Hallo,
ich bin neu in diesem Forum und habe ein Problem mit dem ich nicht weiterkomme. Vielleicht kann jemand helfen.
Folgende Situation:
unser Garten grenzt an ein grösseres Grundstück eines Nachbarn mit Süsskirschenbäumen (Siedlungsgebiet, Nachbars Haus steht ebenfalls dort). Dieses Gelände liegt oberhalb von uns. Der ehemalige Landwirt spritzte die Bäume mit einer Handspritze mit dem Rücken zu uns als die Bäume noch kleiner waren. Sie wurden gepflanzt, als unser Gemüsegarten, der biologisch bearbeitet wird, schon bestand. Seit letztem Jahr werden nun die Bäume von einem Landwirt mit einer Hochdruckdüse, feinstverstäubt und baumhoch vom Traktor aus mitgespritzt, dessen Kirschanlage liegt weit ausserhalb. Da das Gelände zu uns hin abschüssig und nicht befahrbar ist, wurden letztes Jahr die Bäume von oben in unsere Richtung gespritzt und damit praktisch unser ganzer Gemüsegarten abgedeckt. Der Druck wurde zwar reduziert, als man mich sah und heuer sprühte man am späten Abend, um sicher zu sein, dass wir nicht mehr im Garten sind. Ich war aber noch im Garten und konnte durch heftige Gesten verhindern, dass die letzte Baumreihe zu uns hin gespritzt wurde. Das heisst konkret, wir nehmen nach dem Spritzmitteleinsatz, Gemüse, Feldsalat und andere Kräuter zu uns, die mit Pestiziden/ Herbiziden/ Fungiziden kontaminiert sind und doch sicher Wartezeiten haben. Wer kennt die Vorschriften für den Spritzeinsatz und den Abstand zum Nachbarngrundstück. Kann es sein, dass Spritzmittel aus dem Erwerbsanbau in kleinräumigen Gebieten eingesetzt werden dürfen?
Weiss da jemand Bescheid? Ich freue mich auf jeden Hinweis,
Wicke
ich bin neu in diesem Forum und habe ein Problem mit dem ich nicht weiterkomme. Vielleicht kann jemand helfen.
Folgende Situation:
unser Garten grenzt an ein grösseres Grundstück eines Nachbarn mit Süsskirschenbäumen (Siedlungsgebiet, Nachbars Haus steht ebenfalls dort). Dieses Gelände liegt oberhalb von uns. Der ehemalige Landwirt spritzte die Bäume mit einer Handspritze mit dem Rücken zu uns als die Bäume noch kleiner waren. Sie wurden gepflanzt, als unser Gemüsegarten, der biologisch bearbeitet wird, schon bestand. Seit letztem Jahr werden nun die Bäume von einem Landwirt mit einer Hochdruckdüse, feinstverstäubt und baumhoch vom Traktor aus mitgespritzt, dessen Kirschanlage liegt weit ausserhalb. Da das Gelände zu uns hin abschüssig und nicht befahrbar ist, wurden letztes Jahr die Bäume von oben in unsere Richtung gespritzt und damit praktisch unser ganzer Gemüsegarten abgedeckt. Der Druck wurde zwar reduziert, als man mich sah und heuer sprühte man am späten Abend, um sicher zu sein, dass wir nicht mehr im Garten sind. Ich war aber noch im Garten und konnte durch heftige Gesten verhindern, dass die letzte Baumreihe zu uns hin gespritzt wurde. Das heisst konkret, wir nehmen nach dem Spritzmitteleinsatz, Gemüse, Feldsalat und andere Kräuter zu uns, die mit Pestiziden/ Herbiziden/ Fungiziden kontaminiert sind und doch sicher Wartezeiten haben. Wer kennt die Vorschriften für den Spritzeinsatz und den Abstand zum Nachbarngrundstück. Kann es sein, dass Spritzmittel aus dem Erwerbsanbau in kleinräumigen Gebieten eingesetzt werden dürfen?
Weiss da jemand Bescheid? Ich freue mich auf jeden Hinweis,
Wicke