Ruhezeiten+Lärm

Mein Thema....
Wir haben den Kleingarten noch nicht so lange und sind an einem schönen
Dienstag um 13.10 Uhr zusammengepfiffen worden weil wir 3 Tackernadeln ins Holz geschossen haben.
Eines schönen Samstags betreten wir unseren Garten, planen das wir nach 15 Uhr Rasen mähen wollen, da fegt um 13.30 eine Mördergeräuschkulisse über uns.:mad:
Neugierigerweise gingen wir gucken...2 Gärten schmissen ihre elektr. Heckenschere an, darunter unser Gartenfachberater (Meckernase in Person)
Nach meinem etwas zu laut geratenem Ausruf "Tolle Pause hier,"musste ich mir von ihm erklären lassen, dass samstags keine Mittagsruhe herrscht damit die Berufstätigen mehr Zeit für ihre Arbeiten im Garten haben...
Öhm was???? Mein Gatte kam gerade von der Arbeit und wollte sich ausruhen...und überhaupt, für Berufstätige.......unsere Nachbarn sind so zwischen 70 ind 80......;)
In anderen Kleingartenanlagen in der Umgebung sind Aushänge wie: Samstags ab 13 bzw 16 Uhr Wochenendruhe!
 
  • bei uns im gartenverein ist in der regel auch mittagsruhe von 12-15 uhr,abgesehen von einer sondergenehmigung.
    jedoch werde ich mich hüten, diese ruhezeit auch im herbst einzuhalten, da die tage kurz genug sind, wird selbstverständlich auch 13 uhr noch geschreddert und bisher gabs keine probleme und selbst wenn würde ich mich leider nicht daran halten, da ja alle mitmachen.

    auf meinen grundstück zu hause, sieht es die satzung auch vor, daß man sonn und feiertags keinen lärm machen darf, es sei denn man hat ne genehmigung.
    bei mir persöhnlich würde ja keiner was sagen, als jedoch mein sohn zwangsläufig am sonntag (ich im kh) gegen 11 uhr den rasenmäher (elektro) leisemäher in betrieb setzte, war die hölle los und so was kann ich nicht begreifen!.
    ich habe mich nur gefreut, daß er noch bis 11,30 uhr fertig gearbeitet hat, denn es wagt sich ja doch keiner mein grund und boden zu betreten.
    sonst bin ich ein braver mensch, aber z.zt. etwas genervt.
    fredman
     
  • Auch wenn es mich nicht betrifft trotzdem einen Frage: Diese Gartenanlagen sind doch als Vereine organisiert - da müsste es soch auch jedes Jahr einen Versammlung geben wo man die Satzungen (wir Schweizer würden Statuten sagen) anpassen kann.

    Hallo Werner,

    ich bin zwar nicht in einem KGV, war aber jahrelang in einem Angelverein.

    Zu Deiner Frage: Ja man kann die Satzungen (Statuten) ändern. Es geht aber nur in einer Jahreshauptversammlung. Der Antrag auf Änderung muß mindestens 4 Wochen vor der Versmmlung dem Vorstand vor liegen.
    Bei der Abstimmung muß eine zweidrittel Mehrheit der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder ergeben.
    Ein Änderung der Satzung muß dann im Vereinsregister bei der Stadtverwaltung eingetragen werden, was wiederum Geld kostet.

    Wie es aber in einem Verein nun mal so ist, ist die Mehrheit der Mitglieder nicht anwesend,
    sonder nur der harte Kern. Ich spreche aus Erfahrung, bei Versammlungen im Angelverein, es waren mal über 240 Mitglieder, Anwesend 30 bis 40 Mitglieder. Der Rest hat dann das ganze Jahr daüber gemault, wenn eine Neuerung eingeführt wurde.
     
  • Auch wenn es mich nicht betrifft trotzdem einen Frage: Diese Gartenanlagen sind doch als Vereine organisiert - da müsste es soch auch jedes Jahr einen Versammlung geben wo man die Satzungen (wir Schweizer würden Statuten sagen) anpassen kann.

    Hallo John.

    Wie O.v.F. beschrieben hat könnte man die Satzung ändern. Aber wollen das auch alle? Bei uns gäbe es da keine Mehrheit - ich wäre auch nicht dafür. Außerdem würde solch eine Änderung gegen die Polizeiordnung verstoßen - ändern der Satzung würde also nicht viel bringen.

    Grüße von Blitz
     
    Vielen Dank für die Antworten und Hinweise.

    Mir ging es auch überwiegend um den Unterschied von Kleingartenverein und Privatgelände. Im Extremfall darf der eine nicht und der andere (10 m weiter) darf den Bohrer anschalten....:grin:

    Der beste Weg scheint mir, mit den Verantwortlichen über eine Lockerung in den Monaten ,in denen es früher dunkel wird, zu reden.

    Viel Spaß noch und nicht ärgern.
     
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