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- 05. Juni 2007
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@ mr. ditschy
nicht jedes fenster ist genehmigungspflichtig - das hängt von den gegebenheiten, die wir nicht umfassend kennen, ab.
grenzbebauung wäre z.b. so ein fall - wobei ich davon ausgehe, dass ein neubau eher nicht auf der grenze steht. aber möglich ist alles.
ich wie gesagt, halte es für fahrlässig, ein loch dieser größe nicht von einem statiker abnicken zu lassen. wenn der sagt: no problem, dann eben ohne - aber ich würde mich nicht auf aussagen hier im forum verlassen und auch nicht auf aussagen von gutwilligen maurern. wobei ich nicht unterstellen will, dass da nicht sehr erfahrenen kräfte gibt - nur wenn es probleme gibt, haben die keine berufshaftpflicht, die für den fehler eintritt. dann ist die firma insolvent und das wars.
nicht jedes fenster ist genehmigungspflichtig - das hängt von den gegebenheiten, die wir nicht umfassend kennen, ab.
grenzbebauung wäre z.b. so ein fall - wobei ich davon ausgehe, dass ein neubau eher nicht auf der grenze steht. aber möglich ist alles.
ich wie gesagt, halte es für fahrlässig, ein loch dieser größe nicht von einem statiker abnicken zu lassen. wenn der sagt: no problem, dann eben ohne - aber ich würde mich nicht auf aussagen hier im forum verlassen und auch nicht auf aussagen von gutwilligen maurern. wobei ich nicht unterstellen will, dass da nicht sehr erfahrenen kräfte gibt - nur wenn es probleme gibt, haben die keine berufshaftpflicht, die für den fehler eintritt. dann ist die firma insolvent und das wars.