlich festgelegt werden.
     
    Linda schrieb:
    Das es eine reine Verhandlungssache ist, ist so nicht richtig.

    Ein Architekt muß sich an die HOAI halten (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).

    Diese richtet sich u. a. auch nach dem Kaufpreis der Immobilie. Sonderleistungen sind dann eher Verhandlungssache oder zusätzliche Kosten, die aber zuvor eh schriftlich festgelegt werden.

    Da hast Du Recht, aber bei Umbaumaßnahmen rechnet sich das nach dem Umbauvolumen und da kann man schon einiges zusammen"lügen"
     
  • So so!
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    Das mag natürlich sein. In Fienchens Fall hört es sich nach einem Neubau an, darauf war mein Senf bezogen. ;)
     
    Ein Architekt muß sich an die HOAI halten (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).

    stimmt so auch nicht ... viele meiner Kollegen arbeiten seit Jahren (weit) unter der HOAI ... sie ist bindend für öffentliche Auftraggeber und die drücken dann die Honorarzonen (Schwierigkeitsgraden) hinunter ... wir werden in 20 Jahren sehen, wohin uns das führt bzw. geführt hat
    wichtig ist abzuklären, welche Leistungsphasen der Architekt zu erfüllen hat: dies reicht von der Grundlagenerhebung über den Vorentwurf, Entwurf, Ausführunsplanung, Genehmigungsplanung, Ausschreibung und Vergabe bis zur Objektüberwachung (Novellierung in Arbeit)

    niwashi, der die Misere auch kennt ...
     
    Hallo,
    mein zukünftiger Nachbar ist Architekt..?!
    Jetzt haben wir im Vorfeld gespräche mit ihm aufgenommen, einfach um sich kennen zulernen. Eigendlich hatten wir vor ein Fertighaus zu bauen, der Architekt hat uns dann aber in aussicht gestellt, dass er rund 10% billiger als ein Bauträger bauen könnte.
    Alles war soweit noch gut, er hat unsere Entwürfe des Grundriss gezeichnet und mit seiner Kostenschätzung weit über unsere Vorgabe hinaus geschossen. Erst als die für uns nicht finanzierbaren Kosten offen lagen, kam er mit einen Architektenvertrag nach HOAI, der das ganze noch unmöglicher machte. Darauf hin haben wir ihm jede weitere Aktion untersagt.
    Mittlerweile möchte er die Leistungphasen 1-4 auf der Grundlage seiner, weit über unseren Spielraum liegende; Kostenberechnung abrechnen.

    Einen Vertrag haben wir nicht abgeschlossen und wir gingen im guten Glauben davon aus, dass die Kosten 10% unter dem lägen was wir vorgaben. Mit den gezeichneten Plänen können wir nichts anfangen und die Kostenaufstellung ist jenseits dessen was für uns möglich währe.

    Wie wird in einem solchen Fall abgerechnet? Der Architekt besteht auf seine HOAI, von der wir zuvor noch nie gehöhrt hatten. DIE RECHNUNG IST IMENS!
     
    mein zukünftiger Nachbar ist Architekt..?!
    Jetzt haben wir im Vorfeld gespräche mit ihm aufgenommen, einfach um sich kennen zulernen. Eigendlich hatten wir vor ein Fertighaus zu bauen, der Architekt hat uns dann aber in aussicht gestellt, dass er rund 10% billiger als ein Bauträger bauen könnte.
    Ein individuelles Architektenhaus, das von einem seriösen Bauträger (legal) gebaut wird, kann gar nicht billiger sein als ein Fertigteilhaus. :rolleyes:
     
  • Wie wird in einem solchen Fall abgerechnet? Der Architekt besteht auf seine HOAI, von der wir zuvor noch nie gehöhrt hatten. DIE RECHNUNG IST IMENS!

    sofort zur Architektenkammer! das ist sehr unseriös! und kein Vertrag?

    Architektenkammern in Deutschland - deutsche Architektenkammern, Landesarchitektenkammern

    Leistungsphasen nach HOAI §15
    1 ... Grundlagenerhebung: für ein Einfamilienhaus in einem Baugebiet seltenst notwendig
    2 ... Vorplanung mit Kostenschätzung (Zeichnungen vorhanden?)
    3 ... Entwurf mit Kostenberechnung nach DIN 276 (Plan 1:100?)
    4 ... Genehmigungsplanung (Planunterlagen mit Baubeschreibung) 3-fach in Baumappen?

    also: mindestens 5 "Plansätze" vorhanden? zwei Kostenzusammenstellungen?
    welche Honorarzone (II wäre richtig) wurde angerechnet?

    anteilig 27% vom Gesamthonorar: Annahme Baukosten €150.000.-(ohne Grundstückserwerb): Gesamthonorar zw. 14.-17.000 ... also zw. €3.800 und 4.600.- (grob geschätzte Richtwerte)

    spätestens zur LPII müßten die Kosten dargelegt und mit Eurem Budget verglichen werden ... sprich, hier wäre schon das STOP Eurerseits gekommen

    niwashi, der Euch den Gang zur Kammer rät ... auch für Nicht-Architekten ist sie da ...
     
  • niwashi, du hast uns soeben vor einem Magengeschwür gerettet.

    Also die Rechnung beläuft sich über die Leistungsphasen 1-4, es wurde die Honorarzone IV angesetzt und nach §16 HOAI ein Gesamthonorar von 32.373 errechnet ?!

    Als ich jetzt die ganzen Unterlagen nochmal durchgegengen bin, habe ich auch den Architektenvertrag gefunden, den wir mit der ersten Kostenaufstellung bekommen haben und NICHT unterzeichnet haben. Darin finde ich nun folgendes:
    1)"Der AG hat für die reinen Baukosten des Objekts... eine Gesamtsumme von 240T (netto) zur Verfügung"
    2), unter §2 Ziffer 1.1 Grundlagenermittlung und Vorplanung, zur Vorplanung "Ermitteln der gestalterischen Wünsche des AG durch Skizzen (ggf. Varianten) und Erstellen der Kostenschätzung gem. DIN 276."
    3) Grundlage der Honorarermittlung; zu Ziff. 1.1: "Grundlagenermittlung, LP1 gem. §15HOAI, 3% Leistungsprotzente gem. § 15 HOAI"; und ebenfals unter Ziff 1.1: "Vorplanung LP2 gem §15; 7% gem. §15"

    Die LP 3+4 sind dann unter Ziff 1.2 des Architektenvertrag aufgeführt, jedoch haben wir sofort nach der ersten Kostenschätzung die Notbremse gezogen.

    Wenn ich mir das jetzt nach den neuen Erkenntnissen überschlage, komme ich auf einen annehmbaren Kompromiss. Jetzt muss ich mir noch den original Text zur LP2 der HOAI suchen, vorallem kann ich jetzt wieder ruhig schlafen.

    Thx
     
    Honorarzone IV:
    Gebäude mit überdurchschnittlichen Planungsanforderungen
    - überdurchschnittliche Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung
    - mehreren Funktionsbereichen mit vielfältigen Beziehungen
    - überdurchschnittlichen gestalterischen Anforderungen
    - überd. konstruktiven Anfordeungen
    - überd. technischer Ausrüstung
    - überd. Ausbau

    ok, höchsten HZ III
    bei 240.000 (schon sehr teuer!) also zw. €26.000 und 33.000 Gesamthonorar ... sein Wert bezieht siech auf 250.000 und ist HZ IV- ... also nicht auf 240T interpoliert

    für Leistungsphasen 1 und 2 (1 stell ich nun wirklich in Frage):
    LP 1: 3% .. ok
    LP 2: 7% ... siehe http://www.akbw.de/artimg/pt_436_m_Merkblatt_Honorierung.pdf

    der Kompromiß sieht noch besser aus, wenn Ihr ihn dann noch auf HZ III- drückt, was angemessener wäre, außer Ihr habt den Luxusbunker ... mit Bus-Elektrik und allen pipapo ...


    niwashi, der trotzdem auf den nicht unterschriebenen Vertrag pochen würde ...
     
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