also die pflicht zur gehsteigreinigung gibt's bei uns auch - klar, das ist da land der kehrwoche und bei der ging's eigentlich vor allem um den gehsteig, als sie vor x-hundert jahren als gesetz eingeführt wurde.Ich bin Mieterin, aber laut hiesiger Gemeindeordnung bin ich auch verpflichtet, den Gehweg VOR dem Haus unkrautfrei zu halten. Bzw. eigentlich ist natürlich der Hausbesitzer dazu verpflichtet - DER bekommt dann nämlich die freundliche Aufforderung von der Stadt.
wie das mit dem unkraut ist weiss ich ehrlich gesagt garnicht - aber ich seh wirklich nicht ein dass ich auf der strasse rumrobben soll mit dem unkrautstecher während nebendran im park (5m weiter) gesprüht werden darf.
sollen sie mir doch 'n bußgeldbescheid schicken - ich würde da in jedem fall einspruch erheben, denn das wäre für mich dann doch der gipfel der ungerechtigkeit, das spornt meinen kampfgeist an.
üblicherweise übertragen eigentümer kehrwochenpflichten auf die mieter (d.h. dazu müsste dann was entsprechendes in deinem mietvertrag stehen) - schon weils für die eigentümer fast nicht möglich ist sich selbst um dinge wie räum- und kehrpflicht zu kümmern, wenn sie garnicht dort wohnen.
apisticus hat ja hier einen gesetzestext zitiert, der wohl deutschlandweit gilt. ich hab ihn aber leider beim bundesministerium der justiz nicht finden können.Für Gärten gibt es hier keine Vorschrift - da hat wohl der soziale Druck auszureichen...![]()
prinzipiell ist mir das aber relativ egal, da ist es mir wichtiger dass wir nachbarn hier sowas untereinander geregelt kriegen, und das klappt prima, obwohl wir recht unterschiedliche vorstellungen von "garten" haben.
ich denke mal ich würde das persönliche gespräch suchen wenn's da mal 'ne schieflage gibt - immer gleich die juristische keule rauszuholen kann's ja wohl nicht sein.