Heute schon gelacht?

  • So ein Foto haben wir vor 3 Wochen bekommen. Man erkennt meinen Mann:ROFLMAO:
    6 km zu schnell, 10 Euro.
    Foto ist schwarz/weiß und von schlechter Qualität.

    Geht ja noch. Mein GG hat 4 Wochen Urlaub vom Auto bekommen. :roll:
    Er hatte jetzt 4 Monate Zeitspanne um den Lappen abzugeben, spätestens ab
    20.01. darf er dann nicht mehr fahren.
     
  • Wir hatten nen Kollegen, hat nen Servicewagen gefahren. Hat es geschafft 5x auf einer Hin- und Rücktour geblitzt worden zu sein. Alles in bzw an einem Tunnel :ROFLMAO:
     
    Wie Tinchen schreibt, es sind 4 Wochen und nicht ein Monat.
    Einspruch, Euer Ehren!

    Ein Fahrverbot wird immer in Monaten (1-3) und nicht in Wochen festgesetzt (siehe § 25 StVG).
    Nach § 37 (4) StVollstrO = Strafvollstreckungsordnung wird dabei immer der jeweilige Kalendermonat zugrunde gelegt. So kann es durchaus sein, dass ein einmonatiges Fahrverbot nur 28 oder eben auch 31 Tage betragen kann.
    So ist die Rechtslage.
     
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