Wer weiss bescheid?! Grenzabstand ?!

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13. Feb. 2009
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Guten Abend Gartenfreunde
Wir haben gerade eine heisse Diskusion; Wieviel Meter muss man Abstand haben von der Landesgrenze zum Pool ( der ist 3x5Meter und 2Meter tief)

Gibt es da ein "Alterschutz" Wenn der Pool schon 50 Jahr dort ist und event. zu nah an der Grenze?

Dito ; bei einen alten Kastienbaum zirka 50 Jahre alt inkl Nordmannstanne?! Der Grenzabstand bei allen ist nicht mehr als 3.5 Meter;- ) kann dies Probleme geben?!

Wäre mega lieb wenn sich jemand meldet der da Sattelsicher ist:- )))! Danke!


Ganz liebe Grüsse vom Mutschekiepschen aus dem Süden! Puhhh haben wir es heiss:- (( immer noch 26 C°
 
  • Bei solchen Fragestellungen ist es wichtig das Bundesland zu nennen.:grins:

    Gruß Apisticus
     
    Bei solchen Fragestellungen ist es wichtig das Bundesland zu nennen.:grins:

    Gruß Apisticus

    Weiss dies schon, aber da ich nicht mehr in D lebe wollte ich gern mal die Frage allgemein für D hierreinstellen; da Kauf event. möglich ist?!

    liebe Grüsse vom Mutschekiepschen

    Ps; Das Objekt wo es im Moment drum geht wäre in BW!!!!
     
  • Hallo Mutschekiepschen,

    ich behaupte mal,
    daß es bei einem Pool sch...egal ist.
    Bei neu gepflanzten Bäumen, die zu nah an der Grenze stehen, hat der Nachbar 5 Jahre Zeit,
    Einspruch zu erheben (so ist´s zumindest hier), danach schaut er dumm.

    Grüße
    Stefan, der aber nicht ganz sattelfest ist...
     
  • der Pool:

    § 6 LBO
    Abstandsflächen in Sonderfällen
    (1) In den Abstandsflächen baulicher Anlagen sowie ohne eigene Abstandsflächen sind zulässig:

    3. bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, soweit sie nicht höher als 2,5 m sind oder ihre Wandfläche nicht mehr als 25 m2 beträgt,

    Man darf also bis zur Grundstücksgrenze schwimmen :grins:



    Bei den Bäumen geht es nach Nachbarrecht. Hier besteht Bestandschutz. Ein Entfernen kann nicht mehr verlangt werden ab 5 Jahren nach der Pflanzung.

    Gruß Apisticus
     
  • Bei uns ist folgender Sachverhalt:

    Unseren Garten (ca. 1000 m²) haben wir schon einige Jahre. Letztes Jahr haben wir dort gebaut. Vor 2-3 Jahren habe ich unsere Weihnachtsbäume in den Garten gepflanzt (Fichten), nur ca. 2-3 m vom Zaun entfernt.
    Bisher grenzte an die Grundstücksgrenze ein Feld an, letztes Jahr wurde dies in ein Baugebiet umfunktioniert. Nun haben wir ja irgendwann einmal (hoffentlich nicht so bald ...) auch Nachbarn an der Grundstücksgrenze, wo die Fichten stehen.

    Können die eigentlich verlangen, dass die Bäume nur eine bestimmte Höhe erreichen bzw. kann es passieren, dass ich die ganz wegmachen muss? Die Bäume werden dem direkten Nachbarn übrigens irgendwann mal auf dem ganzen Grundstück (ca. nur 450 m²) ab Mittag Schatten machen ...

    Bundesland: Sachsen

    Danke für eure Meinungen / Infos,
    Markus
     
    Hallo Markus, und die Anderen
    schau mal in der sächsischen Bauordnung
    REVOSax - SächsBO

    es ist in jedem Bundesland unterschiedlich, aber in der BO ist eigentlich alles drin, was man wissen sollte/will.
    :cool::cool::cool:
     
    in der Sächs.BO stand das aber nicht ...

    Dafür im § 9 SächsNRG:

    Grenzabstände für Bäume und Sträucher
    (1) Der Nachbar kann vom Eigentümer verlangen, daß
    Bäume, Sträucher oder Hecken innerhalb eines im Zusammenhang
    bebauten Ortsteils mindestens 0,5 m oder, falls sie
    über 2 m hoch sind, mindestens 2 m von der Grundstücksgrenze
    des Nachbarn entfernt sind.

    Über Bestand usw. hab ich leider nix gefunden (oder bin zu blöd) ...
     
    mareje---> Guckst du §§ 14 I und 15 im NRG

    Was du nicht willst das man dir tut, das füg´ auch keinem anderen zu. Setz dir doch selber die 3 Fichten auf deine Südseite. Die kannst du noch gut ausgraben jetzt solange sie noch klein sind.

    Gruß Apisticus
     
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