sauerkirsch- und apfelbaum fällen

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21. Aug. 2012
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hallo, ich habe zwei ziemlich große, bzw. alte apfel- und sauerkirschbäume, die ich fällen möchte, da ich weder äpfel noch sauerkirschen mag und nicht jeden herbst in früchten dieser ersticken will. sie haben max. ca. 30 cm stammdurchmesser. ich habe gehört bei laubbäumen, gibt es da stammdurchmessergrößen ab denen man nicht mehr ohne genehmigung fällen darf und man darf das auch nur in einer bestimmten zeit (oktober?) tun, kennt sich da jemand aus?
 
  • Hi,

    am besten bei die Gemeinde anrufen - Baumsatzungen sind von Ort zu Ort sehr unterschiedlich.
    (von extrem streng bis "mach was Du willst"). Brutzeit ist vorbei - also spricht daswegen nichts gegen Fällung.

    Wenn die Stämme schön sind - Obstholz ist bei Drechsler/ Furnierwerke usw recht begehrt.

    Gruß,
    Mark
     
    Ich dachte immer, Obstbäume sind von den Baumschutzbestimmungen nicht betroffen.
    Wir haben einen Nektarinen- und einen Apfelbaum, der dank einer neuen Knastmauer weg muß. Kann man die Bäume einfach bodennah absägen oder müssen die Wurzeln unbedingt raus?
    Die Stelle ist durch die Mauer sehr schlecht zugänglich.
     
  • ...der dank einer neuen Knastmauer weg muß...

    Na sei(d) doch froh darüber - dann habt ihr ja mehr Platz beim Hofgang...

    (Hat schon jede Zelle Internet?)

    :D

    edit:
    Man möge mir bitte verzeihen - aber auf obigen Kommentar konnte ich mir wirklich nicht verkneifen (war zu verlockend darauf zu antworten)...
     
  • Ich dachte immer, Obstbäume sind von den Baumschutzbestimmungen nicht betroffen.
    Wir haben einen Nektarinen- und einen Apfelbaum, der dank einer neuen Knastmauer weg muß. Kann man die Bäume einfach bodennah absägen oder müssen die Wurzeln unbedingt raus?
    Die Stelle ist durch die Mauer sehr schlecht zugänglich.

    Hi Tina,

    keine freche Bemerkung von mir..... sondern Dein "How To".

    Wenn die Bäumchen weg müssen und dürfen: den Stammfuß ein wenig freilegen und möglichst tief schneiden (ich hebe immer der eine oder andere alte Kette/Schwert vom MS für solche Arbeiten auf) und wieder zudecken. Wenn Stockausschlag kommt dann einfach abschneiden. Meinetwegen dürfen die Wurlzeln im Boden verfaulen.

    LG,
    Mark

    PS ist das Thread mit den Mauer aktualisiert? Wie ist's ausgegangen?
     
    Dann will ich mal hoffen, daß die Wurzeln verfaulen. Kann bei unserem schweren Boden gut passieren.

    Bezüglich der Mauer hat mein Anwalt Klage eingereicht. Der Nachbar hat sich auch einene Anwalt genommen und der hat dem Gericht per fax vorab mitgeteilt, daß unsere Klage wohl nicht von Erfolg gekrönt sein wird, weil seiner Ansicht nach die Mauer die zulässige Höhe habe.
    Mein Anwalt geht allerdings davon aus, daß lt.Nachbarrecht dort gar keine Mauer hätte gebaut werden dürfen, egal in welcher Höhe. Als Einfriedung ist lediglich ein Zaun zulässig.
    Ein Streit über die Höhe der Mauer ist demzufolge irrelevant.
     
  • danke mark, ich werd es wohl einfach machen, unsere anlage wird eher locker geführt... ja daß das holz nicht ganz uninteressant ist, weiß ich als tischlerin natürlich, werde sicherlich einen teil davon verkaufen... was mir auch sorgen macht ist die wurzel die muss raus, jedenfalls beim kirschbaum, denn da soll das gemüsebeet hin. da ich keine sägekette habe, muss ich wohl graben... sind das eigentlich tief- oder flachwurzler?
     
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