- Registriert
- 08. Apr. 2006
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Hi!
Ich bräuchte eine möglichst gut begründete Antwort auf folgenden Fall:
Wohnung mit Terrasse und Garten gemietet. Mietvertrag enthält zum Thema Garten nichts. Mieter pflanzt etwas ein, z. B. einen größeren Buchs.
Wem gehört der? Über § 94 BGB dem Vermieter? Falls nicht, warum nicht?
Bye
-John
Ich bräuchte eine möglichst gut begründete Antwort auf folgenden Fall:
Wohnung mit Terrasse und Garten gemietet. Mietvertrag enthält zum Thema Garten nichts. Mieter pflanzt etwas ein, z. B. einen größeren Buchs.
Wem gehört der? Über § 94 BGB dem Vermieter? Falls nicht, warum nicht?
Bye
-John