Nochmal Roundup..

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07. Dez. 2007
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59
muß ich "leider" eröffnen.
Eigentlich bin ich ja bekennender "Wachsen lassen" -Fan. Aber bei meiner Einfahrt ging wirklich nix mehr. Ich habe eine Bahn aus Betonpflastersteinen, sie ist ca. 20m lang und 3 Meter breit. Irgendwann muß neu gepflastert werden (da mein Auto irgendwie schwerer als das der Vorbesitzer ist.. :D) , aber bis dahin soll es halbwegs ordentlich aussehen.
Meine Wiese ist längs noch im Winterschlaf, da blüht in der Einfahr schon zu hunderten der Löwenzahn. Gut, ich bin nicht kleinlich, aber das sieht einfach nicht mehr gut aus.

- mechanische Bearbeitung. 5 Stunden krauchen und hacken für eine Woche "freie Einfahrt". Das ist mir mit knapper Freizeit zuviel.

- flammenwerfer - etwas besser, aber immer noch mühselig und viel nützen tuts auch nicht.

Endlösung chemie?

Nun hat man mir roundup aufgeschwatzt. Heute war es windstill, gleich probiert und an den schlimmsten Stellen angesetzt. gaaanz vorsichtig mit dieser Handsprühpistole nur auf die Blätter. Wie läuft das ab? wird nur DIESE eine Pflanze abgetötet oder geht das im Boden weiter? Ich habe mit bestem Gewissen nix danebengespritzt, aber für die Frage, falls doch:
Reichen ein paar Tropfen, um einen großen Strauch oder gar Baum zu Fall zu bringen?

mit schlechtem Gewissen.. birkenlinde
 
  • Hallo Birkenlinde,

    Round-Up ist ein Gift, das über das Blatt in die Wurzeln dringt und somit die Pflanze abtötet.
    Wenn du wirklich sorgfälltig gearbeitet hast, werden dir nur die leidigen Unkräuter eingehen.

    Bei Gehölzen wirkt das Mittel nicht, denn es steht ja drauf, dass man es unter Gehölzen anwenden kann, ergo, denen tut es nichts.

    Liebe Grüße
    Petra, die sich wohl bald mal Round-Up-Giersch holen wird (alternativ müsste ich mein Staudenbeet entsorgen)
     
    Hallo Birkenlinde,

    laut Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung gibt es beim Mittel Roundup einige Verbote zu beachten, da Roundup die Stoffe Diuron, Glyphosat und Glyphosat-Trimesium enthält.

    Bevor ich die aufzähle, zitiere ich mal den Gesetzestext:

    3 Diuron Die Anwendung ist verboten
    1. auf Gleisanlagen,
    2. auf nicht versiegelten Flächen,
    die mit Schlacke, Split, Kies und
    ähnlichen Materialien befestigt sind
    (Wege, Plätze und sonstiges
    Nichtkulturland), von denen die
    Gefahr einer unmittelbaren oder
    mittelbaren Abschwemmung in Gewässer
    oder Kanalisation, Drainagen,
    Straßenabläufe sowie Regen- und
    Schmutzwasserkanäle besteht,
    3. auf oder unmittelbar an Flächen,
    die mit Beton, Bitumen, Pflaster,
    Platten und ähnlichen Materialen
    versiegelt sind (Wege, Plätze und
    sonstiges Nichtkulturland), von denen
    die Gefahr einer unmittelbaren oder
    mittelbaren Abschwemmung in Gewässer
    oder in Kanalisation, Drainagen,
    Straßenabläufe sowie Regen- und
    Schmutzwasserkanäle besteht,
    4. im Haus- und Kleingarten.
    4 Glyphosat ) Die Anwendung ist verboten
    5 Glyphosat- ) 1. auf nicht versiegelten Flächen, die mit
    Trimesium ) Schlacke, Split, Kies und ähnlichen
    ) Materialien befestigt sind (Wege, Plätze
    ) und sonstiges Nichtkulturland), von denen
    ) die Gefahr einer unmittelbaren oder
    ) mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder
    ) Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe
    ) sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle
    ) besteht, es sei denn, die zuständige Behörde
    ) schreibt mit der Genehmigung ein
    ) Anwendungsverfahren vor, mit dem
    ) sichergestellt ist, dass die Gefahr der
    ) Abschwemmung nicht besteht,
    ) 2. auf oder unmittelbar an Flächen, die mit
    ) Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und
    ) ähnlichen Materialien versiegelt sind
    ) (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland),
    ) von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder
    ) mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in
    ) Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie
    ) Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht,
    ) es sei denn, die zuständige Behörde schreibt
    ) mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren
    ) vor, mit dem sichergestellt ist, dass die
    ) Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.

    Quelle: PflSchAnwV 1992 - Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel
    Anlage 2 (zu den §§ 2, 4 und 5 Abs. 2)
    Eingeschränktes Anwendungsverbot

    Grüße,
    Marcel, sachkundig im Pflanzenschutz
     
  • Ist zwar nicht Jedermanns Sache, aber unsere 180 Quadratmeter Abfahrt wird auch immer händisch gesäubert.:(, aber da wir 1. einen Naturgarten haben und 2. dass abrinnende Wasser weiter in eine Zisterne rinnt, begeben wir uns schwer bewaffnet mit Messer auf die Knie...

    Verteilen die Aktion auf ein paar Tage, dann gehts schon und zum Quatschen bleibt da auch noch viel Zeit dabei;)

    LG

    Karin

    die nix von Giften jeglicher Art hält. (zumindest im eigenen Garten, wo es sich noch vermeiden lässt)
     
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