Nachbarabstand

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08. Apr. 2006
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Austria
Unser Haus ist genau 4 m vom Nachbargrundstück entfernt, wie bei uns vorgeschrieben. Nun möchten wir eine Haustürüberdachung anbringen, wobei jetzt ein Nachbarabstand von 3,80 m entsteht, also 20 cm weniger, aber nur durch das Glasdach. (Haustür ist schräg angeordnet). Ist das rechtens ?
 
  • Musst du deine Gemeinde fragen, ist kein Bundesrecht. Hier sind es nur 3m (bei Holz 5 m)

    Suse
     
    Wie sind den die Nachbarn so? Ich denke das es im Normfall doch niemand stören sollte oder überhaupt auffallen wird. Es gibt natürlich klar diejenigen, die total darauf aus sind, etwas zu finden, was nicht rechtens ist.
     
  • Strauchel,
    wer interessiert sich denn schon dafür :confused:
    Der Abstand gilt doch nur als Sicherheit für die Feuerwehr, und wenn es mal
    brennt, und die Deinen 20 cm Überstand da wegscheppern, kommt es doch wohl darauf auch nicht mehr an. :d
     
  • Würde da auch nicht fragen...

    Bei uns darf man z.B. bis 35m³ umbauten Raum ohne Genehmigung errichten, auch auf die Grenze gesetzt (natürlich ohne Fenster zum Nacbarn), aber ob dies überall gültig ist, weiß ich nicht genau?
    Selbst ein Carport geht immer, da er offen ist... und keine Fenster hat. :rolleyes:


    P.S.: Aber was möchtest du mit einem 20cm Dächchen erreichen? :grins:
    Dabei fällt mir ein, mein Haustürdach wartet auch noch auf die Auferstehung.
     
    Kommt auf die Nachbarn an. Meine Eltern erlaubten meinen Doppelhaushälftennachbarn eine überdachte Terrasse (ca 5 x 5 m) die direkt an unser Grundstück grenzte. Als ich selber den baufälligen Wintergarten durch einen Anbau ersetzen wollte, durfte ich das nicht, weil die Nachbarn die Zustimmung verweigerten. Den Anbau musste ich dann mit den vorgeschriebenen 3 m Abstand vom Nachbargrundstück bauen lassen.
    Evi
     
  • Unser Haus ist genau 4 m vom Nachbargrundstück entfernt, wie bei uns vorgeschrieben. Nun möchten wir eine Haustürüberdachung anbringen, wobei jetzt ein Nachbarabstand von 3,80 m entsteht, also 20 cm weniger, aber nur durch das Glasdach. (Haustür ist schräg angeordnet). Ist das rechtens ?

    Nicht böse sein, aber Eure Antworten beziehen sich nicht aufs Thema.

    Musst du deine Gemeinde fragen, ist kein Bundesrecht. Hier sind es nur 3m (bei Holz 5 m)

    Suse
    Sorry, Antwort nicht Themenbezogen

    Bei uns darf man z.B. bis 35m³ umbauten Raum ohne Genehmigung errichten, auch auf die Grenze gesetzt (natürlich ohne Fenster zum Nacbarn), aber ob dies überall gültig ist, weiß ich nicht genau?
    Sorry, Antwort nicht Themenbezogen

    Kommt auf die Nachbarn an. Meine Eltern erlaubten meinen Doppelhaushälftennachbarn eine überdachte Terrasse (ca 5 x 5 m)
    Evi
    Sorry, Antwort nicht Themenbezogen
     
    Wo kein Kläger, ist auch kein Richter.... wenn du es ganz genau nimmst. Schau das du aufs Bauamt kommst und selbst nachfragst...
    Liebe themenbezogene Grüße
    Isebabe
     
    Nie nich, Mister ;)
    Mir ist nur aufgefallen, daß keine einzige Antwort zur Frage passt, und das ist in vielen Freds so .
    Sollte nur mal so ein Hinweis sein :d
     
  • Na schön. Trotzdem fand ich die Antworten nicht ganz uninteressant.

    Ich denke nicht, dass eine Türüberdachung bei den Abstandsregeln überhaupt mit ins Gewicht fällt. Der Mindestabstand bezieht sich auf die Hauswand (darüber hinaus kann man sich bei uns sogar genehmigen lassen, das für bis zu einem Drittel der Fassadenlänge der Abstand um einen Meter kleiner sein darf als der vorgeschriebene MIndestabstand, z.B. für einen Erker oder Balkon).

    Andernfalls müssten ja alle Häuser mit Türdach entsprechend weiter weg von der Grenze gebaut werden - was aber augenscheinlich aber nicht der Fall ist.
     
  • "Austria" ist groß - woher sollen die Nutzer hier bitte wissen, wo du wohnst?

    In Deutschland ist es folgendermaßen:
    Da gilt für dein Anliegen die Landesbauordnung (BO) des Bundeslandes, falls der Sachverhalt nicht detailliert im Bebauungsplan festgelegt wurde.


    In der Bauordnung sind zulässige Unterschreitungen von der Baugrenze für Balkone, Simse, Vordächer, Erker, Wärmedämmung, etc vorgesehen und ein kleinerer absoluter Abstand festgelegt, der garnicht unterschritten werden darf.
     
    Nie nich, Mister ;)
    Mir ist nur aufgefallen, daß keine einzige Antwort zur Frage passt, und das ist in vielen Freds so .
    Sollte nur mal so ein Hinweis sein :d


    Klar, der Hinweis wäre gut gewesen, wenn dies reine Spam-Beiträge gewesen wären, aber da alle Beiträge Bezug zum Thema haben verstehe ich dies leider nicht.
     
    Na schön. Trotzdem fand ich die Antworten nicht ganz uninteressant.

    Ich denke nicht, dass eine Türüberdachung bei den Abstandsregeln überhaupt mit ins Gewicht fällt. Der Mindestabstand bezieht sich auf die Hauswand (darüber hinaus kann man sich bei uns sogar genehmigen lassen, das für bis zu einem Drittel der Fassadenlänge der Abstand um einen Meter kleiner sein darf als der vorgeschriebene MIndestabstand, z.B. für einen Erker oder Balkon).

    Andernfalls müssten ja alle Häuser mit Türdach entsprechend weiter weg von der Grenze gebaut werden - was aber augenscheinlich aber nicht der Fall ist.


    Vielen Dank, das war die hilfreichste Antwort, denn sie ist voll logisch !! Danke.
     
    Denken und meinen kann man viel. Ohne, daß Du im Baurecht nachsiehst und fündig wirst, bist Du kein Stück schlauer. Hier in einem deutschen Forum wirst Du kaum Leute finden, die sich mit dem österreichischen Baurecht auskennen.
    In Deutschland gibt es das deutsche Baurecht, Baunutzungsverordnung z.B., Landesrecht, die Landesbauordnung und das Nachbarschaftsgesetzt sowie dann noch den Bebauungsplan und Satzungen der Gemeinde. Aber was hilft dir das in Österreich. Google mal nach "Forum Baurecht Österreich" und guck, was sich da findet.
     
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