Terrassenüberdachung Bausatz als Holzkonstruktion

  • Eine Genehmigung braucht man nicht nur für Wintergärten. Auch Carports z.B. sind genehmigungspflichtig.
    Und wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt, kann auch der Frömmste nicht...
    Werden Bauten an die Hauswand montiert, vor allem an Klinkerwänden, sind bei Reihenhäusern auch die Nachbarn betroffen, wenn es Risse im Mauerwerk gibt.
    Mein Arbeitskollege hat sich da schlau gemacht und es dann (aus Kostengründen) sein lassen.

    Kommt drauf an wo das Carport steht:
    Im baurechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB) sind Garagen / Carports (überdachte Stellplätze) jeder Größe
    baugenehmigungspflichtig und in vielen Fällen unzulässig. Im Innenbereich (§ 34 BauGB) sind Garagen / Carports bis 3 m mittlerer Wandhöhe baugenehmigungsfrei, wenn sie insgesamt mit allen auf dem Grundstück bereits vorhandenen Garagen und Carports 40 m² Brutto-Grundfläche nicht überschreiten

    Quelle:Auszug Bauamt

    bei Wintergärten sollte man dringend eine Genehmigung haben, da die sehr gern zu Wohnzwecken verbaut werden und da flippen die hier in Sachsen total aus und im Moment muß in meiner Ecke ein 50.000€-W.-Garten rückgebaut werden, aber Komplett.
    fredman
     
    Frage vom juristisch völlig Unbeleckten:

    Gelten diese Gesetze bundesweit, oder gibt es da in den Bundesländern Unterschiede?
     
  • Frage vom juristisch völlig Unbeleckten:

    Gelten diese Gesetze bundesweit, oder gibt es da in den Bundesländern Unterschiede?

    Das wird möglicherweise verschieden sein, denn § sind ja aus Gummi.
    Mein Bauamt hat mir ein Formular in die Hand gedrückt, wo das alles so schon beschrieben ist, wahrscheinlich haben die schon 1000 Kopien daliegen um nicht immer das selbe zu erzählen.
    Geh einfach hin und frage nach und fertig ist.
    fredman
     
  • Hier ein Auszug aus der LBO NRW

    § 65 (Fn 3, 10)
    Genehmigungsfreie Vorhaben

    (1) Die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedarf keiner Baugenehmigung:

    Gebäude

    1. Gebäude bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Aborte oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches); dies gilt nicht für Garagen und Verkaufs- und Ausstellungsstände,

    2. Gartenlauben in Kleingartenanlagen nach dem Bundeskleingartengesetz,

    3. Wochenendhäuser auf genehmigten Wochenendplätzen,

    4. Gebäude bis zu 4,0 m Firsthöhe, die nur zum vorübergehenden Schutz von Pflanzen und Tieren bestimmt sind und die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen,

    5. Gewächshäuser ohne Verkaufsstätten mit einer Firsthöhe bis zu 5,0 m und nicht mehr als 1.600 m² Grundfläche, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung im Sinne des § 35 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und des § 201 BauGB dienen,

    6. Fahrgastunterstände des öffentlichen Personenverkehrs oder der Schülerbeförderung,

    7. Schutzhütten für Wanderer,

    Anlagen in, an und außerhalb von Gewässern

    7 a. Anlagen an und in oberirdischen Gewässern einschließlich der Lande- und Umschlagstellen und der Rückhaltebecken, Anlagen der Gewässerbenutzung wie Anlagen zur Entnahme von Wasser, Anlagen zur Einleitung von Abwasser, Stauanlagen, Anlagen der Gewässerunterhaltung und des Gewässerausbaues, Deiche, Dämme und Stützmauern, mit Ausnahme von Gebäuden, Aufbauten und Überbrückungen,

    Bauteile

    8. nichttragende oder nichtaussteifende Bauteile innerhalb baulicher Anlagen; dies gilt nicht für Wände, Decken und Türen von notwendigen Fluren als Rettungswege,

    8 a. Verkleidungen von Balkonbrüstungen,

    8b. Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m,
     
    Hallo zusammen,
    ich habe hier im Forum viele Infos zu Terrassenüberdachungen gelesen. Möchte aber trotzdem das Thema noch einmal aufgreifen, da es sicherlich wieder neue Materialien und Erfahrungen gibt.

    Den Teil der Terrasse, der überdacht werden soll hat eine Grundfläche von 3,62 x 4,91 m. Wir dachten an eine Holzkonstruktion und haben auch verschiedene Bausätze im Internet gefunden. Nur worauf muss man besonders achten und was ist eine gute (möglichst durchsichtige) preiswerte Möglichkeit der Bedachung? Z.B. haben wir dieses Angebot gefunden.
    ***

    Gruß vom Terrassenbauer
    Ulrich

    ich weiß nicht ob durchsichtig so gut ist, da sich immer sommer da wirklich die hitze staut.

    wir haben auch den fehler gemacht. in nachhinein aber dann bambus-matten von innen unten an die holzbalken getackert, weil wir es vor hitze und grellem sonnenlicht nicht ausgehalten haben.
     
    Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • ich weiß nicht ob durchsichtig so gut ist, da sich immer sommer da wirklich die hitze staut.

    wir haben auch den fehler gemacht. in nachhinein aber dann bambus-matten von innen unten an die holzbalken getackert, weil wir es vor hitze und grellem sonnenlicht nicht ausgehalten haben.

    Da muss ich Mimis recht geben.Ich habe auch ein durchsichtiges Dach.
    Aber bei extremer Sonneneinstrahlung hätte ich manchmal lieber ein geschlossenes Dach.
    Habe mir jetzt ein Schattierset bestellt.Mal sehen ob es besser wird.
     
    Hallo mimis, hallo Markus,

    Stand heute werden wir ein Holzdach bauen, evtl. mit Lichtkuppel. Dann haben wir beides. Schatten und Licht.
     
    Das Dach ist fertig. Wir haben nun doch Doppelstegplatten verwendet. Hoffe, wir werden lange Freude daran haben.
     
    Könntest du ein paar Fotos einstellen? ;)
    Unsere Pergola bräuchte auch ein neues Dach....
     
  • Hier ein paar Fotos

    DSCF0176-2.webp
    DSCF0177.webp
    DSCF0178.webp
    DSCF0179.webp
    DSCF0182.webp
     
    Zuletzt bearbeitet:
  • Danke Mucki für die Fotos.
    Hab aber eine Frage dazu. Auf Foto Nr.1 sieht man dass du die Platten verschraubt hast. Und nicht die teuren Schienen die man sonst kaufen "muss", verwendet hast.
    Ist das wirklich dicht?
    Gruss musa
     
    Für die Aluleisten mit den Schrauben gibt es aufsetzbare Klemmleisten mit Rechteckprofil. Sieht dann auch nach Jahren sauber aus auf dem Dach.

    Ich würde auch die zweite Stirnseite verschiefern. Hab´s bei mir auch und bisher die Pfetten ohne Risse.
     
    Für die Aluleisten mit den Schrauben gibt es aufsetzbare Klemmleisten mit Rechteckprofil. Sieht dann auch nach Jahren sauber aus auf dem Dach.

    Ich würde auch die zweite Stirnseite verschiefern. Hab´s bei mir auch und bisher die Pfetten ohne Risse.
     
    Hallo Musa,

    ich habe die originalen Schienen verwendet. Sieht man auf den Foto nicht so gut.
    Lediglich die obere Alublende ist mit Spenglerschrauben befestigt.

    Ja CBär,
    die andere Seite will ich auch noch verschiefern. Das Dach habe ich im Spätherbst gebaut. Aus Zeit- und Wettergründen habe ich vorerst nur die Schlagwetterseite mit Schiefer versehen. Den Rest werde ich machen, sobald ich den Terrassenbelag fertig habe.
     
  • Zurück
    Oben Unten