Hallo
@kaiserblick
Sag mal, ab wann spricht man eigentlich von Bestandschutz?
Gruß Gerd
@kaiserblick
Sag mal, ab wann spricht man eigentlich von Bestandschutz?
Gruß Gerd
Mich interessiert diese ganze Problematik auch, sicherlich auch weitere Mitleser.Siehe auch meine PN
Ich nehme das keineswegs übel, Deine Frage ist berechtigt.Mich interessiert diese ganze Problematik auch, sicherlich auch weitere Mitleser.
Ich finde es schade das hier offensichtlich nicht unwichtige Infos über PN ausgetauscht werden.
@kaiserblick: bitte nimm es nicht persönlich, diese Vorgehensweise ist mir schon öfters aufgefallen, da habe ich nichts gesagt, hier mache ich es jetzt mal.![]()
So Gerd, jetzt bist Du dranHallo
@kaiserblick
Sag mal, ab wann spricht man eigentlich von Bestandschutz?
Gruß Gerd
Tut mir leid, aber der Gesetzgeber hat es so gewollt.
Das find ich eher gelinde gesagt, Schwachsinn, in einem so kleinen Land wie Deutschland. Jeder kocht sein eigenes Süppchen.
Tut mir leid, das hatte ich überlesen. Meine Tastatur qualmt mittlerweile.Trifft das nicht nur für Anpflanzungen zu, die den Grenzabstand einhalten?
Dann ist es wohl so, daß etwas, was nach Nachbarrecht in Ordnung wäre, nach BGB nicht sein darf?
So ist es. Aber nach sechs Jahren tritt die Verjährung ein.Ich meinte es anders.
Bäume, die den Pflanzabstand nicht einhalten, genießen keinen Bestandsschutz. So kenne ich es.
Dazu kann ich nichts sagen, es wird seine Gründe gehabt haben. Es gibt ja nicht nur schwarz oder weiß.Da frag ich mich nun gerade, wieso der Korkenzieherbaum der Nachbarin, der schon länger als 7 Jahre stand, gefällt werden mußte. Er war im Sinne des BGB ein Störer.
Vor Gericht und auf Hoher See bist Du in Gottes HandMein Anwalt hat hinterher gesagt, mit dem Richter hatten wir Glück, der konnte sich in meine Situation gut hinein versetzen.