Preisgünstige Überwachungskamera für Garten (ohne WLan)

  • AW: Preisgünstige Überwachungskamera für Garten (ohne W

    Danke feiveline

    Dies ist völlig richtig.

    Wenn man eine Überwachungskamera so installiert, das überwiegend nur das eigene Grundstück gefilmt wird, dann gilt dies zumeist als akzeptabel, auch wenn dabei ein kleiner Teil einer Straße etc mitgefilmt wird.
    Ist jedoch der Hauseingang eines anderen zu sehen, dann ist es eine Verletzung der Privatsphäre des Anderen.

    Hat man nur den eigenen Hauseingang gefilmt, und es klingelt zufällig ein Handwerker oben ohne oder eine Schönheit im Bikini an der Haustür, darf man dennoch diese Bilder weder für sich privat und schon gar nicht fürs Internet verarbeiten. Wenn hingegen ein einbrecher sein Unwesen treibt, darf man auch ohne ihn zu fragen, die Bilder digital speichern, da hier ein berechtigter Grund vorliegt.
     
    AW: Preisgünstige Überwachungskamera für Garten (ohne W

    @Mr.Ditschy Welche Wildkamera hast du genau?

    Zum Dieb mit Maske: Es gibt (gerade in Gärten) durchaus Diebe, die unmaskiert einbrechen. Auch Jugendliche fallen darunter denen die Nacht einfällt mal ein paar Gärten zu erforschen. Die sind gerade mal mit Kaputze unterwegs.
    Interessanter dürfte eben die Verwendbarkeit sein, vor Gericht müssen HD Bilder her.

    Das es dieses Thema schonmal gab mag wohl klar sein aber man sieht ja, dass noch Diskussionsbedarf besteht und es ist in keinem Forum gerne gesehen, alte Treads weiterzuführen. Dann gäbe es in jedem Forum nur 20 Themen weil jeder da nach Lust und Laune weiterschreiben könnte.

    Eine Wildkamera dürfte meinen Bedarf wohl decken, deshalb wäre mal interessant zu wissen was Ditschy da für ein Teil nutzt.
     
  • AW: Preisgünstige Überwachungskamera für Garten (ohne W

    Ich hab zwar keine Ahnung, bestreite aber dass nur HD Bilder gerichtsverwertbar sind.
    Das ist vermutlich nur eine werbestrategie. Letzlich habe schon viele Handybilder ihre Karriere als Beweisfotos vor Gericht gemacht.
     
  • AW: Preisgünstige Überwachungskamera für Garten (ohne W

    Hmmm, habe mir nun gerade eine Attrappe bestellt - 13 euro bei amazon.
    Eigentlich wollte ich eine Wildkamera mitbestellen, bekommt man ab 79,99€.
    Nur scheint der Batterieverschleiß sehr hoch zu sein. Kann das jemand bestätigen?
    Alle 3 Monate Batterien reinzumachen ist auch nervig. Zudem machen die kamera wohl Bilder, obald sich ein Ast oder Blatt bewegt. Ein Erfahrungsbericht aus dem Forum wäre da super. Mich reizt dieses Modell:
    SUNLUXY® 12MP Wildkamera
     
    AW: Preisgünstige Überwachungskamera für Garten (ohne W

    Die Aussage stimmt auch nicht... die Persönlichkeitsrechte betreffen zum Beispiel die Nachbarn, von derem Grundstück darf zum Beispiel nichts mit auf den Bildern zu sehen sein und öffentliche Plätze wie Fußwege, Straßen etc. Die dürfen auch nicht mit von der Kamera erfasst sein.

    Meine Aussage bezog sich lediglich auf die Anmerkung von Mr.Ditschy bezüglich der Rechte von Kriminellen.
     
  • AW: Preisgünstige Überwachungskamera für Garten (ohne W

    Meinungen gehen immer auseinander, doch interresant wirt's nun mal erst, wenn es tatsächlich passiert und was der Richter zulässt > dann kann auf einmal sein, dass ohne Aufnahmegenehmigung die Bilder nicht zugelassen werden (kommt da immer auf das Delikt an ... Gartenhaus, hmmm ....) ... oder wegen der Qualität sogar eh zu unscharf sind, gab's selbst schon bei Banken- Öffentlichen- Kameras, dass man da nicht das Gesicht der Bankräuber klar erkannte (auch ohne Maske), überhaupt nachts > dann wollt ihr mit euren günstigen Kameras dies toppen?!

    Aber könnt machen wie ihr wollt. :d




    Das es dieses Thema schonmal gab mag wohl klar sein aber man sieht ja, dass noch Diskussionsbedarf besteht und es ist in keinem Forum gerne gesehen, alte Treads weiterzuführen. Dann gäbe es in jedem Forum nur 20 Themen weil jeder da nach Lust und Laune weiterschreiben könnte.


    Bezog es auf die Kamerasuche, nicht das Thema selbst.

    Hab meine Wild-Kamera nur wegen den nächtlichen Tieren ... selbst da kann man keine klare Details erkennen.
     
    AW: Preisgünstige Überwachungskamera für Garten (ohne W

    Wenn du im wesentlichen dein Grundstück fotografierst und nur ganz am Rande die Straße oder Nachbarsgrundstück ist das zugelassen.

    Wenn die Bilder dann vor Gericht verwertet werden sollen, wird unterschieden

    • ist ein Dieb auf dein Grundstück gekommen, dann dürfen die Bilder gespeichert werden und werden auch im Gericht zugelassen
    • hast du so ganz zufällig und völlig ohne Absicht die Eingangstür des Nachbarn gefilmt um zum Beispiel die häufigen Männerbesuche der Nachbarin zu dokumentieren, werden diese Bilder vor Gericht nicht nur nicht anerkannt werden, sondern du machst dich zudem strafbar.
    • wenn du du z.B. ein Autokennzeichen eines Straftäters oder den Straftäter selbst auf der Straße oder einem anderen fremden Grundstück gefilmt oder fotografiert hast, und er nicht Dir selbst Schaden zugefügt hast, wird das Interesse vom Richter abgewogen. Bei einem Mord wird es definitv als Beweismittel zugelassen, bei einem Einbruch ist es eher fragwürdig aber vermutlich auch, beim Diebstahl einer Gartenkralle aber sicher nicht, da dann die Persönlichkeitsrechte höher wiegen als die Straftat.
      Ferner wird dann unabhängig davon ob das Bild als Beweismittel zugelassen wird oder nicht zusätzlich geprüft, ob du zur Aufnahme einen berechtigten Grund hattest und wenn nicht wirst du ebenfalls bestraft.
    Wenn immer ein Richter von dieser Richtlinie abweicht, wäre es bereits zu prüfen ob nicht ein Revisionsgrund vorliegt.



    Die Qualität der Aufnahme hat damit gar Nichts zu tun. Es geht dabei immer nur darum ob der Täter eindeutig identifiziert werden kann oder nicht und wenn nicht, ob eine wahrscheinlichkeit besteht, welche dann je nach Eindeutigkeit abzuwägen gilt und ggfs. als eines von mehreren Beweismitteln dennoch zur Überfügung des Täters beitragen kann.


    Natürlich ist eine höhere Qualität immer vorteilhaft - das versteht sich wohl von selbst, zumal man diese auch eher vergrößern kann.


    Manchmal hilft es aber schon wenn nur die Pixelauflösung höher ist.
     
    AW: Preisgünstige Überwachungskamera für Garten (ohne W

    Thomash, nenn mir doch mal bitte die Quelle deines Wissens. Oder bist du sogar Jurist? Ich wohn' hier quasi in Fort Knox und mein Vermieter liebäugelt mit einem noch erweiterten Überwachungssystem.
     
    AW: Preisgünstige Überwachungskamera für Garten (ohne W

    Zusammengetragen aus verschiedenen Quellen.

    Beispiel Schiffsunglück Costa Concordia. Dabei wurden zahlreiche Handyaufzeichnungen als Beweismittel zugelassen. Auch bei einem Überfall in einer U-Bahn (ich glaube Hamburg) was das einzige Beweismittel ein Handyvideo.

    §201a Strafgesetzbuch über die Verletzung des höchstpersönlichen ....

    wobei scheinbar das Filmen auf der Straße nicht ausdrücklich verboten ist.
    Allerdings hat ein Richter im Fernsehen erklärt wie dies gänig ausgelegt wird.
    Wenn man auf der Straße eine Person gezielt fotografiert, dann kann dies bereits eine Verletzung nach §201a darstellen, wenn man den Kölner Dom fotografiert und jemand davor steht ist dies legitim.

    Diverse andere Quellen
     
  • AW: Preisgünstige Überwachungskamera für Garten (ohne W

    Kann man die Costa Condordia, ein weltweit einzigartiges Schiffsunglück und daher ganz sicher in der Beweisführung anders zu handhabende Havarie mit einer Kamera im Hausbereich vergleichen?
    Ach, ich seh schon, die Antworten....:rolleyes:
     
  • AW: Preisgünstige Überwachungskamera für Garten (ohne W

    Ich wohne weder auf dem Wrack der Costa, noch in der Hamburger U-Bahn.
     
    AW: Preisgünstige Überwachungskamera für Garten (ohne W

    Genau .... das hab ich oben geschrieben, dass eine Abwegung getroffen werden muss.
    Dies gilt aber nicht wenn du dein eigenes Grundstück filmst.

    Wie es im Gesetz steht, ist es nur eine Verletzung wenn man die Privatsphäre eines Anderen verletzt. Also wie z.b. die Eingangstüre des Nachbarn überwacht.
    Das eigene Grundstück zu filmen ist jedoch nicht verboten, denn damit wird auch keine Privatsphäre verletzt. Insofern gibt es auch keinen Grund das Bildmaterial nicht zulassen.

    Wenn aber der Briefträger auf deinem Grundstück stolpert und man das Bild in Pleiten Pech und Pannen einstellt, hat man wiederum gegen das Gesetz verstoßen und dies gilt auch wenn die Blondine im Biki an der eigenen Haustüre klingelt.
    Solche Bilder darf man weder veröffentlichen noch für private Zwecke speichern.
     
    AW: Preisgünstige Überwachungskamera für Garten (ohne W

    Ich muss ja was Handfestes haben. Ich kann meinem Vermieter nicht irgendeinen Schnipsel geben. Wo steht das alles, was du weisst? Haste nen Link, Thomash?
     
    AW: Preisgünstige Überwachungskamera für Garten (ohne W

    Mit Deinem juristischen Wissen sollte es Dir doch wohl bekannt sein, dass Du die Quellen auch nennen musst...
     
    AW: Preisgünstige Überwachungskamera für Garten (ohne W

    https://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html


    Die einzige Ausnahme ist hier, wenn man eine Person oder eine kleine Gruppe von Personen im öffentlichen Raum gezielt fotografiert, kann dies auch eine Persönlichkeitsverletzung darstellen. Aber wie schon erwähnt gilt dass nicht wenn du Fotos der Altstadt, des Kölner Doms machst oder auch wenn du eine große Menschengruppe aufnimmst. Dafür hab ich jetzt leider keine Quelle und ich weiß auch nicht ob dies noch so aktuell ist oder durch den Paqragraph 201a überholt ist.
    So hab ich es meines Wissens mal in der Berufsschule gelernt, aber das ist wie gesagt eine halbe Ewigkeit her.
    Alles andere ist jedoch hoch aktuell und wissen leider nur die wenigsten.

    Dein Grundstück aber darfst du überwachen.

    Lies mal das:
    https://www.activemind.de/magazin/video-kamera-ueberwachung-rechtskonform/
     
    AW: Preisgünstige Überwachungskamera für Garten (ohne W

    Genau .... das hab ich oben geschrieben, dass eine Abwägung getroffen werden muss.
    Dies gilt aber nicht wenn du dein eigenes Grundstück filmst.

    (...)

    Wenn aber der Briefträger auf deinem Grundstück stolpert und man das Bild in Pleiten Pech und Pannen einstellt, hat man wiederum gegen das Gesetz verstoßen und dies gilt auch wenn die Blondine im Biki an der eigenen Haustüre klingelt.
    Solche Bilder darf man weder veröffentlichen noch für private Zwecke speichern.
    Selbstverständlich darfst Du diese für Dich behalten, nur nicht "aufführen" bzw. veröffentlichen...


    Thomash, Deine ständigen Halbwahrheiten, Vermutungen und Bildzeitungs-Quellen, nicht nur in diesem Thread, sondern auch in Gartenthemen (O-Ton "Ich bin kein Fachmann aber das musst Du so und so machen...") machen es echt schwer zu unterscheiden wo man Deinen Worten/Tipps vertrauen kann und wo nicht...
     
    AW: Preisgünstige Überwachungskamera für Garten (ohne W

    wenn du alles nachmachst liegst du zu 99% richtig , der Rest ist Irrtum.

    Wenn du die Quellen von mir nachliest siehst du auch dass ich recht habe.
     
    AW: Preisgünstige Überwachungskamera für Garten (ohne W

    wenn du alles nachmachst liegst du zu 99% richtig , der Rest ist Irrtum.
    Wie schön dass Du gar nicht von Dir und Deinem "Wissen" überzeugt bist..

    Wenn du die Quellen von mir nachliest siehst du auch dass ich recht habe.
    Sagen wir mal so, ich habe das jahrelang beruflich gemacht, da brauch ich Deine "Quellen" nicht....
     
    AW: Preisgünstige Überwachungskamera für Garten (ohne W

    wenn du alles nachmachst liegst du zu 99% richtig , der Rest ist Irrtum.

    (Wessen nachmachen?)

    Wenn du die Quellen von mir nachliest siehst du auch dass ich recht habe.

    Ich finde kaum eine. :confused: Und würd so gerne wissen.
     
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