Teich und Hügel

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04. Juni 2007
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Hallo miteinander,
ich komme im Internet nicht weiter,
meine Suche und die grosse Frage ist:
Wie gross und tief darf ein Teich und der dazugehörige Hügel (2m ?) sein
ohne eine Genehmigung von Wasser- und Bauamt !?
Wir wohnen in Sachsen.
Vielleicht kennt sich jemand damit aus.
Herzliche Grüsse
Hanna
 
  • Das steht in der Bauordnung (BO), für jedes Bundesland einzeln geregelt. Die BO findet man im Internet.
    Hab nur mal kurz bei eurer reingeschaut, da steht zum Beispiel:
    §62, Absatz 9
    "Verfahrensfreis sind Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³"
    zu Teichen hab ich da mal nicht mehr gefunden.
    Informationen hierzu gibt aber in der Regel auch die Gemeinde / Verwaltung
     
    Hallo Mikey, danke Dir zuerst mal.
    Puuh ...
    Habe mir mal den 62 angesehen, fiel mir der Absatz 8 auf.
    Das wäre ja das mit dem Hügel und 9 c und e kämen ja auch infrage.

    Nur noch zu klären, was ist Außenbereich, ist doch eigentlich kein Garten.

    Gruss
    Hanna
     
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