Lärche am Gartenzaun

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01. Apr. 2010
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Hallo, ich bin neu und bräuchte dringend Euern Rat. Folgendes: Mein Nachbar hat vor ca. 16 Jahren eine Lärche am Gartenzaun gegenüber unserem Haus gepflanzt. Inzwischen ist sie ca. 15 Meter hoch. Als Kyrill wütete, hat sie wohl einen Knacks bekommen. In dieser Nacht sind bei dem Nachbarn 2 Fichten umgestürzt und weitere Fichten mussten wegen Schiefstand gefällt werden. Kurz nach Kyrill hatten wir eine Fachfirma hier, die unsere Bäume begutachtet und teilweise entfernt hat. Auf die Lärche angesprochen meinte der Fachmann, dass diese ein gefährdeter Baum sei (feststellbare Neigung). Daraufhin habe ich den Nachbarn gebeten, sich der Sache anzunehmen und den Baum auch fällen zu lassen denn er steht nur 6 m von unserem Haus entfernt. Trotz Zusage ist bisher noch nichts geschehen und nun wir haben erfahren, dass der Nachbar sein Haus verkaufen will. Bei uns läuten nun die Alarmglocken zumal ich gestern gesehen habe, dass der Nachbar eine weitere Lärche ca. 5 m von der erwähnten entfernt gepflanzt hat. Was kann ich tun, damit noch alles vor dem Verkauf über die Bühne geht? Ich möchte einen Gutachter bestellen, aber der darf ja nicht ohne Genehmigung des Nachbarn das Grundstück betreten. Und würde sich der Nachbar überhaupt ein Gutachten eines von uns bestellten Gutachters zu akzeptieren? Eine Baumschutzsatzung gibt es bei uns nicht mehr (aus Kostengründen). Was könnte man noch machen?
Für Antworten herzlichen Dank im Voraus!
Ein schönes Osterfest mit viel Sonne :cool: wünscht
gartenfreund2010
 
  • Bei der großen Lärche wirst du nichts machen können, das sie schon vor über 5 Jahren gepflanzt wurde. Wenn sie auf dein Haus fällt, ist das zwar übel, aber dein Nachbar müsste zahlen, außer bei extremen Windverhältnissen, außer du könntest beweisen, dass sie gefährdet war. Bei der neuen musst du schauen, wie weit sie von der Grenze entfernt gepflanzt wurde. Bei uns (BW) muss der Abstand bei großen Bäumen (z.B. Walnussbaum) 8m betragen (meine ich mich zu erinnern). Wenn er näher steht, musst du innerhalb 5 Jahren einen Widerspruch einlegen und kannst darauf bestehen, dass er weiter weg gesetzt wird. Aber wie es bei dir genau ist, müsstest du bei deiner Gemeinde in Erfahrung bringen können.
     
    Bei der großen Lärche wirst du nichts machen können,doch, sie steht ja schief, wie begutachtet wurde das sie schon vor über 5 Jahren das ist wahrscheinlich in jedem Bundesland anders, bei uns in Sachsen-Anhalt sind das 10 Jahre, es steht im Nachbarrecht des jeweiligen Bundeslandes gepflanzt wurde. Wenn sie auf dein Haus fällt, ist das zwar übel, aber dein Nachbar müsste zahlen, der Nachbar muß nur zahlen, wenn ein gesunder Baum umkippt außer bei extremen Windverhältnissen, außer du könntest beweisen, dass sie gefährdet war. Bei der neuen musst du schauen, wie weit sie von der Grenze entfernt gepflanzt wurde. Ich würde jetzt schon auf den Mindestabstand verweisen Bei uns (BW) muss der Abstand bei großen Bäumen (z.B. Walnussbaum) 8m betragen (meine ich mich zu erinnern). Wenn er näher steht, musst du innerhalb 5 Jahren einen Widerspruch einlegen und kannst darauf bestehen, dass er weiter weg gesetzt wird. Aber wie es bei dir genau ist, müsstest du bei deiner Gemeinde in Erfahrung bringen können.


    LG tina1
     
  • Hallo und danke für Euer Interesse an meinem Problem. Ich hab mal nachgeschaut, wie das mit dem Nachbarschaftsrecht bez. Anpflanzung von Gehölzen bei uns in NW aussieht. Es sind z.B. 4 m Grenzabstand für hochwachsende Bäume vorgeschrieben. Die zweite Lärche steht - wie die erste - mittig in einem 50 cm breiten Beet, das über ca. 15 m entlang der Grundstücksgrenze angelegt worden ist. Erst jetzt komme ich auf die Idee, auch mal nach den anderen Bäumen und Sträuchern entlang der insgesamt ca. 50 m langen Grundstücksgrenze zu schauen. Und da ist eigentlich alles entgegen der Satzung angepflanzt worden. Ich hatte den Nachbarn in der letzten Woche um ein Gespräch gebeten, damit wir alles in Ruhe besprechen können. Er hat sich Bedenkzeit ausgebeten. Wenn ich in Kürze nichts von ihm höre, werde ich den zuständigen Schiedsmann/die Schiedsfreu einschalten.
    Liebe Grüße und frohes Schaffen im Garten!
    gartenfreund 2010:?
     
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