Höhe der Grunderwerbssteuer berechnen?

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65
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84419 Obertaufkirchen
Hallo,
vielleicht kennt sich ja hier jemand aus.

Wir haben kürzlich ein Grundstück mit Haus gekauft. Mit dem Haus haben wir diverse Sachen mitgekauft. Der Wert wurde vom Makler mit 15000 EUR geschätzt und dieser Wert wurde auch im Notarvertrag vereinbart.

Nun haben wir Post vom Finanzamt bekommen und die wollen eine Aufstellung der miterworbenen Gegenstände inkl. Einkaufsrechnung und Fotos. Außerdem wollen die wissen, wie diese mit dem Haus verbunden sind?

Wie genau muss man das machen?
Es ist nicht möglich für alles eine Einkaufsrechnung zu bekommen, da diese nicht mehr existieren.
Wie soll ich beschreiben, wie es mit dem Haus verbunden ist?
Welchen Wert veranschlage ich, da die Sachen ja nicht mehr neu sind?


Zählen die folgenden Sachen als Inventar oder zählen die zur Bemessung der Grunderwerbsteuer dazu?
- Einbauküche inkl. Elektrogeräte und Spüle
- SAT Schüssel ink. Verkabelung und Verstärker
- Telefonanlage
- Netzwerkverteilung inkl. Switch und Router
- Heizöl in Lagertanks

Wäre toll, wenn mir da jemand antworten könnte.

Danke Stefan
 
  • hi stefan,

    guuute frage!
    wie war das noch gleich? ich bin mir sehr sicher, dass bei uns der kaufpreis des hauses (der die einbauküche beinhaltete) zugrunde gelegt wurde.
    punkt.
    kann jetzt halt nicht nachschauen...

    wenn du also all das zeugs zusammen mit dem haus für die 15.000 (??? - da fehlt doch ne zahl, oder?) erworben hast, wars das wohl.

    aber wozu das finanzamt nun ne liste will???

    sollte ich mist posten: es sind noch steine da :cool:

    phila
     
    Davon nehme ich auch gerne welche wenn ich Müll erzähle oder es regionale Unterschiede geben sollte. Haben im März unseren Schlüssel bekommen und mussten auf alles was im "Hauptkaufvertrag" - der Kaufvertrag mit dem Bauträger steht Grunderwerbssteuer bezahlen. Es hat uns einer erzählt, dass wir versuchen sollen erst nur das Grudstück zu erwerben und dann einen neuen Vertrag auf Hausbau zu machen - dann bräuchte nur auf das Gründstück die Grunderwerbssteuer bezahlt werden.

    Wir haben die Küche hinterher gekauft (nicht vom Bauträger) und haben über die Aufpreise für Sonderleistungen (Fußbodenerwärmung, andere Treppe, zusätzlich Duschwanne mit Duschwand..........) - insgesammt ca. 30.000 € einen extra Vertrag gemacht. Das wurde nicht für die Grunderwerbssteuer mit eingerechnet obwohl es fest mit dem Haus verbunden ist... - CHAOS :rolleyes:
     
  • Hallo,
    vielleicht kennt sich ja hier jemand aus.

    Wir haben kürzlich ein Grundstück mit Haus gekauft. Mit dem Haus haben wir diverse Sachen mitgekauft. Der Wert wurde vom Makler mit 15000 EUR geschätzt und dieser Wert wurde auch im Notarvertrag vereinbart.

    Nun haben wir Post vom Finanzamt bekommen und die wollen eine Aufstellung der miterworbenen Gegenstände inkl. Einkaufsrechnung und Fotos. Außerdem wollen die wissen, wie diese mit dem Haus verbunden sind?

    Wie genau muss man das machen?
    Es ist nicht möglich für alles eine Einkaufsrechnung zu bekommen, da diese nicht mehr existieren.
    Wie soll ich beschreiben, wie es mit dem Haus verbunden ist?
    Welchen Wert veranschlage ich, da die Sachen ja nicht mehr neu sind?


    Zählen die folgenden Sachen als Inventar oder zählen die zur Bemessung der Grunderwerbsteuer dazu?
    - Einbauküche inkl. Elektrogeräte und Spüle
    - SAT Schüssel ink. Verkabelung und Verstärker
    - Telefonanlage
    - Netzwerkverteilung inkl. Switch und Router
    - Heizöl in Lagertanks

    Wäre toll, wenn mir da jemand antworten könnte.

    Danke Stefan

    Hallo Stefan,mein Nachbar sitzt im Finanzamt werde ihn heute Nachmittag gleich mal fragen. Doreen
     
  • Ich kenne das nur so:

    x % vom Kaufpreis und fertig.

    Keine Fotos, keine Rechnungen. Alles nach Notarvertrag.

    Was miterworbenes Inventar mit der Grunderwerbssteuer zu tun hat/haben soll ist mir schleierhaft.



    Gruß Anita
     
  • Moin !

    Alles , was am Ende als Kaufsumme im Vertrag steht( einschließlich Küche u.s.w.),

    daraus wird die Grunderwerbsteuer berechnet.

    Haben wir vor 4 Jahren mitgemacht............
     
    Hallo,
    das bedeutet also, dass uns sowohl der Notar und auch der Makler Blödsinn erzählt haben.

    Uns wurde gesagt, dass das Inventar nicht zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen wird.
    In unserem Falle waren es 190000 komplett, davon gesondert im Notarvertrag ausgewiesen wurden 15000 EUR für die Einbauküche.
    Somit waren wir der Meinung nur 3,5% von 175000 = 6125 EUR zahlen müssen. Und nicht 6650. Das sind immerhin 525 EUR!

    Was stimmt den nun? Und berechne ich den korrekten Wert?

    Stefan
     
    Hallo Stefan,das sind genau die 525 € für Eure Küche.
    Nimm bitte Deine Unterlagen und gehe so schnell wie möglich zu dem Sachbearbeiter, der den Bescheid geschickt hat.Das von der Küche weiß er wahrscheinlich überhaupt nicht,regel alles Vorort. Persönlich, Kaufvertrag alles vom Notar mitnehen ist meistens hilfreich.Es gibt einen vorläufigen und einen richtigen Steuerbescheid zur Grunderwerbssteuer,die ändern das dann gegebenfalls.
    Sonst hat wie schon die anderen vor mir gesagt haben ,nur der reine Kaufpreis mit der Grunderwerbssteuer zu tun nichts anderes.
    Hast meistens nur 4 Wochen zeit um Widerspruch bzw. es ändern zu lassen. Gruß Doreen
     
    Hallo,
    ok das werde ich auch tun.

    In dem Schreiben vom Finanzamt Mühldorf (Oberbayern) steht allerdings drin, dass der Notarvertrag für die Berechnung der Steuer für das Finanzamt nicht verbindlich ist. Die Daten sind denen sehr wohl bekannt.
    Somit rechne ich damit, dass ich dort nicht viel erreichen werde.

    Die haben auch keinen Bescheid geschickt, sondern wollen halt den Nachweis, das die miterworbenen Gegenstände auch tatsächlich vorhanden sind und auch den Wert haben.

    Ich bekommen vom Verkäufer noch Rechnungen für das eine oder andere, aber da nicht für alles ein Beleg existiert habe ich so ein Problem die komplette Summe nachzuweisen.
    Deshalb würde mich interessieren, was ich alles hinzuzählen kann und wie ich deren Wert berechne ohne einen Beleg zu haben.

    Gibts da auch Erfahrungen?

    Stefan
     
  • Hallo,
    ich war am Freitag beim Finanzamt und habe mit der zuständigen Mitarbeiterin gesprochen.
    Sie erklärte mir, dass es fast nur in Bayern üblich sei eine passgenau eingebaute Küche vom Haus steuerlich zu trennen. In anderen Bundesländern würde das neuerdings anders gehandhabt.

    Der Wert der Küche wird entweder geschätzt (zu erzielender Verkaufspreis unabhängig vom Haus im ausgebautem Zustand) oder Neupreis abzüglich 10% für jedes Jahr der Nutzung.

    Zwar konnte ich in unserem Fall nicht die kompletten 15000 EUR belegen, aber immerhin einen großen Anteil davon heraushandeln, da die Küche vom Vorbesitzer kaum genutzt wurde und sich in einem fast neuwertigem Zustand befindet.
    Die SAT Anlage, Telefonanlage oder auch das Heizöl gehören eindeutig zum Haus und können die Grunderwerbssteuer nicht mindern.

    Gruß Stefan
     
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