Post vom Anwalt/Unterlassungserklärung

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tina1

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17. Juni 2008
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21.741
Ort
Sachsen-Anhalt/Saalekreis
Im November und Dezember 2014 benutzten ich und mein Sohn eines unserer Kfz gemeinsam.
Folgendes ist passiert.
Ich, als Halter des Pkw, bekam Post von einem Anwalt.
Unser Auto stand auf einem Parkplatz oder dem Teil eines Parkplatzes, wo man die Parkscheibe für 2 Std. auslegen mußte, was nicht geschehen war.
Da sind wir auch bereit, dafür einzustehen.
Was ich nicht gewillt bin, hinzunehmen, daß man uns eine Unterlassungserklärung an den Wagen gepappt hat, die wir gegen Zahlung von 30€ zusätzlich unterzeichnen sollten.
Bis gestern war ich also unwissend, bezüglich der Erklärung und der 30€.
Nun kommen noch die Kosten des Anwalts von ca.27€ dazu.
Im Internet las ich, der Abmahner muß die Zustellung der Unterlassungserklärung nachweisen.
Gilt dies auch für den "Zettel" oder Briefchen AM Auto, im öffentlichen Parkraum, den jeder hätte entfernen können, so wohl auch der Wind?
 
  • Hallo Tina,

    leider kann ich dir da nicht helfen, aber du musst unbedingt in den Ärgerfred! :pa: Böstimmt kömmt aber noch wer, der dir raten kann.

    LG
    Marlen
     
  • Das ist doch Käse. Die Überwachung von ordnungsgemäß platzierten Parkscheiben obliegt den Kommunen. Bei Verstoß bekommt man von Politessen und Co evtl. ein Knöllchen und gut ist.

    Eine Kommune stellt keine Unterlassugnserklärungen aus! Das ist wieder irgendsoein Abmahnanwalt. Auf keinen Fall unterzeichnen. Ich würde es auch nicht zahlen. Notfalls zur Verbaucherzentrale gehen, wenn Du Dir unsicher bist.
     
  • Der Anwalt schrieb, der Eigentümer des Parkplatzes habe die Firma XY mir der Wahrung ihrer Rechte beauftragt, die Vollmacht der Firma, daß er in deren Namen handelt, ist vohanden.
     
  • hi tina, ich hätte den zettel weggeschmissen, soll mir einer beweisen, daß er da war.
    lieben gruß aloevera
     
    mich würde bei der sache brennend interessieren wer denn der klient des anwalts ist?
    und wer soll denn die 30€ euro bekommen?
    es sei denn das du auf einem privatgelände geparkt hast.
     
    Hallo Tina,

    ich denke, dass hier nicht der richtige Rahmen für Rechtsberatung ist - und wir das auch nicht dürfen. Insbesondere wird es gefährlich, wenn Du Firmennamen nennst, die u.U. in den Fall involviert sind.

    Ich schließe das Thema und bitte um Verständnis.

    Beste Grüße,
    Marcel
     
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