Hauseingang zugeparkt - was mach' ich am besten?

Es gibt einfach Leute, die sind rücksichtslos und egoistisch.
Ich hab eine abgesenkte Bordkante und gegenüber wird trotzdem munter so geparkt, daß ich nicht aus dem Grundstück komme. Habe Rücksprache mit der Gemeinde genommen und es wurden auch zwei große Parkverbosstschilder auf die Straße gesprüht. Geholfen hat es nichts. Mir wurde geraten, Fotos zu machen und es der Gemeinde zu melden. Nun habe ich keine Lust, mich mit F....z und Feuerstein anzulegen. Ich habe Zettelchen an die Windschutzscheibe gemacht, die Fahrer angesprochen, ohne Wirkung.
Einer riet:Sie MÜSSEN ein Schild "Nicht hier parken" an ihren Zaun machen. Das mißfällt mir. Ein abgesenkter Bordstein oder eine deutlich zu erkennende Einfahrt(hier eine Gartentür) müßten einfach reichen.
 
  • Ich würde…

    … einfach mal einen derart parkenden Wagen abschleppen lassen. Das spricht sich in der Nachbarschaft herum und zeigt, dass Du es ernst meinst.
     
    Ähm....so einfach abschleppen ist glaub ich nicht möglich....die Kosten trägt erst mal Zauberfee....und dann??

    ich täte auch erst mal eine Mülltonne hinstellen...oder zwei.....Papier und Müll.....:o
     
  • Die Lösung: Systematisches Vorgehen nach Punkteplan.

    Ähm....so einfach abschleppen ist glaub ich nicht möglich....die Kosten trägt erst mal Zauberfee....und dann?…
    Kostet natürlich was, aber ist billiger, als offizielle Behördenschilder selber zu finanzieren. Viel wichtiger ist doch die abschreckende Wirkung: Wer andere Autos auf eigene Kosten abschleppen lässt, der sind noch ganz andere Sachen zuzutrauen, da parkt man dann lieber woanders.

    Natürlich kann die TE sich mit sinnlosen Aktionen lächerlich machen, wie z.B. mein ehemaliger Nachbar (Beitrag #22).

    Jetzt mal wieder im Ernst: Entweder ein eigenes, gut sichtbar aufgestelltes Schild mit der Bitte, nicht zuzuparken, anbringen. Vielleicht noch den Hinweis auf Rollstuhl oder Kinderwagen dazu packen, oder bei der Gemeinde vorstellig werden und eine Lösung erwirken. Lass Dich nicht von den ewigen Paragraphenzitierern oder Kosten-Luftnummern-Nennern im Vorfeld verrückt machen.
    Erst wenn Du in dieser Hinsicht alles ausgelotet hast und man Dir von höchster Instanz schriftlich bestätigt hat, dass es seitens der Gemeinde keinerlei Einflussmöglichkeit und Entgegenkommen gibt, damit Du dein Grundstück betreten kannst, ist es immer noch früh genug für unkonventionelle Maßnahmen.

    Gibt es bei Euch so etwas wie eine offene Bürgersprechstunde? Lokalzeitung mit Leserbriefspalte, ggf. Gratis-Anzeigenblätter die froh sind, ihre Seiten mit so einem Bericht zu füllen?

    Negative Publicity wegen unfreundlichem Verhalten den Bürgern gegenüber oder verkehrstechnischer bzw. straßenbaulicher Schildbürgerstreiche mag kein Lokalpolitiker oder Stadtrat gerne, da zeigt man lieber, was man für seine Bürger tun kann, wenn man will.

    Zum Glück ist es ja in Niedersachsen und nicht in Preußen bzw. Brandenburg, wo man offensichtlich noch stolz darauf ist, seine Bürger in altbekannter Weise zu schikanieren.
     
    Zuletzt bearbeitet:
  • hinter dem tor ist kein bürgersteig? d.h., wenn da wirklich in reihe geparkt wirkt, kommst du nicht rein und raus?
    wenn man dann parkt, erfüllt das den tatbestand der nötigung, d.h. die polizei wäre im ernstfall verpflichtet, autos abschleppen zu lassen, nicht etwa du. außerdem ist die gemeinde nach meinem dafürhalten verpflichtet, alle eingriffe in deine grundrechte so gering wie möglich zu halten (falls es eine kommunale straße ist - ansonsten halt der kreis oder bund) - also für entsprechende markierungen zu sorgen. eine fahrbahnmarkierung wäre ja ausreichend.
     
    ...Es gibt auf unserer Seite keinen direkten Bürgersteig, da ist nur eine Kiesfläche von ca. 50 cm Breite...

    ...eine fahrbahnmarkierung wäre ja ausreichend.

    Macht sich auf einer Kiesfläche - und dann sicher auch noch eine dauerhafte Fahrbahnmarkierung - aber so was von schlecht...
    Dat ward nix!
    Bei diesen Straßen'zuständen' dort vor Ort bringt m.M.n. nur das Anbringen (resp. das Aufstellen) von (Straßen)Schildern Abhilfe.

    ...Zum Glück ist es ja in Niedersachsen und nicht in Preußen bzw. Brandenburg, wo man offensichtlich noch stolz darauf ist, seine Bürger in altbekannter Weise zu schikanieren.

    Wir wollen doch jetzt bitte mal sachlich bleiben, oder?

    Anhand dieses Threads 'sieht' (liest) man ja, was 'da drüben' - sprich in der (z.B.) Lüneburger Heide - auch so an Schikanierungen möglich sind bzw. dementsprechend selbige auch praktiziert werden...

    In diesem Sinne.
     
    Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Wenn's der einzige Zugang zu Eurer Haustür ist, dann ist der Bereich vor der Pforte ein Rettungsweg. Dort ist automatisch absolutes Halteverbot. Man kann entsprechende Schilder kaufen und an den Zaun machen, das kostet nicht viel. -Till
     
  • Wenn's der einzige Zugang zu Eurer Haustür ist, dann ist der Bereich vor der Pforte ein Rettungsweg. Dort ist automatisch absolutes Halteverbot.
    Rettungswege sind nur dann solche, wenn sie amtlich gekennzeichnet sind (siehe Bauordnungsrecht und Brandschutz).
     
  • Ich hatte diesbezgl. mal einen Polizisten angesprochen und der meinte, ich soll ein Bild mit Uhrzeit machen und die Gemeinde darüber informieren. Diese stellt dann einen Strafzettel aus. Wenn du ihn abgeschleppen lässt, musst du für die Kosten aufkommen und wenn er dir das Geld nicht zurück gibt, pech. Hänge ein Schild ans Auto mit dem Hinweis, dass du seine Daten aufgenommen hast und beim nochmaligen Zuparken die Angelegenheit an die Stadtverwaltung meldest. Wenn das Auto wieder da steht, nochmals ein Bild machen und beide Vorfälle melden. Rufe aber davor die Gemeinde an, ob sie da was macht. Viel Glück!
     
    joi, da sind ja viele Tipps gekommen, danke euch allen dafür.

    Ich denke, ich mache es so - bevor ich ganz massiv werde:

    Werd' es einfach noch mal mit einem größeren Schild versuchen und beim nächsten Mal auch wieder Zettelchen an die Scheibe hängen, aber diesmal nicht mehr mit der höflichen Bitte - sondern doch mal mit weiteren Schritten drohen - scheint ja nicht anders zu gehen.

    Sollte das dann auch nichts helfen, muss ich mir aus den Antworten hier doch wohl mal was drastischeres raussuchen - hilft ja nix. Hab nämlich keine Lust, mich die nächsten Jahre noch damit rumzuärgern.

    Zusätzlich werde ich aber doch mal die Stadtverwaltung anrufen, mal sehen, was die sagen. Ach, und die Idee mit den Blumenkübeln find ich nicht schlecht, würde ja auch gleich den Eingang verschönern. Aber was, wenn dann wirklich da einer parkt - dann hab ich ein noch größeres! Problem und zweitens, darf ich das überhaupt? - die Kübel ständen dann ja direkt an der Straße, bei dem wenigen Platz - wie ist es dann z. B. mit der Straßenreinigung, ob die da mit ihrem Tütüt noch lang kommen? Da frag ich auch gleich mit nach.
    Werde dann mal berichten.

    Danke nochmal und liebe Grüße

    Zauberfee
     
    ...zweitens, darf ich das überhaupt? - die Kübel ständen dann ja direkt an der Straße...
    Auf öffentlichen Flächen ohne amtliche Genehmigung definitiv nicht.

    Ein Beispiel:

    "Sollte dort ein Betrunkener oder ein Sehbehinderter oder sonst wer stolpern und sich verletzen, dann stehst Du straf- und haftungsrechtlich gesehen voll in der Verantwortung."
     
    Da muss man sich nicht wundern wenn man in der Politik nur hin und her diskutiert...

    Da das alles außerhalb von deinem Zaun / Grundstück der Fall ist, ist für die Einhaltung der Rechte und Pflichten die Gemeinde zuständig. Zudem ist irgendwo im Gesetz verankert, dass das Parken vor Grundstückseingängen ob nun Fußweg zum Gartentürchen oder Garageneinfart / Hofeinfahrt einem Mindestabstand unterliegt. In diesem Falle gilt dies als Falschparken und dazu hast du als geschädigter, der sein Grundstück nicht mehr erreichen kann das Recht diese Fahrzeuge über die zuständige Polizeidienststelle kostenpflichtig abschleppen zu lassen. In manchen Fällen werden die Abschleppkosten dann dem jeweiligen Fahrzeughalter aufgebrummt.

    Ruf doch mal die Polizei an und frage nach (auch bezüglich der Abschlepkosten).

    Die Polizei, dein Freund und Helfer ;-)
     
    Also wenn bei euch die stadtreinigung kommt kann es nicht eng sein, hier kommt wie geschrieben nicht mal die Müllabfuhr zum Haus. Das einzige ist das ein Hang wegen Unterschiedlicher Bodenhöhe regelmäßig gemäht wird. Aber sauber machen muss hier jeder allein.

    Stell uns doch mal ein Foto von der strasse rein.

    Gruß Suse
     
    § 12 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung (StVO):
    Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
    Jetzt stellt sich nur die Frage nach dem Kiesstreifen... ist dort mit Zusatzzeichen das Parken vorgeschrieben, ist die Fahrbahn vom Kiesstreifen baulich getrennt?
     
    Hallo Zauberfee,

    lass Dich von dem für Dich zuständigen Ordnungsamt beraten (Bei Eurer Stadt- oder Gemeindeverwaltung). Dann erhälst Du Tipps, wie Du gegen die Halter der parkenden Fahrzeuge vorgehen kannst und wie Du vorsorgen kannst, damit Deine Zufahrt frei bleibt. Zumindest könnte das Ordnungsamt öfter mal kontrollieren, dann kostet es die Fahrzeugführer ein Verwarnungsgeld.

    LG Herbstrose
     
    Auf öffentlichen Flächen ohne amtliche Genehmigung definitiv nicht.

    Ein Beispiel:

    "Sollte dort ein Betrunkener oder ein Sehbehinderter oder sonst wer stolpern und sich verletzen, dann stehst Du straf- und haftungsrechtlich gesehen voll in der Verantwortung."


    Bin ich mir nicht so ganz sicher, ob das so richtig ist, was du schreibst.

    Denn es gibt schließlich nix was in Deutschland nicht geregelt ist.

    In Berlin gilt folgendes:

    Keine Sondernutzung liegt vor bei:
    ...
    Herausstellen von Waren im Bereich von 1,5 m vor den Schaufenstern, sofern damit keine Störung des Straßenbildes durch sperrige Gegenstände oder durch unordentliches Her-ausstellen von Waren, Behinderungen des Fußgängerverkehrs oder ähnliches verbunden ist.

    und weiter

    Allerdings ist nicht jede Nutzung des öffentlichen Straßenlandes gebührenpflichtig. So sind z.B. weihnachtliche Festbeleuchtungen oder Ausschmückungen (wie Pflanzenkübel) gebührenfrei.

    http://www.ihk-berlin.de/linkableblob/1386426/.9./data/Merkblatt_Sondernutzungserlaubnis-data.pdf

    Also einfach beim Ordnungsamt nachfragen. Was für Geschäftstreibende gilt, kann ja für Privatiers nicht verboten sein.
     
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