ja du hast recht tina1 ich hab nochmal beim Bauamt und beim Schiedsmann nachgefragt, der Kirschlorbeer zählen nicht als Einfriedung, der 1,20 m hohe Zaun ist gemeint. Da wir in einem Neubaugebiet wohnen, gibt es eine Ortsüblichkeit nicht. Die Grundstücksbesitzer sind informiert und werden somit...