Reklamation bei Gartenbaufirma

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Hallo zusammen, ich habe eine Frage. Wir haben (für 3600 €) eine Fläche 500 m² an einem Neubau tiefgründig auflockern, begradigen lassen und Rasen aussähen lassen. Jetzt kommt (3 Wochen nach Abschluss der Rasen in Flecken) wir hatten bereits 3 Tage nach Abschluss der Arbeiten bemängelt (per e-MAil) dass zu wenig Rasensamen auf einigen Flächen liegt. der gesamte Boden ist wellig, da sich der Anfangs lockere Boden gesetzt hat. wir werden nie eine gleichmäßig hohe Grasnarbe erhalten können:mad:........ Wir haben alle Mängel per Einschreiben angezeigt.

Jetzt meine Frage, wieviel % des Rechnungsbetrages können wir bis zur Nachbesserung einbehalten? Wir möchten nicht, dass er die Rechnung zu einem Inkasso unternehmen gibt.....
 

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  • Ja, per Einwurfeinschreiben, statt zu reagieren gab es aber die Rechnung :mad: wir wollen ja auch bezahlen, wenn es nachgearbeitet ist. Beim Bau darf man pauschal 20% einbehalten bis zur endgültigen Prüfung.......
     
  • So lange die Rasenanlage nicht zur Zufriedenheit ausgebessert wird, was ersichtlich geschehen muß, würde ich überhaupt nichts bezahlen.
     
  • Hallo Gartenfrust
    bei Dir ist der Name ja wirklich " Programm " :pa:
    Erst einmal ein herzliches Willkommen hier
    Anhang anzeigen 483107

    Du könntest eventuell bei Der Verbraucherzentrale nachfragen, oder einen
    Schiedsmann einschalten.
    Dann bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
     
    Ja, per Einwurfeinschreiben, statt zu reagieren gab es aber die Rechnung :mad: wir wollen ja auch bezahlen, wenn es nachgearbeitet ist. Beim Bau darf man pauschal 20% einbehalten bis zur endgültigen Prüfung.......
    20% sind angemessen, den bildern nach zu urteilen, war das aber keine fachfirma, das sieht ja furchtbar aus:d
    lg. aloevera
     
  • Bevor es wieder Schelte hagelt, meine Meinung, mein Sichtweise, allein auf Grundlage der hier dargelegten Fakten, deren Richtigkeit ich vorraussetze.

    Wenn keiner einlenkt, wird ein Rechtsstreit wohl unumgänglich werden. Die Aussichten stehen für Dich allerdings mehr als gut.

    Ja, per Einwurfeinschreiben.....


    Sehr wichtig, da Du beweisen musst, dass eine Nachfrist zur Mängelbeseitigung eingeräumt worden ist. Ich hoffe auch, dass in dem Schreiben der Mangel genau beschrieben wurde und das erwünschte Ziel definiert wurde.

    Ist diese Frist bereits abgelaufen (wobei die Frist angemessen sein sollte, die Firma muss eine reelle Chance zur Nachbesserung haben, zumindest muss sie sich mal zum Vorwurf äussern), hat die Firma das Recht auf Mangelbeseitigung verloren.

    darf man pauschal 20% einbehalten bis zur endgültigen Prüfung.......



    Pauschal gesagt, nö. Pauschal ist nix.

    BGB § 641 (3) besagt hierzu ganz klar:
    (3) Kann der Besteller die Beseitigung eines Mangels verlangen, so kann er nach der Fälligkeit die Zahlung eines angemessenen Teils der Vergütung verweigern; angemessen ist in der Regel das Doppelte der für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Kosten.
    Das heisst jetzt für Dich ganz explizit, hat die Firma die Nachfrist verstreichen lassen, kannst Du die Mängel selber beseitigen lassen, die Kosten hierfür trägt die Erstfirma, idealer Weise wird dies vom Kosteneinbehalt bezahlt. Ist die Nachfrist noch aktuell und Du möchtest/solltest bezahlen, dann kannst Du die zu erwartenden Mängelbeseitigungskosten x Faktor 2 von der Rechnungssume einbehalten. Solltest Du Dir nicht sicher sein, hohl Dir ein Angebot einer anderen Firma bezügl. der noch zu erledigenden Arbeiten und Du weißt genau, was Du einbehalten kannst.

    Alles in allen, gute Nerven, gute Karten hast Du ja schon.
    Und wenn das ausgestanden ist, beantrage eine Nicknamenänderung, ist ja frustrierend.



    So lange die Rasenanlage nicht zur Zufriedenheit ausgebessert wird, was ersichtlich geschehen muß, würde ich überhaupt nichts bezahlen.
    Fataler Irrglaube, der dem Unternehmen in die Karten spielt!
     
    20% sind angemessen, den bildern nach zu urteilen, war das aber keine fachfirma, das sieht ja furchtbar aus:d
    lg. aloevera

    :( Furchtbar ist leider das richtige Wort. Eine eingessene Gartenbaufirma in 2. Generation............ Leider war Junior in der Woche im Urlaub, viele haben sich krank gemeldet und um die Arbeiten überhaupt abschliessen zu können hat er dann Mitarbeiter ausgeliehen wie diese uns vor Ort erzählten....... und das waren scheinbar echte Nieten........
     
    Ich würde auch am liebsten nichts bezahlen und das Geld in eine Fuhre Mutterboden stecken, drüberschütten und neu aussähen.....

    Fragen möchte ich aber auch nach den rechtlichen Konsequenzen die bei Nichtzahlung oder Kürzung der Rechnung drohen. Wer weiß es?wer weiß es???
     
    Also. :rolleyes:
    Fordere diese Firma doch auf Den Boden und die Einsaat in Ordnung zu bringen, um "dann" die Rechnung begleichen zu können.
    Wirst doch sehen wie die reagieren wenn du vorher nicht bezahlst.
    Gibt es weiter Probleme dann kannst du alle male Rat bei der Verbraucherzentrale einholen.
    Ich muß auch zugeben das ich diese Unsumme für solch einen Auftrag niemals bezahlt hätte. Das könnte ein unseriöses Verhalten der Firma sein und die haben diesbezüglich schon Muffengang.
    Ich habe genügend Erfahrungen gemacht mit Firmen bei denen man gleich bezahlt hat und es im nachhinein Probleme gab. Die sind dann weg auf Nimmerwiedersehen.
     
  • Noch ein Tipp: Wenn die Mängel streitig sind, dann dokumentiere die vor jeglichen Veränderungen bis ins letzte Detail. Am besten lass dies durch einen Sachverständigen machen. Wenn es wahrscheinlich vor Gericht geht, würde ich ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren durchführen lassen. Andernfalls hast Du das Risiko, dass Du keinen Mangel mehr beweisen kannst, wenn er bestritten wird.
     
    Liebe User, danke für die Ratschläge. Wir haben jetzt einfach einen Termin bei der Verbraucherberatung gemacht. Am Dienstag wissen wir mehr. Danke Jolantha für den Tipp!!!!!!:?
     
    Die Lücken im Rasen enthalten viele Samen die ganz offensichtlich im Keimstadium vertrocknet sind. Wer hat hier eindeutig zu selten (weniger als 3x am Tag) beregnet?

    Wenn selbst 4cm hoch gewachsener Rasen durch Trockenheit abstirbt , ist die Schuldfrage eindeutig geklärt.

    Selbst bei korrekter Aussaat bleiben immer einige Körner an der Oberfläche liegen.
    Die größere Menge ist eingearbeitet.
    Wertvolle Wiesenrispe und Andere benötigen bei guten Bedingungen immer 3 Wochen und mehr für die Keimung. Wohlbemerkt, bei korrekter Bewässerung.
    Diese befinden sich scheinbar schon im Rasenhimmel.

    Es fehlt massiv Rasenstartdünger.
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Wir haben jetzt auf Anraten der Verbraucherzentrale ein Neues Angebot von einer anderen Firma angefordert. Diese sagte uns, dass die Lücken durch Pfützenbildung entstanden sind....

    Erschreckenderweise ist das Unkraut im Rasen RAPS. Der war vorher nicht auf dem Grundstück und ist auf den anderen Nachbargrundstücken auch nicht zu finden. Auch nicht auf den unbebauten. :mad:

    Iwr habne auch eine schriftliche Antwort der Gartenbaufirma:

    Unser Boden ist so schlecht, dass man darauf keinen Rasen anlegen kann. Warum wurde es uns dann angeboten? Warum wurde uns dann nicht gesagt, da muss Mutterboden o.ä. drauf????? Gezahlt haben wir noch nichts der Fall geht wohl zum Anwalt der Verbraucherzentrale.
     
    Wenn nicht mal die Erdarbeiten stimmen kannst Du das Geld komplett zurückbehalten. Sollte eine Mahnung kommen, legst Du dagegen Einspruch ein und rügst ein weiteres Mal die Mängel. Wenn das alles nicht hilft, ist es günstig bei Zeiten einen Anwalt zu nehmen --> Baurecht, Vertragsrecht! An diesem Punkt nicht zögern, denn das ist der größte Fehler, den die Meisten machen.

    Da das aber ein alteingesessenes Unternehmen ist, denke ich, das wird auch ohne Anwalt klappen.
     
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