AW: Unansehnliche Hemmlocktanne. Baumscutzsatzung lässt fällung nicht zu.
Da streiten sich die Geister!
Normalerweise sollte jemand von der Stadt oder Gemeinde den besagten Baum ansehen und dann eine weise Entscheidung treffen. Man kann nicht alles über einen Kamm scheren bzw. per Gesetz ohne Ansehen der Sachlage bestimmen.
Wenn ich ein Haus mit Garten kaufe und der Vorbesitzer hat ohne Sinn und Verstand Bäume gepflanzt, die entweder in den Wald gehören oder in diesem Garten einfach zu groß werden, dann muß es mir möglich sein, die begangenen Fehler zu berichtigen - auch wenn ein oder mehrere Bäume gefällt werden müssen.
Ich bin keine Betongärtnerin, mein Garten ist sehr dicht bepflanzt und ein Paradies für Vögel und andere Kleintiere. Doch meine Bäume und Sträucher bekommen regelmäßig einen Schnitt verpasst, bevor sie zu groß werden. Obstbäume muß man auch regelmäßig schneiden, damit sie gut tragen. Dies bitte ich zu beachten, bevor Antworten geschrieben werden.
LG von Hero