Neue Garage-ständig neue Gebührenbescheide! :-(

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11. Jan. 2008
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Guten Abend zusammen, vor ueber 18 Monaten wurde die Garage bei uns fertiggestellt. Vom Bauantrag angefangen inkl. Architektenzeichnung im Grundstücksplan, der gegen Gebuehr beim Katasteramt angefordert werden musste, ueber das Anzeigen des Rohbaus beim Amt , auch gegen Gebühr, zumindest die Fertigstellung des Rohbaus, bis hin zur endgültigen Fertigstellung war das alles schon mit vielen Kosten verbunden. Vor 4 Wochen kam dann, also nach fast 1,5 Jahren! ein Gebuehrenbescheid ueber 50,--, wo die Besichtigung ueber die Fertigstellung nun abschliessend berechnet wurde. Ich war erstaunt aber OK. Gestern dann der Schock, ich erhalte einen Brief der Stadt, wo ich darauf aufmerksam gemacht werde, dass ich eine Gebäude-Einmessungspflicht habe. Innerhalb eines Monats soll ich nun selbst jemanden bestellen oder von der Stadt jemand für 80,- Euro bestellen, der die Vermessung vornimmt und in die Karten einträgt . Weil eine Veränderung NACHTRÄGLICH angezeigt werden muss. Die nun wieder aufgebaute Garage ist circa. 4 qm grösser weil sie einen vorher schrägen "toten Winkel" hinter der Garage mit ausfüllt, wurde also etwas asymmetrisch gebaut. Muss man das nun mit ca. 300!!!! für die Eintragung bezahlen? Dort ist eine Tabelle angefügt, wo unter Normalherstellungskosten - 25000 Euro 300,--- Euro steht, also die unterste Mindest-Gebuehr, die ja dann wohl für mich gilt. 😕Ich verstehe die Welt nicht mehr, das wurde doch vom Architekten in dem Bauantrag in die Flurkarte eingetragen, ich dachte, das wird dann automatisch ergänzt?! Das ist echt heftig, ich bin richtig unglücklich, zumal ja Jahrzehnte dort die alte (Eternit-Asbest) Garage stand, deren Entsorgung und Erneuerung schon teuer genug war...ist das rechtens??? Danke für Eure Antworten im voraus!
 
  • Ich kann einen Tag vorm Feiertag beim Amt natürlich niemanden erreichen. Habe aber eine Email geschrieben. Ich glaube, wenn man eine EINGETRAGENE Garage durch eine neue ersetzt und lediglich einen kleinen Winkel grösser ausbaut, werden die Gebühren hoffentlich nicht erhoben.
     
  • Die deutsche Bürokratie ist unersättlich, kostet auch entsprechend. Auf der anderen Seite schützt das vor Auswüchsen, illegalen Bauten und anderen Dingen. Wenn in Griechenland von Spekulanten Wälder abgefackelt werden, danach mangels Hinderungsgrund das Land von korrupten Beamten als Bauland freigegeben wird, dann muss man sagen, hierzulande ist es nicht ganz so arg.


    Um von staatlicher Seite den Planungen Herr zu bleiben, ist es nötig, den Bestand aktuell zu halten, dazu ist es nötig, neue Gebäude zu Vermessen und im Kataster einzutragen. Dass ein Abriss und Neubau nun mal auch den Neubau beinhaltet und keine Renovierung des Bestandes, bedingt dann halt auch die neu Einmessung.


    Dass eine Garage vom Architekten gezeichnet wird, dürfte eher die Ausnahme sein. Eine Besichtigung des Baus vom Amt kenne ich so auch nicht und eine Anzeige des Beginns des Rohbaus für eine Garage? Für ein Haus kann da viel passieren. Die Nachbarn hier haben eine Fertiggarage, die kam per Laster und das war's. Keine Besichtigung, kein Architekt. Finale Einmessung zusammen mit dem neuen Haus im ganzen. Und Genehmigungs bzw. verfahrensfrei nach LBO.
     
  • In solchen Fällen werde ich direkt vor Ort vorstellig - mit allen Unterlagen.
    Ein Gespräch von Frau zu BehördenMann/Frau hilft oft weiter....

    LG
    Alpenhex
     
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