hyperventilierte Nachbarn

maxl

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16. Aug. 2007
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Hallo,
ich habe im Land Brandenburg vor einigen Jahren eine Laube in einer "Sparte" übernommen.(KGV).

Leider haben die Vorgänger zu DDR Zeiten das Gebäude so hingestellt, dass das Ende meiner Terasse lediglich ca. 4 Meter vom Zaun des Nachbarns entfernt ist.

Auf Nachbars Zaunseite ist eine Tuja-Hecke gepflanzt, die zur Zeit meiner Übernahme ca. !,80 m hoch war. Das war sehr schön, da ich die Rückfront der Nachbarlaube nebst Blech-Gerätehaus nicht so wahr nahm, wenn ich aus meiner Laube/Terasse schaute.

Nun sind vor einigen Jahre neue Besitzer dort eingezogen, die in vorauseilendem Gehorsam meinen, dass laut Kleingarten Verordnung die Hecke ihrerseits auf 1,4 Meter gestutzt werden musss, was sie auch taten.

Die Folge ist:
Wenn ich auf meiner Terasse sitze, mus ich mit ansehen und -hören, wie alle 10 Minuten das Gerätehaus geöffnet wird (Blechtür!!!) weil jeder Grashalm einzeln abgeschnitten wird.

Zinzu kommt dass die Nachbarn auf dieser Hinterseite ein Außenwaschbecken haben und (da dies nicht in die Grube läuft) ständig sich die Hände waschen, sodass ich manchmal den Eindruck habe, dass ihr Lebensraum eher hinter ihrer Laube angesiedelt ist.

Da meine Nachbarn unweit der Laube einen festen Wohnsitz haben aber die gesamte Saison in der Laube wohnen (nicht berufstätig) und ich lediglich aus Entfernungsgründen 2 Tage/wöchentlich dort bin, nervt das gewaltig!

Nun meine Frage:

Ist es unbedingt laut Kleingarten VO vorgeschrieben, dass Hecken nachbarseits ein Mindestmaß von 1,40 Meter haben müssen, wenn der Nachbarnichts dagegen hat, dass sie auch höher sind?

Wenn die (offensichtlich aus Langeweile neugierigen ) Nachbarn sich nicht auf eine gütliche Einigung betr. der Heckenhöhe einlassen besteht für mich die Gelegenheit , die in den Baumärkten üblichen Holzstellwände (1.80 x 1.80 m ) an der Zaungrenze , wenigstens im Sichtbereich meiner Terasse, das wären ca 4 m aufzustellen- oder wäre dies auch gegen die Kleingarten VO?

Danke für Tips.
 
  • Moin,

    die Rechtsvorschrift für die einzuhaltende Heckenhöhe ist grundsätzlich Ländersache. Begründet wird diese auf das BKleingG.
    Hier in 'meinem' Teil Brandenburgs ist eine Heckenhöhe zu Hauptwegen (Straßen) von max. 2,20 Meter, in Zwischenwegen (Gartenwegen - quasi am Gartenzaun) max. 1,20 m zulässig. Zwischen den Gärten sogar nur 0,70 m Heckenhöhe (und ein Zaun zw. den Gärten darf auch nur max. 0,70 m hoch sein).
    Örtliche Vestlegungen können aber davon abweichen.

    Stellwände zwischen den Gärten aufstellen ist hier grundsätzlich verboten.
     
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