Moin.
Nachdem im Urlaub unsere Heinbuchenhecke wieder mal kräftig zugelegt hat, wurden wir von den Nachbarn schriftlich per Einschreiben aufgefordert, die Hecken zu ihnen nach Vorschrift des Nachbarrechtsgesetzes Schleswig-Holstein zu schneiden. Sie meinen damit auf 1,20 m.
Dort steht jedoch: "Der Eigentümer und der Nutzungsberechtigte eines Grundstücks haben mit Bäumen, Sträuchern und Hecken (Anpflanzungen) von über 1,20 m Höhe einen solchen Abstand zum Nachbargrundstück einzuhalten, daß für jeden Teil der Anpflanzung der Abstand mindestens ein Drittel seiner Höhe über dem Erdboden beträgt. Der Abstand wird waagerecht und rechtwinklig zur Grenze gemessen."
Die Hainbuche können wir also entsprechend schneiden und trotzdem auf 1,70 m kommen. In der Verlängerung gibt es jedoch noch eine Thuja. Wenn wir die Abstand-ein-Drittel-der-Höhe-Regel einhalten wollen, müssten wir alle Äste an der Seite zu den Nachbarn entfernen. Dass es dann hässlich für die Nachbarn aussehen wird, ist deren Problem.
Doch: Vertragen die Pflanzen das? Überleben sie? Ich hatte die Stämme bereits schon einmal gekappt ... so bei 1,50 (10-15 cm Stammdurchmesser). Das haben die Thujen ganz gut verkraftet. Aber nun die einseitige Radikalrasur ...?
Danke für Eure Antworten,
heiteck.
Nachdem im Urlaub unsere Heinbuchenhecke wieder mal kräftig zugelegt hat, wurden wir von den Nachbarn schriftlich per Einschreiben aufgefordert, die Hecken zu ihnen nach Vorschrift des Nachbarrechtsgesetzes Schleswig-Holstein zu schneiden. Sie meinen damit auf 1,20 m.
Dort steht jedoch: "Der Eigentümer und der Nutzungsberechtigte eines Grundstücks haben mit Bäumen, Sträuchern und Hecken (Anpflanzungen) von über 1,20 m Höhe einen solchen Abstand zum Nachbargrundstück einzuhalten, daß für jeden Teil der Anpflanzung der Abstand mindestens ein Drittel seiner Höhe über dem Erdboden beträgt. Der Abstand wird waagerecht und rechtwinklig zur Grenze gemessen."
Die Hainbuche können wir also entsprechend schneiden und trotzdem auf 1,70 m kommen. In der Verlängerung gibt es jedoch noch eine Thuja. Wenn wir die Abstand-ein-Drittel-der-Höhe-Regel einhalten wollen, müssten wir alle Äste an der Seite zu den Nachbarn entfernen. Dass es dann hässlich für die Nachbarn aussehen wird, ist deren Problem.
Doch: Vertragen die Pflanzen das? Überleben sie? Ich hatte die Stämme bereits schon einmal gekappt ... so bei 1,50 (10-15 cm Stammdurchmesser). Das haben die Thujen ganz gut verkraftet. Aber nun die einseitige Radikalrasur ...?
Danke für Eure Antworten,
heiteck.