Hallo,
wie sieht das mit der Einhaltung der Ruhezeiten in Kleingartenanlagen aus?
Ein wenig Stöbern im Internet hat mich bisher hierhin gebracht:
Grundsätzlich ist das betreffende Landesimmisionsschutzgesetz gültig:
Demnach gibt es bei uns in Brandenburg keine "Mittagsruhe" werktags; für Gewerbe sowieso nicht.
Weiterhin besteht noch die Gartenverordnung des jeweiligen Kleingartenvereins:
Danach ist bei uns im Verein die Mittagsruhe (13-15h) einzuhalten.
Jetzt wird es aber paradox:
Während der private Häuslebauer, der an unserer Anlage angrenzt, in der Mittagszeit seine Flex anwerfen darf, darf ich in meiner 50 Meter entfernten Laube noch nicht mal ein paar Nägel in meiner "Datsche" einschlagen?
Sehe ich das etwa richtig?
wie sieht das mit der Einhaltung der Ruhezeiten in Kleingartenanlagen aus?
Ein wenig Stöbern im Internet hat mich bisher hierhin gebracht:
Grundsätzlich ist das betreffende Landesimmisionsschutzgesetz gültig:
Demnach gibt es bei uns in Brandenburg keine "Mittagsruhe" werktags; für Gewerbe sowieso nicht.
Weiterhin besteht noch die Gartenverordnung des jeweiligen Kleingartenvereins:
Danach ist bei uns im Verein die Mittagsruhe (13-15h) einzuhalten.
Jetzt wird es aber paradox:
Während der private Häuslebauer, der an unserer Anlage angrenzt, in der Mittagszeit seine Flex anwerfen darf, darf ich in meiner 50 Meter entfernten Laube noch nicht mal ein paar Nägel in meiner "Datsche" einschlagen?
Sehe ich das etwa richtig?