AW: Preisgünstige Überwachungskamera für Garten (ohne W
Die Frage ist eben nicht so einfach zu beantworten.
Im Falle des Einfamilienhauses ist es noch relativ klar. Eigenes Grundstück ja aber möglichst keine Straße und kein Nachbargrundstück auf dem Bild.
NoGo ist vor allem dann wenn Nachbars Hauseingang oder der unmittelbare Weg zum Haus im Bild ist, das wäre definitv eine Vereltzung der Privatsphäre des Nachbarn.
Wenn auf dem gefilmten Grundstück noch ein Mieter oder Nachbar REchte hat diesen zu betreten wird es schwieriger. Dann ist deren Zustimmung einzuholen am Besten schriftlich.
Das Filmmaterial selbst darf nur gesichtet werden und muss wieder gelöscht werden. Im gewerblichen Bereich sagt man innerhalb 3 Tage mit Ausnahme der Bilder, wo du berechtigt warst diese zur Warung deiner Interessen zu behalten (also der Dieb der etwas klaut darf man unbeschränkt filemen und Fimmaterial lagern).
Stolpert der Briefträge etc muss die Audnahme gelöscht werden und darf schon erst recht nicht im Internet veröffentlicht werden, das wäre strafbar.
Es gibt ein halbes dutzend Gesetze aus unterschiedlichen Gesetzbüchern die es zu beachten gilt aber so zusammengefasst bist du auf der sicheren Seite.
Gewerblich wird es sehr schwierig.
Die Frage ist eben nicht so einfach zu beantworten.
Im Falle des Einfamilienhauses ist es noch relativ klar. Eigenes Grundstück ja aber möglichst keine Straße und kein Nachbargrundstück auf dem Bild.
NoGo ist vor allem dann wenn Nachbars Hauseingang oder der unmittelbare Weg zum Haus im Bild ist, das wäre definitv eine Vereltzung der Privatsphäre des Nachbarn.
Wenn auf dem gefilmten Grundstück noch ein Mieter oder Nachbar REchte hat diesen zu betreten wird es schwieriger. Dann ist deren Zustimmung einzuholen am Besten schriftlich.
Das Filmmaterial selbst darf nur gesichtet werden und muss wieder gelöscht werden. Im gewerblichen Bereich sagt man innerhalb 3 Tage mit Ausnahme der Bilder, wo du berechtigt warst diese zur Warung deiner Interessen zu behalten (also der Dieb der etwas klaut darf man unbeschränkt filemen und Fimmaterial lagern).
Stolpert der Briefträge etc muss die Audnahme gelöscht werden und darf schon erst recht nicht im Internet veröffentlicht werden, das wäre strafbar.
Es gibt ein halbes dutzend Gesetze aus unterschiedlichen Gesetzbüchern die es zu beachten gilt aber so zusammengefasst bist du auf der sicheren Seite.
Gewerblich wird es sehr schwierig.