Zivilrecht - wer kennt sich aus?

Registriert
23. Mai 2007
Beiträge
4.397
Ort
Kiel
Bin etwas ratlos, was Zivilrecht angeht und möchte ein Geschehen vom letzten Sonntag schildern:

Möchte nicht zu weit ausholen, nur soweit, dass ich meine Schwester heimfahren wollte (GG saß neben mir). Bin auf einer Vorfahrtstraße gefahren mit der zulässigen Geschwindigkeit von 30 kmh.
An einer Kreuzung fuhr der von oben kommende PKW direkt auf uns zu. Ich habe eine Vollbremsung gemacht, gleichzeitig auf die Hupe gedrückt und bin noch links ausgewichen, da der von oben kommende PKW keine Anstalten machte, zu bremsen. Dank meiner Vollbremsung und Ausweichung ist er nicht in meine Seite gefahren. Hätte auch ganz anders ausgehen können. Zum Glück war die Straße noch trocken.
Meine Schwester saß hinter mir und schrie wie verrückt, sodass ich rechts angehalten habe, Warnblinker gesetzt und bin ausgestiegen, um nach ihr zu schauen. Sie schrie vor Schmerzen, weil sie mit ihrem Stumpf und dem Arm mit voller Wucht an den Fahrersitz gestoßen ist (dazwischen war noch das dicke Sitzkissen vom Rollstuhl).
Der junge Mann hatte seinen Wagen danach auf der anderen Seite abgestellt, kam mit seiner Frau? auf uns zu und hat sich entschuldigt und gesagt, es täte ihm total leid, er habe einfach nicht aufgepasst.
Nächsten Tag ist meine Schwester in die Unfallklinik gefahren worden, da sie sich kaum noch bewegen konnte. Es wurden Röntgenaufnahmen gemacht. Zum Glück keine Brüche, aber starke Prellungen am Stumpf und Arm.

Ich war gestern vorstellig bei unserer örtlichen Polizei, die haben alles aufgenommen. Aber wenn wir keine Strafanzeige stellen, würde es von der Staatsanwaltschaft auch eingestellt werden.
Es geht hier also ums Zivilrecht.
Meine Schwester möchte sich nur absichern, falls da noch Folgeschäden kommen. Sie hat eh schon Schweres durch und wurde erst kürzlich aus der Klinik entlassen. Nun hat sie schmerzhafte Prellungen und muss Schmerztabletten nehmen.
Sie möchte natürlich alles so unbürokratisch wie möglich abwickeln.
Wir hoffen auch alle, dass keine Folgeschäden entstehen. Aber das weiß man natürlich nie :rolleyes:
 
  • Ich würde zunächst auch nur einen Anwalt zu Rate ziehen.

    Wenn Du evtl. beim ADAC bist, gibt es doch eine Beratung kostenlos.
     
  • Ich würde zunächst auch nur einen Anwalt zu Rate ziehen.

    Wenn Du evtl. beim ADAC bist, gibt es doch eine Beratung kostenlos.


    Bei den meisten Anwaelten ist die erste Beratung kostenlos, Joes.
    So weit ich weiss, kann man eine Anzeige bis zu drei MOnaten nach Geschehen machen.
     
    Murmelchen!
    Du musst dich auf jeden Fall absichern, falls deine Schwester Folgeschäden davon tragen würde und das muss so schnell wie möglich geschehen.
    Von einer Anzeige würde ich in diesem Fall absehen, da ja eine Entschuldigung des anderen Fahrers vorliegt.
    Aber frag doch mal bei deiner Haftpflichtversicherung nach und schildere den Vorfall (vielleicht hast du auch eine Insassen-Haftpflichtversicherung - hast du auch die Versicherungsdaten des anderen Fahrers?) , die müssen dich beraten...

    LG
    maryrose
     
  • Bei den meisten Anwaelten ist die erste Beratung kostenlos,


    Vorsicht - das ist ein Irrtum, welcher aus Unwissenheit immer wieder erzählt wird. Wenn dann sind das Ausnahmefälle, mit denen einige Anwaltbüros werben.
    Eine Erstberatung kann und wird fast immer in Rechnung gestellt; der Anwalt ist nicht einmal verpflichtet, darauf hinzuweisen. (ausser in ein paar Ausnahmefällen) Selbst die telefonische Auskunft kann in Rechnung gestellt werden - und das sind nicht nur die Telefongebühren.

    @TO
    Ich würde unbedingt noch Kontakt zur Krankenkasse aufnehmen und den Sachverhalt schildern. Danach würde ich entscheiden, welche Schritte ich als nächstes unternehmen würde. Von einer Anzeige würde ich vorab absehen.

    gruss
    falccone
     
    Bei einem Streit oder Rechtsstreit wäre es wichtig, einen unabhängigen Zeugen zu haben, sonst könnte Aussage gegen Aussage stehen und das Gegenteil von dem was man erreichen will, kommt eventuell raus. Es könnte auch sein, das die Gegenseite urplötzlich gesundheitliche Schäden vorbringt.

    Gruß Karl
     
    Bei einem Streit oder Rechtsstreit wäre es wichtig, einen unabhängigen Zeugen zu haben, sonst könnte Aussage gegen Aussage stehen und das Gegenteil von dem was man erreichen will, kommt eventuell raus. Es könnte auch sein, das die Gegenseite urplötzlich gesundheitliche Schäden vorbringt.

    Gruß Karl


    Lange Rede, kurzer Sinn :
    ANWALT fragen.
    Die Diskutiererei bringt absolut nix.
     
    Was ich oben eingestellt habe ist "erster" Anwaltsrat (GG). Es läuft darauf hinaus, dass evtl. die Haftpflichtversicherung des "Gegners" in Regress genommen werden muss und da ist der einfachste, kürzeste und zunächst mal kostenlose Weg zunächst mal bei der eigenen Haftpflichtversicherung nachzufragen.

    LG
    maryrose
     
  • Danke Euch für die Beiträge :pa:

    Leider haben wir keine Kontaktdaten und Versicherungen vom anderen Fahrer. Wir standen alle unter Schock, damit haben wir zunächst auch nicht mit gerechnet. GG hatte sich zwar das Kennzeichen gemerkt und meinte, er kenne den jungen Mann auch, aber es war dunkel und er war sich nicht 100 % sicher. Das Kennzeichen hat sich als falsch heraus gestellt. GG wusste aber den Namen. Auf Nachfragen bei der Polizei haben wir zumindest die Anschrift bekommen. Bei der Zulassungsstelle war unter dem Namen allerdings kein PKW zugelassen :rolleyes:
    Mein Neffe wird erstmal versuchen, mit dem Fahrer Kontakt aufzunehmen (war auch der Rat von der Polizei).
     
  • Bei einem "berechtigten Interesse" ist das auch überhaupt kein Problem...



    @tina1, schön wieder von Dir zu lesen, ich hoffe es geht Dir den Umständen entsprechend gut... :pa:
     
    Bei einem "berechtigten Interesse" ist das auch überhaupt kein Problem...



    @tina1, schön wieder von Dir zu lesen, ich hoffe es geht Dir den Umständen entsprechend gut... :pa:

    Das stimmt natürlich. berechtigtes Interesse könnten haben z.B die Exekutive. Die Privatperson im Rahmen einer Anzeige. Aber mal eben bei der Polizei anrufen ein Kennzeichen durchgeben seine #berechtigten# Interessen vorgeben, und die Sheriffs erteilen Auskunft. Das kann ich nicht glauben. Der vermeintlichen Selbstjustiz wären Tür und Tor geöffnet. Sicherlich passieren in diesem unseren Lande Sachen die schon eher an eine Bananenrepublik erinnern. Aber nie und nimmer kann ich einfach was am Telefon erzählen und bekomme Auskunft. Wenn ich es zur Anzeige bringe kümmern sich die berechtigten Leute darum


    Ja und ich weiß auch das man in der Schweiz so eine Auskunft aus dem Netz ziehen kann, was es nicht schon auf CD gibt;)
     
    Nennt sich einfache Registerauskunft und ist im Strassenverkehrsgesetz § 39 geregelt. Das bin ich hier
    Wie diese ausgeführt werden muss, ist nirgends festgelegt.


    falccone
     
    Aber mal eben bei der Polizei anrufen ein Kennzeichen durchgeben seine #berechtigten# Interessen vorgeben, und die Sheriffs erteilen Auskunft. Das kann ich nicht glauben. Der vermeintlichen Selbstjustiz wären Tür und Tor geöffnet. Sicherlich passieren in diesem unseren Lande Sachen die schon eher an eine Bananenrepublik erinnern. Aber nie und nimmer kann ich einfach was am Telefon erzählen und bekomme Auskunft. Wenn ich es zur Anzeige bringe kümmern sich die berechtigten Leute darum

    Ich habe nicht einfach bei der Polizei angerufen und um Auskunft gebeten :d
    Ich war persönlich im Revier vorstellig, es wurde ein Protokoll aufgenommen.
    Habe ich in meinem Anfangspost auch geschrieben.
    Und wenn das kein berechtigtes Interesse ist.
     
  • Zurück
    Oben Unten