schaden durch nachbars katzen

omrani

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hallo
ich muß mal meinen frust loswerden.
wi8r haben wirklich nichts gegen katzen,haben ja selbst drei wohnungstiger,
nur gegen die verantwortungslosen halter /nachbarn .....
das maß ist nun wirklich übervoll...
beide kater von gegenüber sind nicht kastriert und pinkeln/markieren hier bei uns alles ,aber auch wirklich alles.
die haustür,die hintertür,gartenmöbel,spielgeräte der kinder,gartenhaus,baumaterial und ie krönung... unsere autos
heute war mein auto von wagendach runter über den seitenspiegel markiert und stinkt sowas von eklig,eine hintertür war auch bepinkelt

es nicht zum aushalten....
müssen wir denn wirklich alles hinnehmen als hausbesitzer?

reden mit den katzenhaltern macht keinen sinn... das haben wir und auch der nachbar neben uns schon versucht.
die sind sowas von uneinsichtig,denen ists völlig egal.

ich bin im moment völlig fertig,genervt,sauer .....
da habenw ir endlich ein eigenheim mit garten und können den garten kaum nutzen weil ein stinkfreies sitzen auf den gartenstühlen nicht möglich ist.
nicht einmal material was wir zum bauen brauchen können wir hier abstellen....

wie hoch müßte denn ein zaun / hoftor sein um katzen ab zu halten?

schlimm ist es auch an den türen.vor der hintertür ist so ein kleines ablaufgitter,da stinkt es dann raus weils reinläuft
vorn ist eine neue haustür ,aber der boden/estrich innen noch nicht fertig,da läuft esd ann durch die aluschiene rein und versickert im estrich und der ganze flur stinkt.

wir haben oben eine fewo eingerichtet und können nun die ersten gäste annehmen.
was wenn diese sich über den pipigestank beschweren...

wir brauchen die einnahmen so dringend ......


lg kirsten
 
  • Rhoener55

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    Hi Kirstin,

    Hund (mittelgroß, nicht so'ne Schoßhündchen) anschaffen (am besten mir freien Gang zum Garten/Garage usw.) löst einige die genannten Probleme ziemlich schnell.

    Kein Rechtsberatung, aber meine (hoffe ich) gesunden Rechtsempfinden spicht dafür daß auch die Katzenbesitzer für das von die Katzen angerichteten Schaden haften (wie andere Tierhalter auch), jedoch ist die Beweisbarkeit ein häufiges Problem (kenne ich aus eigene Erfahrung).

    LG,
    Mark
     

    Tilia

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    Hallo Kirsten,

    ich kann Dich total verstehen, das geht entschieden zu weit. Aaaaber, mir sind beim Lesen ein Dutzend Möglichkeiten eingefallen, wie ich es versuchen würde die Katzen zu vertreiben - leider ist keine davon druckreif ;)

    Für die Katzen seid Ihr ja sicher die Eindringlinge und auch mit einer Kastration erledigt sich das Thema nicht - ich spreche aus Erfahrung, auch kastrierte Kätzinnen markieren. Also was erwartest Du von den Besitzern? Doch wohl nicht, dass die die Tiere künftig einsperren.

    Über das Thema gab es hier im Forum schon mehrfach Diskussionen, such mal einfach danach. Es gibt auch Beiträge über katzensicher eingezäunte Gärten, dann dürften Deine vielleicht auch hinaus.

    Bei mir wird übrigens höchstens vor der Gartenpforte markiert, dahinter hält ein etwas größerer Vierbeiner meinen Garten katzenfrei :grins:

    LG Tilia
     
  • malcolm

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    Hallo

    Jaja, verklagen. Das entspricht genau dem, was immer mehr die Runde macht in Deutschland. Wegen jedem Mist zum Anwalt rennen. Auch wenn auf dem Dorf der Hahn frühmorgens kräht. Die Katzen machen genau das, was sie tun müssen. Das liegt in deren Natur.
    Entweder, wie schon ganz treffend gesagt, ein Hund oder andere, gerne auch rigide Massnahmen gegen die Katers.
    Als Kind habe ich einen Katapult gebaut und mich auf die Lauer gelegt. Das half, das Viech von drei Häuser weiter, zu verjagen.

    Maik

    edit: manchmal hilft auch ein Gespräch mit dem betreffenden Nachbarn.
     
  • T

    Tono

    Guest
    Was Du vorträgst ist eine Menge Holz. Bist Du sicher, dass es sich nur um 2 Katzen handelt? :roll:

    Anyway, natürlich hast Du gegen die Halter der Katzen einen Haftungsanspruch. Der ergibt sich aus § 833 BGB.

    Um einen solchen Anspruch durchsetzen zu können benötigst Du zweifelsfreie Beweise sowie Nachweise über die Schadenshöhe. Bei gekauften Sachgütern genügt die Rechnung, bei abreisenden Gästen eine schriftliche Erklärung, besser noch eine eidesstattliche Versicherung. Also Fotoaaprat und Videocam stets bereit legen und dokumentieren: Was ist wann vorgefallen? Was wurde von wem beschädigt? Gibt es Zeugen? Welche Abhilfen wurden ergriffen? Welcher Aufwand war dafür notwendig... usw.

    Über all das kann dich der Anwalt deines Vertrauens bestens beraten.
    Wir sind ja hier nur für den Schwatz übern Gartenzaun da. ;)
     
    T

    Tono

    Guest
    Jaja, verklagen. Das entspricht genau dem, was immer mehr die Runde macht in Deutschland. Wegen jedem Mist zum Anwalt rennen.
    Das nennt man Rechtstaat. Im Gegensatz zum Faustrecht finde ich diese Methode immer noch am Geeignetsten, denn sie hat Regeln, an die sich alle halten müssen.

    Einen Hund anzuschaffen ist ein lustiger Vorschlag. Aber völlig untauglich. Erstens ist es durchaus möglich, dass sich Hund und Katzen einfach aus dem Weg gehen. Und zweitens bedeutet die Anschaffung eines Hundes auch eine ganze Menge Verantwortung. Von den anfallenden Kosten und Unannehmlichkeiten (Unterbringung, Urlaub etc.) ganz abgesehen. Außerdem müsste der Hund ja die ganze Zeit draussen Wache halten, sonst kommen die Katzen eben genau dann, wenn der Hund gerade im Haus oder sonst abwesend ist.

    taugliche Grüße
    Tono
     
  • londoncybercat7

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    will jetzt nicht die katzen bzw. den nachbarn in schutz nehmen, aber bist du sicher, dass ein teil der pinkelei nicht auch von mardern stammt?
    "unsere" marder markieren/pinkeln auch gerne mal an exponierte stellen, um ihr revier zu markieren und das riecht fast noch heftiger als katermarkierungen, wie im raubtierkäfig eben.
    gerade das wagendach: hatte da auch immer die katzen/kater in verdacht, auf meinem autodach zu hocken, bis ich des nachts mal dort die marder inflagranti erwischt habe...
    gruß
    martina
     

    malcolm

    Mitglied
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    Hi

    Das mit dem Rechtsstaat ist ja ganz gut und schön. Aber was ist dann mit guten nachbarschaftlichen Beziehungen, wenn man seinen Nachbarn mal eben wegen ein paar Katern verklagt? Das ist dann wohl etwas übertrieben. Man sollte zunächst versuchen, den Nachbarn zu überreden, dass dieser Massnahmen zur Behebung des Problem einleitet.
    In meiner jetzigen Nachbarschaft erzählt man von einem, der fremde Katzen wohl vergiften soll. Ich selber halte das für Klatsch und Tratsch. Wenn das aber stimmen sollte, dann wünsche ich dem Vergifter nichts Gutes. Sowas ist dann einfach nur feige. Die Miezen sind nun mal richtige Streuner.

    Gruss
     

    Rhoener55

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    Hallo,

    @malcolm- Klageweg habe ich auch nicht empfohlen. Deine Meinung zur "Katzenvergifter" teile ich vorbehaltlos (wie ich auch jeder Form von Tierquälerei verurteile). TE hat aber schon auf das fruchtlose Gespräch mit den Nachbarn.

    @Martina - Hund anschaffen löst auch meist das "Marderproblem". Mein Hund hat unsere Grundstück zum Katze, Marder und Fuchsfreie Zone erklärt (und achtet auf die Einhaltung).

    Gruß,
    Mark
     
    Zuletzt bearbeitet:

    Ramon

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    Was Du vorträgst ist eine Menge Holz. Bist Du sicher, dass es sich nur um 2 Katzen handelt? :roll:

    Anyway, natürlich hast Du gegen die Halter der Katzen einen Haftungsanspruch. Der ergibt sich aus § 833 BGB.

    ;)

    Um hier einen Anspruch aus Art. 833 BGB durchsetzen zu können, müsste der Tierhalter seine Sorgfaltspflicht verletzt haben. Für den Tierhalter ist es jedoch nicht möglich die Katzen immer zu beaufsichtigen. Indemfall kann von der Sorgfalt des Tierhalters ausgegangen werden. Somit bleibt man auf seinem Schaden sitzen.
     
  • T

    Tono

    Guest
    Hallo,

    @malcolm- Klageweg habe ich auch nicht empfohlen.

    Aber ich! Und zwar, bitte vollständig lesen, unter der glaubhaft geschilderten Voraussetzung, dass mit dem Katzenhalter nicht zu reden ist und unter der Bedingung, dass es sich nachweislich um die vermuteten Täter handelt. § 833 BGB!

    833 Grüße
    Tono
     
  • T

    Tono

    Guest
    Um hier einen Anspruch aus Art. 833 BGB durchsetzen zu können, müsste der Tierhalter seine Sorgfaltspflicht verletzt haben. Für den Tierhalter ist es jedoch nicht möglich die Katzen immer zu beaufsichtigen. Indemfall kann von der Sorgfalt des Tierhalters ausgegangen werden. Somit bleibt man auf seinem Schaden sitzen.

    Nö, das verwechselst Du mit der Haftung für Kinder.
    833 regelt die Gefährdungshaftung, also die Gefahr, die direkt vom Tier ausgeht. Die Haftung ist lediglich dort ausgenommen, wo eine Duldungspflicht besteht, z.B. bei Bienenflug.


    sorgfältige Grüße
    Tono
     
    A

    Apisticus

    Guest
    Deshalb ist es viel besser man hat Bienen als Katzen.
    Außerdem reagieren Katzen viel sensibler auf Blechdosen, die in ihre Nähe geworfen werden, als Bienen. :grins:

    Gruß Apisticus
     
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    ... und auch mit einer Kastration erledigt sich das Thema nicht - ich spreche aus Erfahrung, auch kastrierte Kätzinnen markieren. ...

    LG Tilia
    Es handelt sich um zwei Kater, wie Kirsten schreibt. Und meiner Meinung nach würde das Problem mit einer Kastration der beiden Kater gelöst.

    Ich habe bisher noch keinen Kater gesehen, der nach einer Kastration weiter markiert hat, ausser man kastiert sie zu früh (bevor ausgewachsen und richtig geschlechtsreif), dann kann es nach einiger Zeit zu einem "Rückfall" kommen.

    Was ist mit dem Tierschutzbund? Evtl. erklären die sich bereit mit den Besitzern zu sprechen und auf die Problematik hinzuweisen. Ich finde es sehr unverantwortlich unkastrierte Kater zu halten.
     
    H

    Hobbiegärtner

    Guest
    Hallo Kerstin,
    Icvh würde mir einem Hund ausleihen,von einem Freund oder mal einen vom Tierheim ? so für ab und zu !"
    Unser Nachbar hat ein schönen Garten "Katzenparadies" nun hatte er mal einen Hund auch für 1-2 Wochen zur Pflege und es ist nun schon länger her aber die Katzen meiden das Grundstück immer noch nach über einem Jahr!
    kann also helfen .
    Gruß
    Klaus
     

    omrani

    Mitglied
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    nortorf im herzen schleswig-holsteins
    hallo

    oh,je,so viele antworten....

    also mal der reihe nach

    einen hund haben wir.einen altdeutschen hütehund mix.mittelgroß,hütetrieb ,wachsam u.u.u. :)

    aber
    wir haben selbst 3 katzen und der hund ist damit großgeworden.sam liebt katzen
    und da wir überall im familien u. freundeskreis katzenhalter haben möchten wir auch nicht das sam draussen hinter katzen her jagd.

    er macht zwar ne menge radau wenn er sieht das einer der kater auf unsere fußwegseite kommt,aber er darf nicht hinterher.das ist zudem auch gefährlich wegend er strasse.
    und
    inzwischen kommen die kater nur noch nachts wenn sam sowieso im haus ist u. schläft.


    von klagen war nie die rede
    und ich möchte den katern auch keinen schaden zufügen,die können letztendlich ja nichts dafür.sie sollen ja nur hier fern bleiben.

    marder haben wir hier keinen,dann hätten wohl schon unsere hühner schaden genommen.
    ok,es sei denn er wohnt hier,dann würde er die in ruh lassen.aber hier deutet nichts auf einen marder hin.in 2 jahren hätte das ja mal auffallen müssen.


    ein versuch das gespräch mit den katzenhaltern zu suchen ist gescheitert.
    der mann will damit nichts zu tun haben,die gehören seiner frau(leben getrennt in einem haus),der frau ists egal.


    es sind definitiv die beiden kater(sicher,beweisen können wir es nicht),die anderen katzen in der nachbarschaft werden von denen gandenlos weggeprügelt(hab ich mit angesehen)


    lg kirsten
     
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