Hallo, ich grüsse Euch,
und ich möchte berichten.
Weil wir keine Rechtsschutzversicherung haben bin ich nicht gleich zum Anwalt/Anwältin ,sondern erstmal zu unserem örtlichen Tierheim, in dem eine Anwältin ehrenamtlich arbeitet.
Hab ihr unseren Fall geschildert, den "Vertrag" gezeigt, meine Antworten darauf...usw. Ihr war diese Firma bekannt, und sie wollte wissen:
"1. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung
2. Haben Sie einen 'Durchschlag' dieses "Vertrages" erhalten
3. Sind Sie über Ihre Rechte des Widerrufs informiert worden"
1. Wir haben sie nicht
2. Haben wir nicht bekommen
3. Brauchten wir nicht, denn es ging um eine einmalige Spende, von einem
Vertrag war nie die Rede.
Mein Mann hat eine Spendenbescheinigung unterschrieben, weil die Werber kein Bargeld annehmen dürfen.
Interessant fand die Anwältin, dass die X zum Zeitpunkt der Unterschrift nich vorhanden waren und ich dies bezeugen kann. (und das schwöre ich)
Allerdings sehe ich das realistisch: Aussage gegen Aussage; auch die waren zu zweit.
Inzwischen habe ich das Spendengeld von 42,00 € überwiesen, mit dem Vermerk: einmalige Spende
Im "Vertrag" steht übrigens, dass mündliche Vereinbarungen nicht wirksam sind. (dies allein empfinde ich als kriminelle Planung/Voraussehung/Absicherung!) Denn, Vereinbarungen, Versprechungen, Zusagen...., wurden gemacht.
Die Anwältin meinte, alles wäre kein Problem, wenn wir diese Rechtsschutzversicherung hätten; da kommen wir eventuell an einen müden, überarbeiteten Richter, der dann sagt: Wieso bemühen sie das Gericht für so eine Lapalie, warum zahlen sie nicht die paar Euros?
Auf jeden Fall hat sie, die Anwältin, meine Unterlagen zur Prüfung mitgenommen und mir E-Mail-Rückmeldung versprochen.
Ich grüsse Euch
Marie