tina1
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Im November und Dezember 2014 benutzten ich und mein Sohn eines unserer Kfz gemeinsam.
Folgendes ist passiert.
Ich, als Halter des Pkw, bekam Post von einem Anwalt.
Unser Auto stand auf einem Parkplatz oder dem Teil eines Parkplatzes, wo man die Parkscheibe für 2 Std. auslegen mußte, was nicht geschehen war.
Da sind wir auch bereit, dafür einzustehen.
Was ich nicht gewillt bin, hinzunehmen, daß man uns eine Unterlassungserklärung an den Wagen gepappt hat, die wir gegen Zahlung von 30€ zusätzlich unterzeichnen sollten.
Bis gestern war ich also unwissend, bezüglich der Erklärung und der 30€.
Nun kommen noch die Kosten des Anwalts von ca.27€ dazu.
Im Internet las ich, der Abmahner muß die Zustellung der Unterlassungserklärung nachweisen.
Gilt dies auch für den "Zettel" oder Briefchen AM Auto, im öffentlichen Parkraum, den jeder hätte entfernen können, so wohl auch der Wind?
Folgendes ist passiert.
Ich, als Halter des Pkw, bekam Post von einem Anwalt.
Unser Auto stand auf einem Parkplatz oder dem Teil eines Parkplatzes, wo man die Parkscheibe für 2 Std. auslegen mußte, was nicht geschehen war.
Da sind wir auch bereit, dafür einzustehen.
Was ich nicht gewillt bin, hinzunehmen, daß man uns eine Unterlassungserklärung an den Wagen gepappt hat, die wir gegen Zahlung von 30€ zusätzlich unterzeichnen sollten.
Bis gestern war ich also unwissend, bezüglich der Erklärung und der 30€.
Nun kommen noch die Kosten des Anwalts von ca.27€ dazu.
Im Internet las ich, der Abmahner muß die Zustellung der Unterlassungserklärung nachweisen.
Gilt dies auch für den "Zettel" oder Briefchen AM Auto, im öffentlichen Parkraum, den jeder hätte entfernen können, so wohl auch der Wind?