Korifeen Tanne

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30. März 2006
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Hallo,
Wohne in einem Einfamilien-Mietshaus über eine Wohngenossenschaft. Im kleinem Garten war beim Einzug schon eine Korifeen Tanne ca 6m hoch und ein Umfang ( mit Äste) so ca 4m steht schon ca 15 Jahre .

Die neuen Nachbarn die Vor fast 2 jahren neben an eingezogen sind störte es von anfang an die Tanne da man nicht von der Strasse aus in Ihrem Garten schauen kann.

Jetzt sagte mir der Nachbar ( haben etwas stress mit den ) das das Ordnungsamt da war und die Tanne in meinem Garten weg muss.


Meine Frage ist

Macht der Ornungsamt eine Begehung und kann dieser sowas anordnen das die Tanne weg muss.


MfG
scopydoo
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Hallo,

    das wird dann ja das Ordnungsamt dem Eigentümer schriftlich mittteilen ;-) Immer wieder Klasse was Nachbarn so alles mitbekommen.

    Gruss
    Dirk
     
    Ich werde mal morgen zur Wohngenossenschaft gehen und da nachfragen und eventuell am Ordnungsamt mich erkundigen.

    Bei uns sind es 5 Reihen Häuser. Unseres ist das erst an der Strasse al Eckhaus die neuen Nachbarn sind solche wer bist du wer bin ich.

    Wäre aber nett wenn mir noch einer genau sagen kann ob das Ordungsamt überhaubt dafür ständig ist.

    MfG
    scopydoo
     
  • Hallo,

    also wir brauchten ( wir sind in Niedersachsen, keine Ahnung wie das anderswo geregelt ist) zum Entfernen eines Baumes die Genehmigung vom Ordnungsamt/Grünflächenamt (ab einer bestimmten Baumgröße ist das nötig), also kann es gut sein, das die in Deinem Fall auch zuständig sind.

    Aber generell kannst Du sicher sein, wenn, dann werden die sich schon selbstständig bei Deinem Vermieter melden, und der sich dann bei Dir.

    Also, immer mit der Ruhe, abwarten und Teetrinken......

    LG
    Zauberfee
     
  • Hallo,

    vorallem gilt bei solch alten Schätzchen das "Nachbarschaftsrecht" ( das von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich sein kann ) und das eigentlich nur wenn Gefahr wegen Morschheit oder anderen Baum-Baufälligkeiten .....für die Öffentlichkeit bestehen würde ...... der Arm des Ordnungsamtes eingreifen wird.

    Gruss
    Dirk
     
    Hallo scopydoo,
    Ich würde einfach nur abwarten, ich sehe keinen Sinn darin zum Ordnungsamt zu gehen um die aufmerksam auf die Tanne zu machen.
    Die werden sich wenn es so ist beim Eigentümer melden und der sich wiederum bei Dir!
    Unsere Nachbarn haben das gleiche Problem mit einer Tanne ihrgend ein Mieter zuvor hat mal ne Tanne gepflanzt und nun steht sie bis ans Dach was wiederum manche im Nachbarhaus stört aber die Tanne steht und der jetzige Mieter der Wohnung findet diese Tanne schön ,sie bleibt stehen.
    Wenn keine Gefahr durch die Tanne entsteht muß diese auch nicht abgesägt werden.
    Gruß
    Klaus
     
  • Im deutschen Recht gilt der schöne Grundsatz "Jeder soll sein Vertrauen da suchen, wo er es verloren hat".
    Will heißen: Die Tanne gehört dem Vermieter. Wenn der Nachbar die Tanne weg haben will, muß er sich an den Vermieter wenden und ggfs. klagen.
    Ob eine Ordnungsbehörde (Ordnungsamt oder wer auch immer) sich der Sache annimmt, weiß ich nicht genau, würde es aber mal in Zweifel ziehen, da es sich um eine Auseinandersetzung zwischen Privatpersonen handelt. Aber selbst wenn eine Behörde zuständig sein sollte, erläßt die Behörde einen Bescheid mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung an den Eigentümer des Grundstücks, sprich Vermieter, und der darf sich dann um die Tanne kümmern. Nur ein solcher Bescheid bzw. ein Urteil verpflichten zu irgendetwas.
    Der Nachbar dürfte bluffen....

    Ach ja: Da die Tanne dem Vermieter gehört, würde ich den Nachbarn auch an den Vermieter verweisen. Im Zweifel darfst Du die Tanne ohnehin nicht ohne Genehmigung des Vermieters einfach fällen.
     
    Danke allen erst mal für die antworten.

    Der Nachbar von mir hat den selben Vermiter sprich Wohnungsgenossenschaft. Und die Wohnungsgenossenschaft hat sowieso ein Auge auf den Nachbar.
     
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