Smaragdthujen kürzen um 0,5 Meter - wann ist der beste Zeitpunkt dafür?

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05. Apr. 2016
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Meine Lieben,
einer Baufirma ist der Kran umgekippt und auf unsere Thujen gefallen.

Diese sind ca 2,3 Meter hoch und der obere halbe Meter ist auf einer Seite teilweise "abrasiert"

Ich würde sie gerne um den halben Meter kürzen, wann meint Ihr ist die beste Jahreseit dafür?

Danke für Eure Zeit und schönes Wochenende!
 
  • Hi und herzlich Willkommen im Forum.

    Von 01.03. bis 30.09. dürfen Hecken und Gehölze zum Schutze der brütenden Vögel nicht stark beschnitten werden.
    Schonender Pflegeschnitt ist hingegen in Ordnung.

    Dies nur ein Hinweis, um alles abwägen zu können.
     
  • Hallo Druidix !

    Ich bin ja so eine Gärtnerin nach dem Mond. Ich würde sie erst so in 1 Woche oder 10 Tage zurückschneiden. Je näher an Neumond desto besser. Der Pflanzsaft ist jetzt an Vollmond (28.3.) ganz weit oben, dann schwächst Du die Pflanze beim Rückschnitt. Bei Neumond ist er ganz unten, dann tut es der Pflanze am wenigsten weh. Habe damit nur gute Erfahrungen gemacht.

    lg.elis
     
  • Wann ist welche Schnittmaßnahme erlaubt:
    Auch für Hecken & Sträucher gültig
    Sogar ein radikaler Rückschnitt wäre jetzt erlaubt, doch sollte man sich vergewissern, dass keine, mit Eier bestückten, Nester dort sind.

    Mein Lesezeichen: Wann darf ich Bäume und Hecken schneiden?
     
  • Wie lang ist Deine Hecke, die beschnitten werden muss?

    Bei Koniferen sollte man wissen, dass nicht ins gesunde Holz geschnitten werden sollte. Das alte Holz treibt nicht wieder aus, anders als bei Laubgehölzen. Deshalb wird beim jährlichen Schnitt der Koniferen immer nur der neue Wuchs abgeschnitten.
    Bei Dir handelt es um die obersten 60 cm. Abschneiden geht. Aber Du musst wissen, dass die Koniferen von oben nicht so erstrebenswert aussehen. Aber die Pflanze wird ringsum wieder austreiben. Und die Wunde verdecken.
    Wann schneiden? Es ist Frühling, die Pflanzen treiben jetzt! Deshalb solltest Du sofort die erforderlichen Schnitte ausführen! Nicht warten bis der Mond ..... Damit tust Du Deinen Konfiren in der jetzigen Zeit auch keinen Gefallen.
    Also umgehend Schäden beheben.
     
    Vielen lieben Dank für Eure Antworten!

    Die Schäden sind schon letzten Herbst entstanden, nur wollte ich abwarten, bis der Fall Versicherungstechnisch erledigt ist.

    GeschätzerSchaden: 14.000 Euro (Gartenhütte wurde auch beschädigt, Zaun detto.)
    Ich finde es eine unglaubliche Frechheit,daß hier der Zweitwert abgezogen wird, aber ist halt so.
    Bei Rechnungslegung von Professionisten wären 10.000 Euro ausbezahlt worden.
    Ausbezahlt wurden mir nun knapp über 7.000 Euro, ich mache alles selbst, dann geht es sich um die Kohle auch aus.

    Ich werde nun noch 10 Tage zuwarten, dann Mondtechnisch optimal schneiden und hoffen, daß mir die Götter wohlgesonnen sind :)

    Danke nochmal für Eure tollen Antworten und ich wünsche Euch eine tolle Woche!

    PS: Danke auch für die Erinnerung wegen Vögel und so, unsere Katzen halten unser Grundstück und die der Nachbarn "vogelfrei" :)
     
  • Vielen lieben Dank für Eure Antworten!
    Ja, danke für die Info.
    Dass Zeitwert für Hütte und Zaun nach gesetzlichen Vorgaben und Tabellen abgezogen werden ist üblich, wenn auch ärgerlich.
    Das gilt aber nicht für Pflanzen, die noch nicht die „Blüte ihres Lebens erreicht haben“ - falls das der Fall war.
    Da sollte nach der Gehölzwert-Tabelle abgerechnet:
    • Rodung der Schadpflanzen und Entsorgung
    • Neue Pflanzen in ca. 60%-iger Größe der Schadpflanzen, sofern möglich, bei Großbäumen wird anders verfahren
    • Pflanzkosten
    • Kosten für Anwachspflege für 5 - 7 Jahre
    Diese Gesamtkosten dürften nicht gekürzt werden.
    Galileo grüsst
     
  • Wann ist welche Schnittmaßnahme erlaubt:
    Auch für Hecken & Sträucher gültig
    Sogar ein radikaler Rückschnitt wäre jetzt erlaubt, doch sollte man sich vergewissern, dass keine, mit Eier bestückten, Nester dort sind.

    Mein Lesezeichen: Wann darf ich Bäume und Hecken schneiden?
    Aus gegebenen Anlass, habe ich mich noch mal mit den Gesetzen und Richtlinien beschäftigt:

    • Das BundesNaturgesetzt gilt uneingeschränkt in ganz Deutschland.
    • Bäume auf Gärtnerisch genutzte Flächen dürfen auch vom 01. März bis 30. September gefällt werden.
    • Jedoch muss sicher gestellt sein, dass keine Vögel am Nestbau und gar Brüten sind.
    • Behindern, Vertreiben oder Entfernen wird bestraft.
    • Hecken-Nach -und Formschnitt ist unter den gleichen Bedingungen erlaubt.
    • Das Fällen oder Roden von Hecken ist aber im Gegensatz zu Bäumen verboten.
    ICH bin hier nur auf den "Gesetzlichen Rahmen" eingegangen.
    Dieser Beitrag ist keine Aussage von mir, ob solche Maßnahmen jetzt opportun sind oder nicht.
     
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