mich muss niemand überzeugen, "vernünftiger Grund" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und gerichtlich voll überprüfbar. Im Zweifel muss also der Grund gut genug sein ein Gericht zu überzeugen. Das sollte man bei Eingriffen gegen Tiere oder ihre Nester immer im Hinterkopf haben.
Also stelle man sich immer die Frage: wäre auch ein Richter meiner Meinung?
Den Einen stört das Wespennest, ein anderer stört sich am Vogelnest, weil die Vögel auf seine Terrasse kacken. Also verbrennt man die Wespen und schlägt das Vogelnest mit den Jungvögeln vom Baum. Man hat ja "einen" Grund. Aber genau für solche Fälle wurde das Gesetz gemacht, irgendein Grund reicht halt nicht. Der Grund muss vernünftig sein. Immerhin geht es um die Vernichtung von Lebewesen. Auch wenn Wespen einen Stachel haben sind sie vor dem Gesetz nicht weniger Wert als ein Schmetterling. Wenn man den Wespen ausweichen kann, dann ist kein Grund gut genug sie zu töten.
Viele Grüße von Tuffi