Juristisch stellt sich die Frage, ob ihr einer unzumutbaren Geruchsbelästigung ausgesetzt seid. Wenn seine Brennnesseljauche direkt an euerer Terrasse gärt, würde ich das bejahen. Das muss man, wie einen Kompost auch, nicht hinnehmen.
Aufgrund der Aussage, ihr hättet den Fehler gemacht, neben...