AW: Preisgünstige Überwachungskamera für Garten (ohne W
der Hamster mutiert zum Murmeltier ...
der Hamster mutiert zum Murmeltier ...
Die Aussage stimmt auch nicht... die Persönlichkeitsrechte betreffen zum Beispiel die Nachbarn, von derem Grundstück darf zum Beispiel nichts mit auf den Bildern zu sehen sein und öffentliche Plätze wie Fußwege, Straßen etc. Die dürfen auch nicht mit von der Kamera erfasst sein.
Das es dieses Thema schonmal gab mag wohl klar sein aber man sieht ja, dass noch Diskussionsbedarf besteht und es ist in keinem Forum gerne gesehen, alte Treads weiterzuführen. Dann gäbe es in jedem Forum nur 20 Themen weil jeder da nach Lust und Laune weiterschreiben könnte.
Selbstverständlich darfst Du diese für Dich behalten, nur nicht "aufführen" bzw. veröffentlichen...Genau .... das hab ich oben geschrieben, dass eine Abwägung getroffen werden muss.
Dies gilt aber nicht wenn du dein eigenes Grundstück filmst.
(...)
Wenn aber der Briefträger auf deinem Grundstück stolpert und man das Bild in Pleiten Pech und Pannen einstellt, hat man wiederum gegen das Gesetz verstoßen und dies gilt auch wenn die Blondine im Biki an der eigenen Haustüre klingelt.
Solche Bilder darf man weder veröffentlichen noch für private Zwecke speichern.
Wie schön dass Du gar nicht von Dir und Deinem "Wissen" überzeugt bist..wenn du alles nachmachst liegst du zu 99% richtig , der Rest ist Irrtum.
Sagen wir mal so, ich habe das jahrelang beruflich gemacht, da brauch ich Deine "Quellen" nicht....Wenn du die Quellen von mir nachliest siehst du auch dass ich recht habe.
wenn du alles nachmachst liegst du zu 99% richtig , der Rest ist Irrtum.
(Wessen nachmachen?)
Wenn du die Quellen von mir nachliest siehst du auch dass ich recht habe.