Sichtschutz zum Nachbarn

Hallo,
ich wollte auch solche Sträucher zum Nachbargrundstück setzen und habe mich für folgende entschieden.

Gemeiner Schneeball wurde bei mir ca. 3m breit;5m hoch
Wolliger Schneeball
Roter Hartriegel
Weißer Hartriegel
Prachtspiere wäscht recht aufrecht, ca.1,50 breit, bildet Ausläufer
Holunder nicht zu empfehlen
Amselbrotbaum
Bauernjasmin/ Europ. Pfeifenstrauch meiner hat die Höhe eines 1Fam.Hauses und wird extrem breit


Kirschlorbeer sehr breit und hoch, gut schnittverträglich
Kolkwitzie
Weigelie
verschiedene Haselsorten

sind zwar z.T. nicht sehr blickdicht, aber man kann ja versetzt in 2 Reihen pflanzen...
Ich finde es auf jedenfall gut, daß du an die Insekten denkst!!:)
LG ancist

Entschuldige, daß ich in den Text hinein geschrieben habe.
Als Faustregel gilt, Höhe geteilt duch 2, also bei einem Strauch, wie Pfeifenstrauch, der 7m hoch wird sollte 3,50 m weit entfernt stehen.
 
  • Wenn ich danach gehen würde, hätte ich in der Mitte unseres Grundstückes eine Hecke:grins:
    Nein, im Ernst, hab mir ja die Vorschriften angesehen und bei Sträuchern stand viel weniger, müßte ich jetzt nachschauen um es genau zu sagen. Aber selbst unser Spitzahorn brauchte nur 2m Abstand zur Grenze.
     
    Ich verstehe dein Problem. Hab schließlich das Gleiche.
    Man geht davon aus, daß ein 7m hoher Strauch ca. 3m weit weg stehen muß(so ist es jedenfalls hier).
    Kannst du diesen Abstand nicht einhalten, wegen Platzmangel, dann setz ihn weiter ran. Z.Bsp. im Abstand von 1,50m. Dann darf er aber nur ca.5m hoch werden.
    Pflanzabstand und Höhe stehen im Verhältnis. Du mußt dann eben kürzen, wenn er die 5m Marke erreicht hat. Dann ist alles wieder im grünen Bereich. Wer braucht schon Sichtschutz in dieser Höhe?
     
  • Mit starkwachsenden Bäumen ist nicht die Wuchsgeschwindigkeit gemeint, sondern die Höhe, die sie erreichen können. Hier könntest Du bei Weißdorn Probleme bekommen, weil der nicht selten bis 12m Höhe erreichen kann. Bei den anderen liegst Du ziemlich sicher im grünen Bereich, aber mindestens 2m Abstand von der Grenze solltest Du schon einhalten. Manche entwickeln ja auch sehr ausladende Kronen, wie z.B. die Schlehe, und dann kann es Ärger wegen Überhang geben, es sei denn, Du schneidest beizeiten zurück und lässt auch die Höhe nicht über 3 m kommen. Deine Gemeinde hat bestimmt ein Umweltamt, früher nannte man es Grünflächenamt, das Dir weitere Auskünfte darüber geben kann.

    Wenn Gehölze zusammenwachsen, also einen so genannten Dichtschluss ergeben, kann man in der Regel von einer Hecke ausgehen. Bei einer Hecke ist bei 2m Höhe im Allgemeinen einen Grenzabstand von 50cm vorgegeben, gemessen von der dem Nachbarn zugewandten Schnittfläche. Wenn diese Hecke höher werden soll ist der Abstand um das gleiche Maß der Erhöhung zu vergrößern. Kleines Beispiel: 2m hoch – Abstand 0,5m, 2.5m hoch – Abstand 1m usw. Unter Umständen können örtlich andere Maße vorgegeben sein. Auch hierüber kann Dir das Umweltamt oder eine Schiedsperson Auskunft geben. Den Namen der Schiedsperson erfährst Du bei Deiner Stadtverwaltung und beim Amtsgericht.
    Es ist immer besser vorzubeugen als später zu streiten.
     
  • Also jetzt hab ich doch nochmal nachgeguckt.
    "Ziersträucher, und zwar..., die stark wachsenden Pfeifensträucher... 1m. Alle übrigen Ziersträucher 0,5m"
    "Für die Berechnung des Abstandes maßgebend ist die Mitte des Baumes oder Strauches an der Stelle, an der dieser aus der Erde tritt."
    So stehts geschrieben!!;)
     
    Na dann mal los:
    Hier ein kleiner Auszug aus dem Hessischen Nachbarrecht:

    "Beim Anpflanzen lebender Hecken sind
    von den Nachbargrundstücken folgende
    Abstände einzuhalten (§ 39 HNRG):
    1. Mit Hecken
    über 2 m Höhe 0,75 m,
    2. mit Hecken
    bis zu 2 m Höhe 0,50 m,
    3. mit Hecken
    bis zu 1,20 m Höhe 0,25 m.
    Gegenüber Grundstücken, die dem
    Weinbau, der Landwirtschaft, dem Erwerbs-
    oder Kleingartenbau dienen,
    müssen die doppelten der nach §§ 38
    und 39 HNRG vorgeschriebenen Abstände
    eingehalten werden.
    Für die Berechnung des Abstandes maßgebend
    ist die Mitte des Baumes oder
    Strauches an der Stelle, an der diese
    aus der Erde treten. Sind mehrere Stämme,
    Zweige oder Triebe vorhanden, ist
    derjenige maßgebend, der der Grenze
    am nächsten steht. Gemessen wird die
    kürzeste Entfernung zur Grenze; ist das
    Gelände ansteigend oder abfallend, wird
    nicht entlang der Erdoberfläche, sondern
    in der Horizontalen gemessen.
    Wurden bei Anpflanzungen nicht die
    vorgeschriebenen Abstände eingehalten,
    kann der Nachbar auf Beseitigung klagen.
    Hinsichtlich lebender Hecken kann statt
    völliger Beseitigung auch deren Zurückschneiden
    verlangt werden, wobei die
    Verjährungsfrist jeweils neu zu laufen
    beginnt, sobald eine Hecke die oben
    angegebenen Höhen überschreitet.
    Die genannten Ansprüche unterliegen
    allerdings der Verjährung nach dem Bürgerlichen
    Gesetzbuch. Die Frist beträgt
    nach der seit 1. Januar 2002 geltenden
    Fassung des § 195 BGB nur noch drei
    Jahre. Die Einzelheiten der Fristberechnung
    sind in § 199 BGB geregelt."

    Soweit Dein Nachbarrecht.

    Hier kannst Du ausführlich nachlesen:
    http://www.rv.hessenrecht.hessen.de...fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-NachbGHE1962V1IVZ

    Jetzt kommt es nur noch auf die Definition „Hecke“ an das findest Du in den dazugehörigen VV (Verwaltungsvorschriften)
    Eine Hecke kann auch eine besonders enge Anpflanzung von Gehölzen sein, deren Dichtschluss in absehbarer Zeit zu erwarten ist.
     
  • Hallo zusammen!

    Zum Glück bin ich mit absoluten Nachbarmangel gesegnet, deshalb nur so für mein Verständnis:

    Ich befürchte ich hab das richtig verstanden ABER ist es tatsächlich so, dass man auf seinem eigenen Land noch entsprechenden Pflanzabstand bis zum Zaun bzw. zur Grenze einhalten muß. Es ist doch das eigene Land!
    Wenn da was durch den Zaun wächst oder überhängt kann ich das ja nachvollziehen. Aber so? Warum? Ich meine nicht weil es vorschrifftsmäßiges Gesetz ist sondern gibt es da echt einen Grund (das eigene Land) ?

    Verblüffte Grüße aus dem Osten!
     
    Hallo Baumarktjunge,

    tja, mit den Gesetzen ist das so eine Sache. "Gesetz ist Gesetz und danach gesetzlich und gesetzestreu zu handeln" Ironie aus;)

    Diese Abstände sind festgeschrieben, weil es in der Vergangenheit immer wieder zu Streitereien zwischen Nachbarn und damit zu Prozessen gekommen ist. Allerdings gibt es eine Besonderheit: Nachbarrecht ist Zivilrecht und damit "nachgiebiges Recht". Das heißt, dass Du mit Deinem Nachbarn ganz andere Vereinbarungen treffen kannst, als das Gesetz vorschreibt! Schriftform halte ich hier für unerlässlich!
    Ein Beispiel:
    Wenn Du Dich mit Deinem Nachbarn darauf einigst, dass jeder seine Anpflanzung ohne Rücksicht auf Grenzabstände vornehmen kann und das schriftlich am besten notariell festlegst, dann gilt für Euch - aber nur für Euch - ein neues Recht. Sofern nicht kommunales Recht dem entgegensteht.
    Ansonsten kann ich auch Dir nur den Rat geben, informiere Dich vorher bei den genannten Institutionen. Bei Dir in Sachsen gibt es keine Schiedspersonen, dort nennt man sie „Friedensrichter“
     
    Danke Dir für Deine interessante Antwort!

    folgendes ist sicherlich gut zu wissen
    ...Nachbarrecht ist Zivilrecht und damit "nachgiebiges Recht". Das heißt, dass Du mit Deinem Nachbarn ganz andere Vereinbarungen treffen kannst, als das Gesetz vorschreibt!...

    Vorrausgesetzt natürlich, wie Du erwähntest, dass sich da nichts auf Kommunalebene überschneidet.

    Grüße!
     
    Genau das ist der Knackpunkt.
    Es gibt Kommunalverordnungen, Ortsüblichkeiten, Landschaftsschutzgesetz usw. usw.
    Allerdings berühren die in den wenigsten Fällen den inneren Grenzverlauf zwischen zwei Privatgrundstücken. Wenn es an ein öffentliches Grundstück grenzt, sieht die Sache unter Umständen etwas anders aus. Darum meine ich, man sollte sich die Mühe machen und sich vorher gründlich informieren denn der nachträgliche Ärger, der entstehen kann, kostet Nerven, Zeit und Geld.
     
  • Hallo Kaiserblick,
    das was ich zitiert habe steht ja genau davor, und nach der Regelung mit den Hecken dürfte ich ja theoretisch meinen Pfeifenstrauch wenn er in einer Hecke steht nochmal 25cm näher an den Zaun setzen als wenn er einzeln steht:d
    Naja eigentlich auch egal... Lächeln und Winken:grins:
    Das ganze hab ich in gedruckter Form hier vorliegen...
    Eine Frage hab ich aber noch, und zwar steht hier was von Verjährung nach 3 Jahren, heißt das wenn ein Baum oder Strauch seit 3 Jahren steht und sich keiner beschwert dann darf er bleiben? Bezogen auf Strauch oder Baum nicht auf Hecke, weil da die Verjährung ja jedesmal neu beginnt wenn eine neue Höhenstaffelung erreicht ist.
    Da blicke ich wieder etwas neidisch zu Baumarktjunge der sich mit diesem Thema glaube nicht beschäftigen muß...:)
     
  • Moin ancist,

    die Verjährung bezieht sich in der Regel auf den Beseitigungsanspruch, nicht auf den Rückschnitt. Das heißt, wenn die Verjährungsfrist verstrichen ist, kann man nicht mehr verlangen dass die Anpflanzung entfernt wird. Trotzdem muß, auch bei Bäumen und Sträuchern, jeder Überhang oder Überwuchs (das sind Wurzeln oder Rhizome) vermieden bzw. beseitigt werden.
    All zu neidisch brauchst Du auf Baumarktjunge nicht zu sein, denn Gegebenheiten können sich jederzeit ändern, obwohl er etwas gelassener in die Zukunft schauen kann. Wenn sich da in einigen Jahren ein neuer Nachbar beschweren würde, wäre er sehr wahrscheinlich, wegen Ablauf der Verjährungsfrist, aus dem Schneider.
    Das Beste ist immer, wenn man sich mit dem Nachbarn zusammensetzen kann und eine einvernehmliche Lösung findet, so wie ich weiter unten über nachgiebiges Recht ausführte.
     
    Hallo,
    probiers doch mal mit pfeiffenwinde (aristolochia macrophylla), vielleicht reicht auch die Sonne für einen Blauregen. Vielleicht kannst Du mit dem Nachbarn ausmachen, dass Du eine Kletterhilfe an seine Garage dübeln darfst, dann sparst Du es Dir, selber eine auf Holzpfählen errichten zu müssen. Wilden Wein würde ich nicht raten, da die Saugnäpfe enorm stark an der Wand kleben bleiben, da wäre der Nachbar sicher nicht begeistert - oder ist es ihm vielleicht sogar egal?
     
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