Petition bzgl. Lebensgefahr für Igel: Rasentrimmer

  • Ersteller Ersteller Moorschnucke
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In der Schweiz gehören Igel noch nicht zur bedrohten Tierart , was mich wundert .

aber ob unter Schutz oder nicht , ein Tier verletzen ist bei mir in keinster Weise gerechtfertigt .
Natürlich sind Igel auch in der Schweiz geschützt. Es ist gesetzlich verboten, sie bei sich zu Hause zu "halten", egal, ob verletzt oder nicht. Das ist nur mit Spezial-Bewilligungen möglich.

Mehr Infos hier:
Pro-Igel
 
  • Zitat "von Romilda"
    Es ist gesetzlich verboten, sie bei sich zu Hause zu "halten", egal, ob verletzt oder nicht. Das ist nur mit Spezial-Bewilligungen möglich.

    Sorry für die harten Worte......
    Wer lesen kann.....und das gelesene auch versteht...is meist im Vorteil

    Es ist mir nichts bekannt das man für hilfsbedürftige Jungtiere und verletzte Igel eine Spezial-Bewilligung braucht......
    (weil bis ich die dann habe...sollte es so was geben....ist der Igel meist schon tot)
    das einzigste was man braucht ist einen guten Tierarzt...der Igel behandeln kann,viel Zeit und Geduld..und einen dicken Geldbeutel weil das kann sehr oft teuer werden kann.
    Und was auch von Vorteil ist wenn man etwas Fachwissen hat oder sich Hilfe von Igel-kundigen holt.

    noch zur Info die Petition ist abgelaufen....man braucht sich also nicht mehr über das FÜR und WIEDER..aufzuregen....(ich weiss es regt sich keiner auf)

    Gruß otto

    (der auch dieses Jahr wieder viele putzmuntere gesunde Igel nach gemachtem Winterschlaf in die Freiheit entlassen hat)
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Zitat "von Romilda"
    Es ist gesetzlich verboten, sie bei sich zu Hause zu "halten", egal, ob verletzt oder nicht. Das ist nur mit Spezial-Bewilligungen möglich.

    Sorry für die harten Worte......
    Wer lesen kann.....und das gelesene auch versteht...is meist im Vorteil

    Es ist mir nichts bekannt das man für hilfsbedürftige Jungtiere und verletzte Igel eine Spezial-Bewilligung braucht......
    (weil bis ich die dann habe...sollte es so was geben....ist der Igel meist schon tot)
    Ja, sag ich doch... lesen und verstehen ist der goldene Schlüssel! :)
    Ich rede von der Schweiz!

    Natürlich sind Igel auch in der Schweiz geschützt. Es ist gesetzlich verboten, sie bei sich zu Hause zu "halten", egal, ob verletzt oder nicht. Das ist nur mit Spezial-Bewilligungen möglich.

    In diesem Link hättest Du die entsprechenden Hinweise finden können:

    Es ist mir nichts bekannt das man für hilfsbedürftige Jungtiere und verletzte Igel eine Spezial-Bewilligung braucht......
    (weil bis ich die dann habe...sollte es so was geben....ist der Igel meist schon tot)
    Wildtiere darf man in der Schweiz nur mit Bewilligung des Wildhüters bei sich aufnehmen. Soviel ich weiss, gilt diese Regelung auch in Deutschland.

    In der Schweiz gibt es sog. Igel-Stationen, bei denen man die verletzten Igel abgeben kann. Diese haben nämlich die "Spezial-Bewilligung."
    Auch die Infos über Igel-Stationen wären alle in meinem obigen Link nachzulesen gewesen.

    Tierärzte müssen Wildtiere übrigens gratis behandeln, sollten die Überbringer dann aber auch entsprechend aufklären über die gesetzlichen Bestimmungen.
    Ich glaube, da unterscheiden sich die Schweiz und Deutschland nicht.

    Jetzt sind wir etwas vom Thema abgekommen, aber es schadet ja nicht, in einem Garten-Forum etwas über Igel zu fachsimpeln... da kann man immer was dazulernen. Dabei schliesse ich mich selber natürlich nicht aus.;)
     
  • @Otto
    Man werfe nie den ersten Stein :-P

    Du hast nach der Schweiz gefragt und bekamst eine Antwort welche der Wahrheit entspricht .

    @Romilda
    Da hatte ich mich wohl falsch ausgedrückt , aber sie stehen in der Schweiz wirklich nicht auf der roten Liste.
    Aber richtig , was der Aufenthalt zuhause angeht , da stehen sie unter Schutz .

    Der Tierschutz Basel baute erst vor 2 Jahren die neue Igel -Auffangstation mit eigenem Behandlungsraum etc .
    Dazu hat bald jede Ortschaft ihre Igel-Mütter oder Igel-Väter , welche fachmännisch ausgebildet und ausgerüstet sind .
     
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