Hilfe...Sichtschutzzaun AUF Gartenmauer montieren?!

Bayern hat zum einen kein Nachbarrecht wie wir hier in SA.
Außerdem geht hier das Nachbarrecht VOR Bebauungsplan.
Was im Bebauungsplan durchaus möglich wäre, wird mitunter durch das Nachbarrecht verboten. Glaub mir, ich kenne mich inzwischen gut aus.

Zum Blockhaus:
Das ist ja auch nach unserem Nachbarrecht nicht verboten. Also hat hier Nachbarrecht auch keinen Vorrang. Da kommt gleich der Bebauungsplan in Betracht.
 
  • moin zusammen,

    wenn ich mir die bilder anschaue stellt sich für mich als erste frage:

    wem gehört diese mauer eigentlich??? nach den bildern zu urteilen steht sie auf dem grundstück deiner nachbarin. dann hat sich das anbohren und ausbauen nach oben ohne ihre genehmigung erstmal für dich erledigt!!!
    die optik ist recht bescheiden, aber das ist ja ansichtssache. ich würde, nach dem ersten eindruck des ganzen, vor die mauer, also auf deiner seite, 2 meter hohe rankgitter an die mauer setzen und diese bewachsen lassen. dann bist du den anblick los und dein eigentliches problem sollte sich auch erledigt haben.
     
  • Das fällt wohl unter dieses Thema-wir wollten hier ein Baugrundstück kaufen. Eine alte Dame wollte etwas Grund ihres Gartens hergeben, da er für sie zum Bewirtschaften zu groß war.
    Allerdings stand darauf die Garage des Nachbarn. Es gab keinerlei Unterlagen über den Kuhhandel, der mal bei ein paar Glas Bier gemacht wurde.
     
    Aus meiner Sicht ist ein erhöhter Sichtschutz (aus Holzrhomben) nur möglich, wenn die Pfosten (Stahl) in den Boden verankert werden. Das heißt, im Prinzip muss ein separates Element gebaut werden, welches unabhängig von der Mauer ist. Dieses kann dann mit der Mauer und bestenfalls noch mit der Hauswand verschraubt werden. Damit ist der Aufwand schon relativ hoch, aber es ist machbar! Wobei natürlich die neuen Terrassenplatten heraus genommen werden müssten, um ein entsprechendes Fundament anzulegen...
     
  • @ tina

    es gibt kein auseinanderfallendes eigentum von gebäuden/grundstück! ein gebäude geört immer dem, auf dessen grundstück es steht.
     
    Das weiß ich schon. Aber du weißt doch, wie das in der DDR ging?!
    Gibst du mir ein Stückchen Garten ab, für meine Garage, sorge ich dafür, daß du deinen Trabbi zwei Jahre eher bekommst.:d
     
    Danke für Eure bisherigen Tipps/Anmerkungen. Ich denke ich mache jetzt erstmal eine Abdeckung drauf und vertage die Sichtschutz-Aktion auf das Frühjahr - dann muss ich jetzt nichts überstürzen. :d


    Zum Thema "auseinanderfallendes Eigentum von Gebäuden/Grundstück": Realität/Gesetzeslage und gelebte Nachbarschaft sieht in manchen Gegenden ja durchaus unterschiedlich aus.

    Hier ist ein relativ großes Siedlungs-Viertel (alles BJ 1920+/-) mit noch recht viel Alteingesessenen (Kinder/Kindeskinder)...Da wurde bisher oft gemacht was man musste oder wollte und was der Nachbar tolerierte ;)
     
    Genau so ist es. Man hat so einiges mit Handschlag besiegelt, was nirgendwo niedergeschrieben oder schriftlich genehmigt wurde.
    Der eine Nachbar gab am Straßenrand ein Stück Land für Nachbars Garage ab, damit sein Trabbi nicht unter der Laterne parken mußte und im Gegenzug durfte der andere Nachbar seine Äpfel ernten oder sich in dessem hinteren Gartenbereich ein paar Beete anlegen. Beide waren zufrieden und andere wurden nicht gestört.
     
  • Ist doch auch gut so. Lustig wirds wenn dann einer kommt und feststellt das von 20 Grundstücken 4 oder fünf zu einer Familie gehören. Der hält die dann gleich für Großgrundbesitzer, dabei haben die meisten längst alles abbezahlt. Unser Onkel nebenan baut sich gerade einen neuen Holzverschlag.
    Wir werden nächstes Jahr Nachbars Mauer mit Aussenpaneelen abdecken auf unserer Seite. Wenn er mag, darf er zuzahlen aber da er davon nichts hat, muss er das nicht. Und ich weiss was jetzt kommt kein bedarf für aufklärung das er das bezahlen muss, ganz sicher nciht.

    JETZT ist die beste zeit für Einschlagbodenhülsen der feuchte boden macht es einfacher. Hau drauf Bauer hau drauf.

    Suse:grins:
     
  • Wir werden nächstes Jahr Nachbars Mauer mit Aussenpaneelen abdecken auf unserer Seite. Wenn er mag, darf er zuzahlen aber da er davon nichts hat, muss er das nicht.


    Warum sollte er auch zuzahlen... ist zwar seine Seite, aber du willst es sicher hübscher haben... man kann dabei meist froh sein, dass er dies genehmigt.


    Zum Thema, würde auch vor die Wand etwas in zwei Meter Höhe setzten/schrauben usw.... eine Mauerabdeckung sollte aber dennoch ggf angesprochen und durchgeführt werden.
     
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