Rechtsfragen zu Baumkürzungsverlangen eines Gartennachbars

peludo

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20. Okt. 2009
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Rechtsfragen zu Baumkürzungsverlangen eines Gartennachbars

Hallo!

Zuerst ganz kurz: Bin durch einen Zufall beim Googlen auf dieses Forum gestoßen und nun habe ich eine Frage.

Wir haben den Kleingarten in Berlin schon einige Jahre gepachtet und haben selbst keinerlei Bäume angepflanzt.
Bei Übernahme waren wie üblich div. Obstbäume vorhanden, aber wie sich nun herausstellt, auch eine Korkenzieherweide.

Diese ist inzwischen ca. 6 - 7 Meter hoch und der jetzige Streitpunkt.
Der Nachbar ließ mich im vergangenen Jahr durch den Vorstand auffordern, diese Weide zu verkürzen oder zu fällen.
Ihn stören die im Herbst abfallenden Äste.

Wir wandten uns im vergangenen Jahr an das Gartenbauamt-Berlin und die erteilten eine Genehmigung bis Februar diesen Jahres (2009).
Da wir diesen Baum nicht gepflanzt haben, sondern dieser schon lange vom Vorgänger dort stand, vielleicht sogar noch vorher, sehen wir nicht ein, die Kosten zu übernehmen, d.h. wir sind auch finanziell nicht in der Lage.

-Man müßte wahrscheinlich mit einer Drehleiter auf den Baum und dafür ist garkein Platz, denn der Weg ist ca. 10 m weit weg.

Jatzt hat uns der Nachbar verklagt den Baum zu kürzen oder zu beseitigen und wir haben erst einmal einen Einspruch eingelegt.

Der Vorstand hat es doch damals versäumt, bevor wir den Pachtvertrag unterschrieben haben, für die Beseitigung zu sorgen und niemand hat sich die Jahre bis 2008 darüber aufgeregt.

Wir selbst haben auf der Frontseite gegenüber alles Eichen zu stehen und die Blätter sowie die Eicheln fallen jedes Jahr bergeweis in den Garten. Wir würden auch nicht auf die Idee kommen die Stadt zu verklagen, denn der Weg vor dem Eingang ca. 8 m Abstand zu der Baumreihe, gehört der Stadt und nicht der Kleingartenanlage.

Wer kann uns mit Rat und evtl. Gesetzestext- / Urteil helfen? :|
 
  • AW: Rechtsfragen zu Baumkürzungsverlangen eines Gartennachbars

    hallo peludo,

    da dein nachbar schon klage eingereicht hat, ist es wohl sinnvoller
    einen rechtsanwalt zu konsultieren.
    der kann dir dann auch handfestes sagen und nicht irgendwelche
    "vielleicht" antworten geben.

    so würde ich es machen.

    gruß kathi
     
    AW: Rechtsfragen zu Baumkürzungsverlangen eines Gartennachbars

    Hallo peludo,
    die Rechtsfragen kläre bitte mit einem Anwalt! Zum Baum fällen kann ich Dir einen Bericht liefern, da gerade bei unserem Nachbar eine Korkenzieherweide gefällt wurde. Es kamen zwei Mann, einer mit Kettensäge, einer mit Seilen. Da die Weide direkt neben der Garage stand musste sehr umsichtig gearbeitet werden. Der Sägemann, abgesichert mit Seil, hat von unten nach oben die überhängenden Äste gekürzt und an Seilen abgelassen und dann von oben nach unten die Aststümpfe und den Stamm abgesägt.
    Also vergiss das mit der Drehleiter und den hohen Kosten.
     
  • AW: Rechtsfragen zu Baumkürzungsverlangen eines Gartennachbars

    Hallo!

    Recht herzlichen Dank für die Antwort.

    Das eigentliche Problem ist ja eben die Kostenfrage.

    Gruß Peludo
     
  • AW: Rechtsfragen zu Baumkürzungsverlangen eines Gartennachbars

    Das eigentliche Problem ist ja eben die Kostenfrage.
    lass dir halt mal 'n kostenvoranschlag machen von einem landschaftsgärtner oder einem forstwirt.
    ich hab 'nen kumpel, der forstwirt ist, der hat bei mir innerhalb von sagenhaften 20min 3 stück etwa 15m hohe sorbische fichten umgesägt UND gleich noch entastet und in handliche stücke zersägt.
    natürlich zum freundschaftspreis, weshalb ich den preis jetzt hier nicht nenne...
    abtransportiert haben wir das grünzeug selbst mit hilfe eines kräftigen helfers und dessen anhänger, der als lohn dafür die stämme für sich als brennholz mitnehmen durfte (ach ja, ein göckele bekam er auch noch).
     
    AW: Rechtsfragen zu Baumkürzungsverlangen eines Gartennachbars

    Hallo,

    ich kann Dir aus Erfahrung nur sagen, lasse es nicht zum Prozeß kommen. Frag erst mal einen Anwalt.
    Beim Prozeß wirst Du höchstwahrscheinlich verlieren, dann geht es nach Streitwert, wonach sich die Kosten richten und die Kosten des Fällens kommen noch dazu.
    Konsultiere erst mal einen Anwalt, der kostet nicht die Welt.

    LG tina1
     
  • AW: Rechtsfragen zu Baumkürzungsverlangen eines Gartennachbars

    Hallo,
    es kostet auch nicht die Welt, einen Baum fällen zu lassen, aber es gibt riesige Preissprünge, je nach Wohngegend und auch innerhalb von Ortschaften.
    Bei uns (Raum HD) schwanken die Preise zwischen 150,-- EUR und 600,-- EUR, jeweils zuzüglich MwSt, je nachdem, wie schwierig das Ganze ist, ob viel oder wenig Manpower benötigt wird, ob mit oder ohne Wurzel ausgegraben wird, mit oder ohne Abtransport, mit oder ohne Auseinanderschneiden. Das wird alles in der Kalkulation mit berücksichtigt.

    LG :idea:
     
    AW: Rechtsfragen zu Baumkürzungsverlangen eines Gartennachbars

    Hallo, in unserer Nähe wurde ebenfalls eine Weide radikal (von 7 auf 3m)gekürzt. Aufwand: zwei Personen, ca. 12 Std. sind im Baum geklettert. Der Baum hat allerdings 5 Stämme mit je 60 cm Durchmesser gehabt. Eine Krone, die uns im heißen Sommer herrlichen Schatten spendete. Ich kann mir vorstellen, die Aktion kostete bestimmt 4-stellig.
    Kopf hoch, vielleicht ist noch etwas mit dem Verein verhandelbar.
    LG eisbaersascha
     
    AW: Rechtsfragen zu Baumkürzungsverlangen eines Gartennachbars

    Hallo,

    zur Rechtslage möchte ich keine Aussage treffen. Ich kenne mich mit den Satzungen der Kleingartenanlagen nicht aus.
    Ich hatte ebenfalls eine Weide, wie von eisbaersascha beschrieben, im Garten der Nachbarin, die mir Ärger bescherte. Viele Stämme und höher als unsere Einfamilienhäuser.
    Die Nachbarin ist meiner Aufforderung zum Verschnitt nie nachgekommen. Durch die Schäden, die dieser Baum bei uns verursachte, mußte ich leider vor Gericht meine Ansprüche durchsetzen.
    Eigentlich wollte ich nur einen akzeptablen Rückschnitt. Mein Anwalt jedoch riet mir, den Baum fällen zu lassen, da ja irgendwann wieder ein Rückschnitt folgen müsse und wie die Vergangenheit gezeigt hatte, meine Nachbarin darür nicht empfänglich ist.
    Die Kosten, die ich bei Gericht verauslagt hatte, betrugen 350 Euro, die sie mir erstatten mußte, der verlorene Prozeß wurde mit 1500 Euro Streitwert beziffert(danach richten sich die Prozeßkosten)und das Fällen des Baumes, wo 2 Personen vom frühen Vormittag bis zum Nachmittag samt Abtransport beschäftigt waren, lt.ihrer Aussage ca.350 Euro.
    Ich würde in jedem Falle vorher einen Anwalt sprechen.

    LG tina1
     
  • AW: Rechtsfragen zu Baumkürzungsverlangen eines Gartennachbars

    Ich hatte ebenfalls eine Weide, wie von eisbaersascha beschrieben, im Garten der Nachbarin, die mir Ärger bescherte. Viele Stämme und höher als unsere Einfamilienhäuser.
    Die Nachbarin ist meiner Aufforderung zum Verschnitt nie nachgekommen. Durch die Schäden, die dieser Baum bei uns verursachte, mußte ich leider vor Gericht meine Ansprüche durchsetzen.
    LG tina1

    Darf ich fragen WAS das für Schäden waren und wie nah die Weide an der Grenze stand? Ganz ehrlich, ich würde mich auch nicht gerne nötigen lassen, einen Baum zu fällen nur wegen der Nachbarn. Aber wenn du Schäden hast, sieht das natürlich anders aus. Interessiert mit sehr, weil wir auch eine Weide auf unser Grundstück gepflanzt haben, sie steht ca. 10m von Nachbars Grenze weg.

    LG Hagebutte
     
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