Mitgliederversammlung, Straßenreinigung

di_di

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14. Jan. 2008
Beiträge
26
Ort
Frankfurt(Oder)
Hallo liebe Gartenfreunde,

ich möchte mich mal wieder bei Euch melden. Habe ein paar Fragen an die Rechtsexperten unter Euch.

1. Ist die Teilnahme an der Mitgliederversammlung (Hauptversammlung) eines eingetragenen gemeinnützigen Gartenvereins Pflicht?
2. Wer ist für die Straßen- und Gehwegreinigung vor dem Vereinsgrundstück verantwortlich?

MfG Jörg
 
  • meine Antwort,
    ich war noch nie und werde auch nie zu so einer Versammlung gehen und Pflicht ist sie auf keinen fall.

    Ich habe noch nicht gehört, daß die Gehwege und Straßen zum Arbeitsbereich der Vereines gehören, denn das gehört der Stadt/Dorf/Gemeinde ect., jedoch ist der Verein für herauswachsende Hecken o.Ä zustandig.
    fredman
     
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